Unsere Ausländerversicherungen
Vergleichen Sie hier unsere Angebote für Ausländerversicherungen.
Für Ausländer in Deutschland | Zeitraum | Produkt / Bezeichnung |
|---|---|---|
1 bis 24 Monate | Vergleich | |
6 bis 60 Monate | Expat Germany / Expat Global P | |
Bis 4 Jahre | Student | |
Bis 1 Jahr | Aupair |
Für Ausländer im Ausland (ohne BRD und Heimatland) | Zeitraum | Produkt / Bezeichnung |
|---|---|---|
1 Jahr bis unbegrenzt | Vergleich |
Informationen
In Deutschland lebende Personen haben im Regelfall auch immer einen Anspruch auf eine Versicherung. Vorrangig ist hierbei der Schutz durch eine Krankenversicherung. Diese ist nicht nur für Sozialversicherungspflichtige, sondern auch teilweise für aus dem Ausland einreisende Personen vorgeschrieben.
In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dass einige Länder verlangen, dass im Vorfeld der Einreise ein Visum zur Ausreise aus dem eigenen und zur Einreise nach Deutschland ausgestellt wird. Visa werden in Deutschland jedoch erst dann ausgehändigt, wenn auch eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Auslandskrankenversicherung nachgewiesen werden kann. Dementsprechend muss der Einreisende dem jeweiligen Versicherer im Zuge der Stellung eines Versicherungsantrages auch das Datum seiner Einreise mitteilen. Weiterhin benötigt werden, neben den üblichen Personalien auch Informationen darüber, wie lange sich die entsprechende Person wünscht in Deutschland aufzuhalten. Hierbei handelt es sich um eine Gesetzeslage, welche im nahezu gesamten europäischen Raum einschlägig ist, beziehungsweise bei allen den Ländern, welche Partnerstaat im Schengen-Abkommen sind.
Wenn eine Person als Ausländer den Wunsch hat, nach Deutschland einzureisen, muss bereits eine Krankenversicherung vorliegen. Diese wiederum muss dem hiesigen Grundversicherungsanspruch der gesetzlichen Vorschriften genügen. Es muss also bereits eine Versicherung vorhanden sein, welche beispielsweise ambulante-, sowie stationäre Behandlungen abdeckt.
Ist es nun der Fall, dass ein Ausländer auch einem Beruf in Deutschland nachgeht, welcher einer Sozialversicherung bedarf, besteht auch automatisch eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Handelt es sich jedoch um einen Einreisenden, welcher in keinem festen Beschäftigungsverhältnis steht, so muss von diesem eine private Ausländerversicherung abgeschlossen werden. Hierbei besteht auch die Möglichkeit, eventuell gewünschte Zusatzleistungen zu erhalten. Beispielsweise wäre bei Verunfallung ein Krankentransport in Heimatlang Teil einer Zusatzleistung.
Häufig handelt es sich bei Antragsstellern für eine Ausländerversicherung auch um Studenten oder nahe Verwandte hier lebender Familien. Diese halten sich meist nur für einen begrenzten Zeitraum in Deutschland, also für einige Wochen oder Monate auf. Für derartige Fälle lohnt es sich im Zusammenhang mit dem Thema Ausländerversicherungen das Internet nach entsprechenden Vergleichsangeboten zu durchsuchen. Zahlreiche Versicherungsportale und Vergleichsanbieter ermöglichen hier eine schnelle und bequeme Kostengegenüberstellung. Der Weg zu jedem einzelnen Versicherer kann somit erspart werden.
Die Kosten für Ausländerversicherungen richten sich nach dem Alter und nach der Dauer des Aufenthalts der jeweiligen Person in Deutschland.
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