Die Visa Versicherung

Informationen

Bei einer Reise ins Ausland ist es immer sinnvoll einen ausreichenden Versicherungsschutz zu besitzen. Für einen selbst ist es bei Aufenthalten im Ausland wichtig zu wissen, mit welchen ärztlichen Leistungen man rechnen kann und was passiert wenn man einen größeren Sachschaden verursacht. Wer in Deutschland beispielsweise eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließt, kann davon ausgehen das diese in allen Ländern dieser Erde gilt. Natürlich gibt es Ausnahmen, die in den Versicherungsbedingungen beschrieben werden. In manchen Ländern wo ein Visum erforderlich ist, kann es immer noch zu Komplikationen kommen.

Andersrum ist jeder Ausländer der nach Deutschland einreist und einer Visumspflicht unterliegt verpflichtet, einen ausreichenden Versicherungsschutz zu besitzen. Nach dem Abkommen von Schengen müssen alle Ausländer gegen eintretende Schäden und mögliche Krankheiten versichert sein. Innerhalb der EU ist dies kein Problem, da die zugehörigen Länder über übergreifende Versicherungen verfügen. Lädt man dagegen einen Gast aus einem nicht EU Land ein, benötigt dieser in aller Regel ein Visum. Viele Versicherer bieten daher eine spezielle Visa Versicherung an. Diese beinhaltet unter anderem eine Krankenversicherung, die für Krankheitsfälle die in Deutschland auftreten leistet. Wer dagegen aus dem Ausland bereits eine Krankheit mit einschleppt, muss mit einer Ausweisung rechnen. Dies haben die hiesigen Versicherer in ihren Bedingungen genau geregelt.

 

Die Visa Versicherung beinhaltet des Weiteren eine Reisehaftpflichtversicherung. Diese deckt selbst verursachte Schäden bis zu einer gewissen Höhe ab. Viele Versicherer leisten demnach bis zu einer Höhe von 500.000 Euro.  Weitere Services wie ein Notfalltelefon für sämtliche Hilfestellungen bieten viele Versicherer als zusätzliche Leistung an. Eine gute Sache, denn oftmals sind Ausländer in Deutschland mit dem Notfallsystem überfordert.

Die Visa Versicherung gilt mit dem Erhalt des Visums und erlischt an dem Tag, wo das Visum abläuft. Demnach gibt es preisliche Unterschiede. Die meisten Gäste und Besucher beantragen ein Visum für 6 Wochen. Darüber hinaus kann auch ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr beantragt werden. Entsprechend verlängert sich die Visa Versicherung. Auch wenn viele Denken mögen, dass so eine Versicherung überflüssig sei, möge man nur mal daran denken wenn jeder verunfallte Ausländer in Deutschland behandelt werden würde. Die Kosten würden dementsprechend dem Gastgeber oder dem Steuerzahler zu Lasten fallen. Gleiches gilt auch bei Sachschäden.



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