Entsendung
Als Entsendung bezeichnet man, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zur Ausübung seiner Tätigkeit ins Ausland entsendet. Die Entsendung kann kurzfristig oder aber auch langfristig (über mehrere Jahre) sein. Bei Entsendung ist der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer und dessen Schutz verantwortlich. Für die Entsendung gibt es spezielle Auslandskrankenversicherungststarife.
Weitere Informationen für gesetzlich versicherte Personen finden Sie bei der "Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland" (www.dvka.de)
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