Botschaft Finnland
Bei einer Auslandsreise nach Finnland sollte die Auslandskrankenversicherung nicht fehlen. Oft ist der Nachweis einer Versicherung bei der Visum Beantragung in der Botschaft erforderlich.
Adressliste der Botschaft von Finnland
Adressliste der deutschen Botschaften
Infos zu Botschaft
Das Gelände einer Botschaft unterliegt besonderen Richtlinien. Das Land in dem die Botschaft errichtet wurde hat keine Rechtsgewalt über die Räumlichkeiten. Somit dürfen keine Durchsuchungen, Beschlagnahmungen oder Verhaftungen vorgenommen werden. Das Gebäude der Botschaft nennt sich Kanzlei oder Botschaft. In ihm sind die administrativen und operativen Referate untergebracht. Geleitet wird eine Botschaft vom Botschafter. Dieser ist der Vertreter des Staatsoberhauptes seines Heimatlandes im Ausland und somit Ansprechpartner für offizielle Anliegen und Entscheidungsträger. Er residiert nicht zwingend selbst in der Botschaft, sondern hat einen Wohnsitz der anteilig privat und repräsentativ genutzt wird. Der Botschafter genießt ebenfalls besondere Freiheiten im Gastland. Deutsche Botschaften im Ausland werden vom Auswärtigen Amt verwaltet und sind deren Weisungen untergeordnet. Deutschland hat in allen Ländern der Welt Botschaften und darüber hinaus in bedeutenden Städten kleinere Konsulate. Deutsche Staatsbürger können sich im Ausland an ihre Botschaft wenden um zum Beispiel verlorene Reisedokumente neu ausstellen zu lassen oder im Fall einer Anklage im Ausland rechtlichen Beistand zu erhalten. Auch bei Geiselnahmen treten Botschaften als Vermittler ein. Sie sind bemüht die Belange ihrer Bürger zu regeln.
Infos zu Finnland
Einreisebestimmungen! Für Urlauber und Einreisende Finnlands bestehen keine besonderen landesspezifischen Sicherheitshinweise. Wer seinen Winterurlaub in Finnland plant, muss vom 1. Dezember bis 1.März sein Auto mit Winterreifen ausstatten. Das ist eine gesetzliche Vorschrift Finnlands. Für Einreisende aus Deutschland entfallen die Passkontrollen, denn Finnland gehört seit 2001 zur Europäischen Union, aber das heißt nicht, dass es unerlässlich für Urlauber oder Einreisende ist seinen Personalausweis nicht mit zu führen, denn das ist sogar seine Pflicht. Für Kinder gilt der Kinderausweis, dieser sollte bei jeder Einreise nach Finnland mitzuführen sein. Bei einer dauerhaften Einreise nach Finnland muss beachtet werden, dass bei jeder finnischen Kontoeröffnung der Reisepass oder Personalausweis vorzulegen ist. Nach dem Urlaub bzw. bei der Ausreise sind besondere Zollvorschriften zu beachten. Finnische Produkte dürfen in einer gewissen Menge ausgeführt werden, aber sie dürfen nur dem eigenen privaten Gebrauch dienen. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur alkoholische Getränke unter 22% vol. mitführen und die das 20. Lebensjahr vollendet haben, dürfen alkoholische Getränke über diese Grenze mitführen. Tabakwaren können in unbegrenzter Menge nach Finnland eingeführt werden. Für Urlauber mit Tieren ist es erlaubt Tiere mitzunehmen, aber sie müssen einen EU- Heimtierpass haben. Desweiteren müssen sie mit einer Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein.
Weitere Infos
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