Auslandskrankengruppenvertrag

Unter dem Begriff Auslandskrankengruppenvertrag versteht man einen Vertrag, der mit einer Firma oder einer Organisation abgeschlossen wird, und ausschließlich für das Ausland, bzw. den Auslandsaufenthalt gedacht ist. Der Versicherungsnehmer im Auslandskrankengruppenvertrag ist dann die Firma, oder die Organisation. Versichert werden können dann z. B. die Mitglieder des Vereins, oder die Mitarbeiter von Firmen. Beim Auslandskrankengruppenvertrag können die Beiträge sowie die Leistungen und die Laufzeit individuell ausgehandelt werden. Informationen und Angebote für einen Auslandskrankengruppenvertrag



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