Krankenversicherungsschutz für Deutsche im Ausland
Die meist gestellten Fragen mit Antworten und Tipps zum Thema Krankenversicherung für den langfristigen Auslandsaufenthalt.
Zeitraum | Produkt / Bezeichung | ||
|---|---|---|---|
1 | Bis 6 Wochen | ARE + AVF | |
2 | Bis 365 Tage | Vergleich | |
3 | 6 bis 60 Monate | Expat 36/60 - Global P | |
4 | 1 Jahr bis unbefristet | Vergleich | |
5 | Bis 4 Jahre | Student | |
6 | bis unbegrenzt | Sondertarife |
Die meist gestellten Fragen mit Antworten und Tipps zum Thema Krankenversicherung für den langfristigen Auslandsaufenthalt
Was ist, wenn ich zurück nach Deutschland komme?
Die meisten Personen kümmern sich meistens nur um den Versicherungsschutz im Ausland. Aber was ist, wenn Sie zwischenzeitlich für ein paar Wochen nach Deutschland zurück kommen oder ggfs. nach einem Unfall oder schwerer Erkrankung aus medizinischen Gründen nach Deutschland zurück transportiert werden? Wer zahlt dann in Deutschland bzw. wo ist man dann in Deutschland versichert? Oft wird gerade bei längerfristigen Aufenthalten die bestehende Krankenversicherung oder Krankenkasse gekündigt.
Beispiel: Peter S. lebte für drei Jahre für eine Ausbildung in Australien und hat seinen Versicherungsschutz fürs Ausland optimal ausgewählt. Kurz vor der Rückkehr passierte ihm ein schwerer Unfall mit Folgebehandlung und vorübergehender Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit. Die Behandlung war im Ausland noch nicht abgeschlossen, sondern musste im Heimatland fortgesetzt werden. Nun stellte sich die Frage, wer versichert ihn?
Lösungsmöglichkeiten:
Zum 01.04.2007 ist das Gesundheitsreformgesetz in Kraft getreten. Dort ist festgehalten, dass Personen, die schon mal und zuletzt gesetzlich versichert gewesen sind, auch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden müssen. Personen, die zuletzt privat krankenversichert waren,müssen bei der privaten Krankenversicherung in den Basistarif aufgenommen werden. Nun könnte man sagen, damit ist die Angelegenheit klar! Ich kündige meine jetzige Mitgliedschaft/Vertrag, da ich später ja wieder aufgenommen werde muss.
Halt! Es gibt noch ein paar Punkte, die beachtet werden sollten:
Für gesetzlich Krankenversicherte:
1.) Sie bekommen auch eine Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung, da die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt. Aber Achtung, in der Pflegeversicherung haben Sie ggf. eine Wartezeit, diese kann bis zu zwei Jahre betragen.
2.) Sie planen die Rückkehr ins Heimatland erst dann, wenn Sie Rentner werden und gerne zu diesem Zeitpunkt in die Krankenversicherung der Rentner (KVDR) eintreten möchten. In diese kommen Sie aber dann unter Umständen nicht rein, bzw. nur durch höhere Beiträge.
Unsere Empfehlung:
Ein persönliches Gespräch mit Ihrer jetzigen gesetzlichen Krankenkasse, um Fragen für Ihre persönliche Situation zu klären. Vielleicht besteht die Möglichkeit Ihrer jetzige Mitgliedschaft in eine Anwartschaftsversicherung umzuwandeln, damit Sie die oben genannten Nachteile mit einem monatlichen Beitrag von ca. 35, -Euro bis
40, - Euro vermeiden.
Für Privatkrankenversicherte:
Der Basistarif hat in der Regel nicht den Leistungsumfang wie Ihr jetziger Krankenversicherungsschutz. Des Weiteren werden Sie zwar auch wieder in der Pflegeversicherung versichert, aber hier können Wartezeiten von bis zu zwei Jahren entstehen. Daher sollten Sie in jedem Fall in einem persönlichen Gespräch und ggf. schriftlich mit Ihrer jetzigen Versicherung klären, was für Sie die beste Lösung ist! Vielleicht ist ja die Lösung in Form einer Anwartschaft das Beste für Sie. Hierbei unterscheidet man zwischen einer großen und einer kleinen Anwartschaft.
Bei der kleinen Anwartschaft erhalten Sie die Möglichkeit, den alten Versicherungsschutz mit entsprechendem Leistungsumfang ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aufleben zu lassen.
Bei der großen Anwartschaft haben Sie noch den Vorteil, dass die bis dahin gebildete Altersrückstellung bestehen bleibt, und Sie auch weiterhin eine Altersrückstellung aufbauen. So eine Anwartschaft lohnt sich meistens, wenn der Auslandsaufenthalt nicht zu lange dauert, und Sie schon lange in der privaten Krankenversicherung versichert sind und dabei entsprechende Altersrückstellungen aufgebaut haben. Hierbei gilt auch zu prüfen, ob eine Anwartschaft für die Pflegeversicherung möglich ist, um die Wartezeit zu vermeiden. Da es zu den Beiträgen und den jeweiligen Regelungen keine einheitlichen Verfahren gibt, und jede Krankenversicherung dies für sich selbst entscheidet, ist ein Beratungsgespräch empfehlenswert.
Für Auslandskrankenversicherte:
Sie bleiben weiterhin bei Ihrem jetzigen Versicherer versichert. Dann gilt folgendes zu prüfen:
1. Bietet der Versicherer mir die Möglichkeit den Vertrag im Heimatland fort zu führen?
2. Gibt es Gesetzliche Regelungen die etwas anderes vorsehen. z.B. eine Versicherungspflicht.
Alternativ gibt es aber auch spezielle Krankenversicherungen, die Sie sowohl im Ausland versichern und auch noch ein bis drei Monate Versicherungsschutz in Deutschland gewähren. Darüber hinaus garantieren aber nur einige wenige Versicherungen die Übernahme in die Normaltarife einer privaten Krankenversicherung in Deutschland. Dabei ist darauf zu achten, dass die Übernahme garantiert ist und dass keine Ausschlüsse oder Risikozuschläge erhoben werden dürfen.
Was ist, wenn ich zwischendurch für ein paar Wochen nach Deutschland komme?
Einige Angebote beinhalten auch den Versicherungsschutz während des Aufenthalts im Heimatland. Dieser ist oft begrenzt auf ein bis drei Monate pro Versicherungsjahr.
Tipp: Angebote diesbezüglich prüfen.
Soll ich die bestehende Krankenversicherung oder Krankenkasse kündigen?
Darauf gibt es kein generelles Ja oder Nein!
Im Zweifelsfall nicht kündigen.
Die Frage, die Sie sich stellen sollten ist:
Was ist, wenn ich zurück nach Deutschland komme?
Ich weiß noch nicht, wie lange ich im Ausland bleibe? (Vertragslaufzeit). Kann der Vertrag verlängert werden?
In der Regel können diese Auslandskrankenversicherungen nur bis zu maximal fünf Jahre abgeschlossen werden (Vorschrift des Bundesaufsichtsamtes).
Wenn der Schutz länger benötigt wird, gibt es teilweise nochmals Verlängerungsoptionen um fünf Jahre oder ggfs. Umstellung in die Normaltarife der Gesellschaft. Bitte aber im Einzelfall prüfen, ob der Schutz dann noch weiterhin im Ausland gewährt wird.
Für den Personenkreis, die ständig im Ausland leben (Residenten),
gibt es Tarife mit unbegrenzter Laufzeit Vergleich AS International / Expat Retired.
Sollte Ihre Aufenthaltsdauer maximal fünf Jahre betragen, Sie aber noch nicht genau wissen, wie lange Sie im Ausland bleiben, ist es ratsam, den Vertrag dann für fünf Jahre abzuschließen und dann mit der Gesellschaft zu vereinbaren, dass bei vorzeitiger Rückkehr der Vertrag kurzfristig von Ihnen gekündigt werden kann.
Zahlt meine derzeitige Krankenkasse oder Versicherung im Ausland?
Die Gesetzlichen Krankenkassen haben mit verschiedenen Ländern ein Sozialversicherungsabkommen, sodass auch in diesen Ländern Versicherungsschutz besteht.
Reicht dieser aber aus? Was ist, wenn die Behandlung teurer ist als in Deutschland?
Bitte befragen Sie hierzu Ihre Krankenkasse.
Die Privaten Krankenversicherungen zahlen meist alle innerhalb der EU.
Einschränkungen gibt es bezüglich des Krankentagegeldes.
Außerhalb der EU gibt es nur wenige Gesellschaften, die länger als drei Monate Versicherungsschutz gewähren. Bitte befragen Sie hierzu Ihre Versicherung.
Gibt es Unterschiede zwischen privatem und beruflichem Auslandsaufenthalt?
Der private Auslandsaufenthalt ist meist immer enthalten.
Den berufsbedingten Auslandsaufenthalt schließt ein Teil der Versicherungsgesellschaften aus. Tipp: Die Angebote daraufhin prüfen.
Was ist nicht versichert?
Dies sollten Sie sich genau anschauen, damit es später keine Überraschung gibt.
Die Ausschlüsse finden Sie in den Bedingungen unter dem "§ Ausschlüsse oder keine Leistungspflicht besteht bei".
Hinweis: Durch die Tarifbedingungen können aber Leistungen wieder mit eingeschlossen sein.
Bei den meisten Auslandskrankenversicherungen sind die Vorerkrankungen ausgeschlossen. Günstigere Formulierungen sind dann, wenn die Ausschlüsse begrenzt sind auf folgende Sachverhalte: Keine Leistungspflicht besteht, wenn Sinn und Zweck der Auslandsreise ist, sich im Ausland behandeln zu lassen oder wenn vor Reisebeginn schon feststeht, dass bei planmäßiger Durchführung der Reise eine Behandlung im Ausland stattfinden müsste.
Wenige Versicherungsgesellschaften machen eine Gesundheitsprüfung bei Antragstellung.
Nimmt die Gesellschaft dann den Antrag an, so sind dann in der Regel die Vorerkrankungen mit versichert.
Achtung: Hier gibt es aber auch Ausnahmen. Immer die Angebote daraufhin prüfen.
Muss ein Wohnsitz in Deutschland bestehen bleiben?
Es gibt zu viele unterschiedliche Regelungen von den Versicherungsgesellschaften, um hier eine klare Antwort geben zu können. Bitte bei der jeweiligen Gesellschaft erfragen.
Höchstaufnahmealter?
Bis 60 Jahre wird man bei fast allen Versicherungen angenommen. Darüberhinaus gibt es nur noch wenige Angebote.
Achtung: Es gibt auch Verträge, bei denen der Versicherungsschutz mit dem erreichen des Alters automatisch endet.
Wie geht das mit der Leistungsabrechnung?
Da es Unterschiede zwischen den Versicherern gibt, finden Sie unter dem Link Krank, was tun? genaue Angaben zu dem jeweiligen Versicherer oder Tarif.
Warum sind die Auslandskrankenversicherungen preisgünstiger
Dafür sind mehrere Faktoren ausschlaggebend. Wir möchten Ihnen
einige Gründe darlegen, um verständlich zu machen, wodurch dieser
Preisunterschied zustande kommt.
- Die Auslandskrankenversicherungen sind meistens auf einen Zeitraum
begrenzt. Selbst bei schweren Krankheiten ist der Versicherer nur für einen gewissen Zeitraum in der Pflicht zu zahlen. - Medizinische Versorgung im Ausland ist meistens günstiger als in
Deutschland Ausnahmen sind z.B. USA und Kanada. - Meist ist bei einer Auslandskrankenversicherung der Leistungsumfang
geringer als bei einer Krankenvollversicherung. Z.B keine Leistung für Kuren, Pflegeversicherung oder eingeschränkt Zahnersatz, Vorsorguntersuchungen usw. - Mit ein entscheidender Grund ist, dass in der Auslandskrankenversicherung keine Altersrückstellungen gebildet werden, wie es bei der Krankenvollversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird. Dabei muss eine Privat Krankenvollversicherung schon bis Endalter 100 Jahre kalkulieren und fürs Alter eine Rückstellung bilden. Dies macht natürlich bei einer Auslandskrankenversicherung, wo man nur für ein paar Jahre im Ausland ist, keinen Sinn und ist daher nicht erforderlich.
- Es ist festzustellen, dass Personen, bei denen schwere Krankheiten
auftreten, meistens zurück ins Heimatland gehen und dann dort wieder gesetzlich krankenversichert sind. - Personen, die ins Ausland gehen, sind oft in Deutschland weiterhin
in der gesetzlichen Krankenkasse, die teilweise die Kosten im Ausland übernimmt. Wenn ein Sozialversicherungsabkommen besteht, so muss die Auslandskrankenversicherung nicht die gesamten Kosten tragen.
Keine Reise ohne Auslandskrankenversicherung – ein gutes Motto für Reisende. Ob die Reise kurz oder lang ist ändert nichts an den gesundheitlichen Risiken, die man auch im eigenen Land hat. Mit der Auslandskrankenversicherung kann man zwar Unfälle oder Krankheiten nicht verhindern, aber man sichert sich gegen deren finanzielle Kosten ab.
Reisende jeglicher Art benötigen eine Auslandskrankenversicherung. Für diese werden sehr viele unterschiedliche Tarife angeboten, da jede Reise ihre eigenen Ansprüche an die Versicherung stellt. Die Auslandskrankenversicherung ist eine private Zusatzversicherung, da die meisten heimischen Versicherungen keinen oder nur sehr begrenzten Schutz im Ausland bieten.
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