Reisekrankenversicherung für Auslandsreisen Weltweit

Die Reise hat begonnen, und der Auslandsaufenthalt ist für die nächsten acht Wochen verplant. Neben der Buchung für Flug und Unterbringung wurde auch eine Reisekrankenversicherung für die Reise abgeschlossen. Vor Ablauf des geplanten Aufenthaltes von 56 Tagen entsteht der Wunsch zur Verlängerung der Reise und des damit verbundenen Auslandsaufenthaltes über die 8 Wochen hinaus. Mit der spontanen Verlängerung der Reisedauer ist nun auch die Verlängerung der Reisekrankenversicherung verbunden, bzw. erforderlich. Eine Verlängerung der Reisekrankenversicherung ist jedoch so einfach nicht möglich, wenn ...

 

... die Reise bereits erfolgt ist, bzw. die Ausreise in das Ausland bereits stattgefunden hat. In diesem Fall wäre ein neuer Abschluss einer Reisekrankenversicherung erforderlich, die auch noch aus dem Ausland heraus abgeschlossen werden kann, und damit die Verlängerung der Reise auch entsprechend krankenversichert ist. Mit Beantragung des Vertrages in dem passenden Tarif Reisecare zur Reisekrankenversicherung ist zwar eine Wartezeit von sieben Tagen verbunden, aber die Reisekrankenversicherung für den verlängerten Auslandaufenthalt bis zu 365 Tagen damit gesichert. Bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Wartezeit, so dass beispielsweise ein Unfall in jedem Fall entsprechend krankenversichert ist. Empfehlenswert ist natürlich immer, eine Reisekrankenversicherung direkt im Vorfeld vom ersten bis zum letzten Tag der Reise abzuschließen, also für die gesamte Reisedauer. Sollte nämlich vor Ablauf der Reisekrankenversicherung für acht Wochen, z. B. in der sechsten Woche, der Versicherungsfall eintreten, so ist dieser natürlich zunächst über die abgeschlossene acht Wochen Police versichert. Eine sich daraus resultierende Folgebehandlung, oder gar der sich daraus ergebene längere Krankenhausaufenthalt, über die Dauer der vorab abgeschlossenen Reisekrankenversicherung, würde folglich für die nachträglich zweite abgeschlossene Reisekrankenversicherung als so genannte Vorerkrankung gelten, und wäre damit auch nicht mit versichert, bzw. vom Versicherungsschutz im zweiten Tarif zur Reisekrankenversicherung ausgeschlossen. Sollte jedoch erst die Situation eingetreten sein, dass der Reisekrankenversicherungsschutz für länger als acht Wochen versäumt wurde, so ist es sicherlich von Vorteil, dass auch dann noch der Abschluss einer Reisekrankenversicherung möglich ist.