Fragen und Antworten zum Tarif Expat Retired
Versicherbare Personen
Versicherungsnehmer, die außerhalb des Landes leben, dessen Staatsangehörigkeit (nicht auf Deutsch begrenzt) sie besitzen, sowie deren Familienangehörige (in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehepartner und Kinder). Familienangehörige, die die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltslandes besitzen, können mitversichert werden. Das Höchstaufnahmealter beträgt 65 Jahre, die Laufzeit ist im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages unbeschränkt.
Was ist nicht versichert? (Ausschlüsse)
Nicht versicherbar sind Kosten für Schwangerschaft, Entbindung, Fehlgeburt, Schwangerschaftsabbruch, die Behandlung geistiger und seelischer Störungen/Erkrankungen, Kuren, sowie die Behandlung wegen Alkoholismus oder Drogenkonsum. Gleiches gilt für nicht aufgeführte Hilfsmittel oder solche, deren Ausführung das medizinisch notwendige Maß übersteigt. Quelle Bedingungen AVB Teil I B §3. Ausschluss von Vorerkrankungen (siehe AVB Teil I §6).
Bleibt der Beitrag stabil?
Es ist auch in unserem Interesse, hohe Beitragsstabilität zu halten, denn es fördert die Akzeptanz dieser Krankenversicherung und führt damit zu einer großen, versicherungsmathematisch stabilen Gruppe. Leider haben die Kosten für medizinische Behandlung die Tendenz, überproportional anzusteigen. Es ist daher wahrscheinlich, dass irgendwann Anpassungen im Beitrag oder in der Leistung (zum Beispiel in Form eines höheren Eigenanteils) vorgenommen werden müssen.
Zu wann können Sie kündigen?
Grundsätzlich können Sie mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Versicherungsjahres (31. März) kündigen. Sollten Sie Ihren Wohnsitz im Ausland aufgeben und während des laufenden Versicherungsjahres endgültig in Ihr Heimatland zurückkehren, können Sie auch zum Ende des der Rückkehr folgenden Monats kündigen. Überzahlte Monatsbeiträge werden Ihnen dann rückerstattet.
Kann der Versicherer kündigen?
Der Versicherer kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres (31. März) den Gruppenvertrag kündigen. Dieser kann aber nicht einzelnen Personen kündigen, sondern nur immer den gesamten Gruppenvertrag. Ohne Kündigung verlängert sich das Versicherungsverhältnis stillschweigend von Versicherungsjahr zu Versicherungsjahr.
Reicht der Versicherungsschutz des Expat Retired?
Grundsätzlich bietet der Expat Retired vollwertigen Versicherungsschutz. Es gibt jedoch keine Übernahmegarantie in andere Krankenversicherungen und es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Vor allem für ältere Menschen könnte dies dazu führen, dass ein späterer Wechsel unmöglich wird oder nicht bezahlbar ist. Besonders der eingeschränkte Schutz im Heimatland könnte zu Problemen führen. Mitunter kann eine Überschreitung der dreimonatigen Frist auch ungewollt, zum Beispiel durch Krankheit und damit verbundener Transportunfähigkeit stattfinden. Oder Ihre Lebensplanung ändert sich doch noch und Sie wollen Ihren Auslandsaufenthalt beenden. Wir raten daher dringend, etwaige gesetzliche und private Krankenversicherungen nicht aufzugeben oder sich im Rahmen einer Anwartschaft (= ruhende, jederzeit aktivierbare Versicherung) für Ihr Heimatland abzusichern. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.
Besteht Versicherungsschutz im Heimatland?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf das Land, dessen Staatsangehörigkeit der Versicherungsnehmer besitzt. Allerdings nur bis zu drei Monate pro Versicherungsjahr. Diese Höchstdauer zählt kumulativ, das heißt bei mehreren Besuchen im Heimatland werden die jeweiligen Zeiten zusammengezählt.
Wozu dienen die Gesundheitsfragen?
Verwaltung bildet einen wesentlichen Kostenfaktor in der Versicherungsbranche und den wollen wir unbedingt gering halten. Wir erfassen daher Ihren derzeitigen Gesundheitszustand, um im Leistungsfall schnell regulieren zu können. Denn sofern sich bei Versicherungsbeginn abzeichnet, dass eine Behandlung aufgrund bestehender Krankheiten oder Unfälle oder jeweils deren Folgen erforderlich ist oder Sie gar zur Durchführung einer entsprechenden Behandlung ins Ausland gezogen sind, besteht für diese Behandlung kein Versicherungsschutz. Deswegen ist es auch wichtig, dass Sie uns die Namen Ihrer behandelnden Ärzte mitteilen, um gegebenenfalls von deren Seite Informationen einholen zu können. Bitte seien Sie mit der Beantwortung der Fragen sehr sorgfältig. Wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass Sie wichtige Informationen übersehen haben, steht dem Versicherer die Aufhebung des Vertrages zu. Sofern Sie bei Versicherungsbeginn 60 Jahre oder darüber alt sind, müssen wir Sie leider zusätzlich um ein ärztliches Gesundheitszeugnis bitten, welches nicht länger als 3 Monate alt sein darf und dessen Erstellung zu Ihren Lasten geht.
Und so wird gezahlt
Wenn Sie ein Konto in Deutschland haben, zieht die vertragsverwaltende Stelle den Beitrag per Lastschrift ein. Die Einzugsermächtigung füllen Sie mit dem Antrag aus. Sofern Ihre Bank diesen Lastschrifteinzug vornimmt und nicht widersprochen wird, ist die Sache für Sie erledigt. Der Einzug per Kreditkarte ist ebenfalls gegen einen Aufschlag möglich. Ansonsten überweisen Sie bitte den Betrag auf das Konto, welches Ihnen in der Meldebestätigung zum Gruppenvertrag genannt wird. Die Kosten für die Zahlung müssen leider Sie tragen.
Hinweis: |
Die Übersichtsseite erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl die Daten mit größter Sorgfalt zusammengestellt wurden, sind Fehler nie ganz auszuschließen. Wir übernehmen daher keinerlei Gewähr für die Korrektheit der Angaben. Es haben alleine die Bedingungen und Tarifbeschreibung der Versicherungsgesellschaften Gültigkeit. |
Dies sind Erläuterungen zu dem Tarif. Gültigkeit haben ausschließlich die Versicherungsbedingungen und die Tarifbedingungen des Versicherers. Copyright © 1999 A + E GmbH. |
Hinweis: Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Die A + E GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung der A + E GmbH für die falsche Verwendung der Inhalte ist ausgeschlossen. Gültig sind ausschließlich die Bedingungen, Beiträge und Tarifbeschreibungen der Versicherungsgesellschaften. Bei den Angeboten und Versicherungsvergleichen wurden nicht alle Versicherungsgesellschaften und Angebote weltweit berücksichtigt.