Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Als Allgemeine Versicherungsbedingungen ( AVB ) (auch Teil 1 genannt) bezeichnet man die Grundlage des Versicherungsvertrages. Dort wird allgemeines geregelt. Bezogen auf Reisekrankenversicherungen und Auslandskrankenversicherungen gibt es dann noch die Tarif Bedingungen. In den Tarif Bedingungen (auch Teil 2 genannt) ist meist geregelt wer sich versichern kann und wo, aber auch die Beiträge und die Leistungen im Einzelnen. Die Tarif Bedingungen haben vorrecht gegen über den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ( AVB ) . Bietet eine Versicherung mehre Tarif im bereich der Auslandskrankenversicherung an, so sind oft die Allgemeinen Versicherungsbedingungen ( AVB ) gleich. Beispiele für Allgemeine Versicherungsbedingungen ( AVB) klicken Sie hier.



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