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Auslandskrankenversicherungen bis 365 Tage
Weitere Infos
Tarif | reisecare | Travel Secure | RK 365 |
Welche Reisen sind versichert? | alle Auslandsreisen | nur Urlaubsreisen. Achtung: keine beruflichen Reisen, kein Auslandsstudium oder Praktikum | alle Auslandsreisen |
Wann muss der Abschluss erfolgen? | ausschließlich vor Reiseantritt | ausschließlich vor Reiseantritt | |
24 Stunden Notruf Service | ja | ja | ja |
Beitragserstattung bei vorzeitiger Rückkehr | ja | ja | ja |
Vorerkrankungen | keine Leistungspflicht für Behandlungen, die bereits bei Reiseantritt fest standen, bzw. die der Grund für die Reise waren | keine Leistungspflicht für Behandlungen, die bereits bei Reiseantritt fest standen, bzw. die der Grund für die Reise waren | keine Leistungspflicht für Behandlungen, die bereits bei Reiseantritt fest standen, bzw. die der Grund für die Reise waren |
* Mindestbeitrag | mind. 10 Reisetage | 9 € pro Person | 10 € pro Person |
Leistungen |
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Selbstbeteiligung | keine | keine | keine |
Ambulante Behandlung | ja | ja | ja |
Stationäre Behandlung | ja | ja | ja |
Zahnbehandlung / Zahnersatz | ja, schmerzstillende Zahnbehandlung und Reperaturen von Zahnersatz bis 250 € | ja, schmerzstillende Zahnbehandlung und Reperaturen von Zahnersatz | ja, schmerzstillende Zahnbehandlung und Reperaturen von Zahnersatz |
Schwangerschaft und Entbindung | Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt) | Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt) | Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt) |
Versorgung des Neugeborenen | ja, bis zu 100.000 € | ja, bis zu 50.000 € | ja, bis zu 50.000 € |
Rücktransport | medizinisch sinnvoll und vertretbar | medizinisch sinnvoll, oder Krankenhaus-aufenthalt dauert länger als 14 Tage | medizinisch sinnvoll, oder Krankenhaus-aufenthalt dauert länger als 14 Tage |
Überführung / Bestattung | ja | ja, bis 10.000 € | ja |
Haftpflicht-und Unfallversicherung | ja, möglich | nein | nein |
Nachleistung über das Ende der Versicherung | ja, bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit | ja, bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, max. 90 Tage | ja, bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit |
HIV / AIDS | keine Leistungspflicht für Behandlungen, die bereits bei Reiseantritt fest standen, bzw. die der Grund für die Reise waren | ja, keine Leistungspflicht für Behandlungen, die bereits bei Reiseantritt fest standen, bzw. die der Grund für die Reise waren | nein |
Krieg / innere Unruhe | keine Leistungen, für Schäden durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn der Schaden in den ersten 7 Tagen nach Beginn der Ereignisse entsteht, sofern diese nicht absehbar waren (siehe § 5, Nr. 2, AVB AB 09 MR) | keine Leistung, wenn Krieg vorhersehbar war oder bei aktiver Teilnahme | keine Leistung, wenn Krieg vorhersehbar war, oder bei aktiver Teilnahme |
Weitere Unterlagen |
Wenn man ins Ausland reist, ist es wichtig, an den richtigen Versicherungsschutz zu denken. Selbst wenn man im Heimatland gesetzlich oder privat krankenversichert ist, sollte die Auslandskrankenversicherung als unabdingbar betrachtet werden. Hat man im Ausland einen Unfall, oder tritt eine akute Krankheit auf, entstehen dadurch Kosten, zum Beispiel für die Behandlung beim Arzt, Medikamente, Verbandsmaterial, oder sogar eine Behandlung im Krankenhaus. Da die Auslandskrankenversicherung solche Kosten übernimmt, sollte man auf Reisen nicht auf sie verzichten. Kommt es dann zu einem Krankheitsfall, wird die Versicherung Kosten erstatten, für die man in Vorkasse getreten ist. Dazu muss man die Rechnungen an die Versicherung senden.
Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung ist schnell und unkompliziert. Die meisten Versicherer bieten inzwischen einen Onlineabschluss über ihre Internetseite an. Dort findet man die nötigen Formulare in Form einer Eingabemaske, gibt die benötigten Daten ein, und sendet den Antrag mit einem Klick ab. Nur kurze Zeit später bekommt man bereits die Bestätigung über die abgeschlossene Auslandskrankenversicherung per E-Mail. Als Nachweis über die abgeschlossene Auslandkrankenversicherung erhält man einen Versicherungsnachweis, den man ausdrucken sollte.
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