Die Visum Versicherung
| Auslandskrankenversicherungen für Deutsche | Zeitraum | |
|---|---|---|
| 1 | Reiseversicherungen | bis 8 Wochen |
| 2 | Reiseversicherungen | bis 1 Jahr |
| 3 | Auslandskrankenversicherungen | bis 5 Jahre |
| 4 | Auslandskrankenversicherungen | unbegrenzt |
| 5 | Studenten, Sprachschüler, Praktikanten | bis 4 Jahre |
Informationen
Eine Visum Versicherung dient grundsätzlich dazu, einen visumpflichtigen Aufenthalt in einem fremden Land auch von der versicherungstechnischen Seite her abzusichern. Während die inländische Bevölkerung zumeist über einen dauerhaften Versicherungsschutz verfügt, ist dies bei Reisenden nicht immer der Fall. Kurze Urlaubsaufenthalte werden zwar üblicherweise von der jeweiligen Versicherung noch abgedeckt; bei längeren – in der Regel visumpflichtigen – Aufenthalten ist dies aber oft nicht der Fall. Bei manchen Herkunftsländern wird bei jeder Einreise ein Visum benötigt, unabhängig von der Aufenthaltsdauer. In der Europäischen Union gilt die Vorschrift, dass bei einer visumpflichtigen Einreise in ein Land des Schengener Abkommens (also auch Deutschland) ein Versicherungsschutz erforderlich ist. Im Allgemeinen umfassen die Angebote der großen Anbieter drei verschiedene Versicherungen: Kranken-, Reise-Unfall- und Haftpflichtversicherung. Je nach Anbieter ist die Laufzeit manchmal begrenzt, etwa auf ein Jahr. Ebenso besteht bei vielen Anbietern eine Altershöchstgrenze, bis zu der sie Anträge akzeptieren.
Bei einem Vergleich verschiedener Angebote zu Visum Versicherung sollte darauf geachtet werden, dass kein Selbstbehalt verlangt wird. Auch sollten die Übernahme sämtlicher stationärer und ambulanter Behandlungskosten und auch die Abrechnung der Krankenhauskosten klar geregelt sein. Üblich ist auch die Übernahme der Kosten für Medikamente und Verbandmittel.
Wichtig ist der Abschluss einer guten Visum Versicherung insbesondere dann, wenn ein ausländischer Gast für eine längere Zeit eingeladen werden soll. Als Gastgeber tritt man nämlich für alle Schäden ein, die durch den Gast entstehen. Je nach Herkunftsland des Gastes ist oft eine so genannte Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Eine umfassende Visum Versicherung sichert dann den Gastgeber ab gegen Risiken von Krankheiten und Unfällen. Durch die Reise-Haftpflichtversicherung werden Rechtsansprüche Dritter abgewehrt, die erhoben werden könnten.
Sollte der visumpflichtige Besuch wider Erwarten nicht zustande kommen, so lässt sich die Versicherung in den meisten Fällen kostenlos kündigen. Bei Terminverschiebungen kann die Police im Allgemeinen entsprechend angepasst werden. Bei Aufenthaltsverlängerungen ist auch die entsprechende Verlängerung der Visum Versicherung möglich, soweit die zulässige Höchstgrenze nicht überschritten wird.
Die Tarife sind bei den meisten Anbietern gestaffelt nach Aufenthaltsdauer und Lebensalter. Da die Tarife selbst sowie die angebotenen Leistungen stark differieren, lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Angebote. Dies lässt sich online schnell und einfach durchführen.
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