Versicherungmaklervertrag

1. Versicherungsmaklervertrag

Sobald bei der A + E GmbH ein Antrag/Deckungsauftrag eingeht oder über die Internetseiten der A + E GmbH beantragt wird, gilt ab Eingangsdatum zwischen dem Antragsteller/Versicherungsnehmer und der A + E GmbH , Rudolf - Diesel- Str. 16 c, D-53859 Niederkassel folgender Einzelversicherungsmaklervertrag vereinbart:

Die A + E GmbH ist für die Dauer des Einzelversicherungsmaklervertrages berechtigt und verpflichtet, die beantragten Versicherungen - und zwar ausschließlich diese - als Versicherungsmakler des Antragstellers/Versicherungsnehmers zu betreuen und zu verwalten. Laufende Verträge werden auf Deckungsumfang und Preiswürdigkeit überprüft. Gegebenenfalls wird ein Vorschlag zu einer Anpassung unterbreitet. Ist ein Versicherungsvertrag umzudecken oder zu kündigen, wird der Antragsteller/Versicherungsnehmer davon informiert. Die A + E GmbH wird bei der Erfassung, Meldung und Abwicklung von Versicherungs- / Schadenfällen mitwirken. Soweit nichts anderes vereinbart ist, entstehen durch diesen Einzelversicherungsmaklervertrag keine zusätzlichen Kosten für den Antragsteller/Versicherungsnehmer. Eine Leistungsvergütung erhält die A + E GmbH von den Versicherern. Der A + E GmbH obliegt als Versicherungsmakler sorgfältige Kaufmannstätigkeit. Die A + E GmbH haftet für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden, je Fall bis zu einer Summe von € 1.500.000, wofür eine Berufshaftpflichtversicherung besteht. Die Vertragsparteien dieses Einzelversicherungsmaklervertrages vereinbaren ausdrücklich, dass für sämtliche Ansprüche des Antragstellers/Versicherungsnehmers aus dem Einzelversicherungsmaklervertrag gegen die A + E GmbH ausschließlich deutsches Recht anzuwenden ist.
Pflichten des Antragsstellers / Versicherungsnehmers:
Der Antragssteller / Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sämtliche risikorelevanten Änderungen in seiner Situation oder des Risikos der A + E GmbH unverzüglich und in schriftlicher Form mitzuteilen. Dies gilt auch für Änderungen bezüglich Adresse, Telefonnummern, Faxnummer oder Mailadresse. Verletzt der Antragssteller / Versicherungsnehmer seine Pflichten und entsteht Ihm daraus ein Nachteil oder Schaden, so übernimmt die A + E GmbH dafür keinerlei Haftung. Die A + E GmbH speichert die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Einzelversicherungsmaklervertrag erforderlichen Daten des Antragstellers/Versicherungsnehmers unter Beachtung der datenschuztrechtlichen Vorschriften.

 

2. Kündigungsfristen

Der Einzelversicherungsmaklervertrag zwischen der A + E GmbH und dem Antragsteller/Versicherungsnehmer kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist oder Angabe eines Grundes beendet werden. Die Kündigung hat in schriftlicher Form an die A + E GmbH zu erfolgen. Wird von dem Antragsteller/Versicherungsnehmer ein anderer Versicherungsmakler beauftragt oder werden an bestehenden Versicherungsverträgen vom Antragsteller/Versicherungsnehmer selbst Änderungen durchgeführt, muss die A + E GmbH darüber informiert werden. Kündigt der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsgesellschaft den durch die A + E GmbH vermittelten / betreuten Versicherungsvertrag, endet der Einzelversicherungsmaklervertrag mit dem Ablauf des Versicherungsvertrages, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Bei Kündigungen von Versicherungsverträgen sind die Fristen der jeweiligen Versicherungspolicen einzuhalten.

 

3. Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der A + E GmbH liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem die A + E GmbH von den Inhalten Kenntnis hat und es technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Die A + E GmbH erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat die A + E GmbH keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert die A + E GmbH sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde.

 

4. Schlussbestimmungen

Die A + E GmbH ist ständig um Richtigkeit und Aktualisierung der Unterlagen und Informationen bemüht, kann dafür aber keine Gewähr oder Haftung übernehmen. Es gelten alleine die Bedingungen, Tarifbeschreibung und Unterlagen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Das Vertragsverhältnis untersteht ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Für den Fall, dass der Antragsteller/Versicherungsnehmer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird als Gerichtsstand Köln vereinbart. Durch die Beauftragung der A + E GmbH bestätigt der Antragsteller/Versicherungsnehmer die Vereinbarung der Gerichtsstandsklausel.

Sollte eine Bestimmung dieses Einzelversicherungsmaklervertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrags den Punkt bedacht hätten.

 

Stand: 23.03.2009



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