Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Als Allgemeine Versicherungsbedingungen ( AVB ) (auch Teil 1 genannt) bezeichnet man die Grundlage des Versicherungsvertrages. Dort wird Allgemeines geregelt. Bezogen auf Reisekrankenversicherungen und Auslandskrankenversicherungen gibt es dann noch die Tarif-Bedingungen. In den Tarifbedingungen (auch Teil 2 genannt) ist in der Regel geregelt, wer sich versichern kann und wo, aber auch die Beiträge und Leistungen im Einzelnen. Die Tarifbedingungen haben Vorrecht gegenüber den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ( AVB ) . Bietet eine Versicherung mehrere Tarife im Bereich der Auslandskrankenversicherung an, so sind oftmals die Allgemeinen Versicherungsbedingungen ( AVB ) gleich. Beispiele für Allgemeine Versicherungsbedingungen ( AVB) klicken Sie hier



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