Beiträge für Einzelpersonen und Familien

Tarif


Travel Secure

RKJ

Jahresbeiträge
Einzelpersonen

12 €
bis 64 Jahre

9,50 €
bis 65 Jahre

Jahresbeiträge
Familie

27 €
bis 64 Jahre

25 €
bis 65 Jahre

Online Abschluss / Bedingungen

Online Abschluss / Bedingungen

Für Personen ab 60 Jahre:

Jahresbeiträge
Einzelpersonen 

48 65 bis 74 Jahre
58 € ab 75 Jahre

9,50 €  bis 65 Jahre
28 € 65 bis 75 Jahre
39 € ab 75 Jahre

Jahresbeiträge
Familie

68 65 bis 74 Jahre
95 € ab 75 Jahre

25 €  bis 65 Jahre
57 € 65 bis 75 Jahre
79 € ab 75 Jahre

Online Abschluss / Bedingungen

Online Abschluss / Bedingungen

Weitere Infos / Leistungen

Tarif


Travel Secure

RKJ 

Höchstdauer der Urlaubsreise

56 Tage

56 Tage

Höchstdauer der Dienstreise

56 Tage

10 Tage

Wann muss der Abschluss erfolgen?

vor Reiseantritt!
Sie befinden sich bereits auf Reisen, und wünschen eine Verlängerung, oder einen Abschluss während der Reise? Lösungsmöglichkeit hier:

vor Reiseantritt!
Sie befinden sich bereits auf Reisen, und wünschen eine Verlängerung, oder einen Abschluss während der Reise?
Lösungsmöglichkeit hier:

Online Abschluss / Bedingungen

Online Abschluss / Bedingungen

 

Leistungsbeispiele

Vorerkrankung

keine Leistung, wenn die Behandlung im Ausland einer der Gründe für die Reise war.

Behandlungen von denen bei Reiseantritt aufgrund einer bereits ärztlich diagnostizierten Erkrankung fest stand, dass diese bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten.

keine Leistung, wenn die Behandlung im Ausland einer der Gründe für die Reise war, oder bei Krankheiten, die bereits vor Reiseantritt für die versicherte Person erkennbar waren, bzw. fest stand, dass diese bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen

Notruf Nr.

ja

ja

Selbstbeteiligung

nein

nein

Ambulant

100%

100%

Stationär

100%

100%

Zahnbehandlung

schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung

schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen, einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung

Zahnersatz

Reparatur von Zahnersatz

Reparatur von vorhandenem Zahnersatz

Schwangerschaft und Entbindung

nein

nein

Krieg / Innere Unruhe

keine Leistung, wenn eine Warnung des Auswärtigen Amtes vor Reiseantritt ausgesprochen wurde

keine Leistung bei aktiver Teilnahme

Rücktransport


medizinisch sinnvoll oder bei vorraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen


medizinisch sinnvoll oder bei vorraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen

Überführung und Bestattung im Ausland


keine Begrenzung

bis 10.000 €

Online Abschluss / Bedingungen

Online Abschluss / Bedingungen

Möchte man ins Ausland reisen, ist es wichtig, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. In Deutschland sind die meisten Personen gesetzlich oder privat krankenversichert. Dies ist wichtig, bietet  jedoch in der Regel für das Ausland keinen ausreichenden Schutz. Wer hingegen auslandskrankenversichert ist, muss zwar für Medikamente und ärztliche Behandlung in Vorkasse treten, bekommt aber später die Kosten von der Versicherung erstattet, wenn die Rechnung dort eingerreicht wird. Neben den bereits erwähnten Kosten, leistet die Auslandskrankenversicherung auch dann, wenn durch einen Unfall oder eine akute Krankheit die Behandlung im Krankenhaus notwendig wird sowie den Transport dort hin. Auch die schmerzstillende Zahnbehandlung, und sogar der medizinisch notwendige Rücktransport ins Heimatland, werden von der Auslandskrankenversicherung gezahlt.

Es gibt viele verschiedene Versicherer, die Auslandskrankenversicherungen anbieten. Oftmals haben die Versicherer auch noch unterschiedliche Tarife, je nach Dauer des Auslandsaufenthaltes. Ein Vergleich verschiedener Tarife ist sehr hilfreich, wenn man eine Versicherung abschließen möchte. Der Abschluss selbst ist letztendlich bei den meisten Versicherungsgesellschaften sehr unkompliziert. Auf den Internetseiten eines Versicherers gibt es die Möglichkeit zum Online-Abschluss. Hierbei füllt man einfach direkt am PC das angezeigte Formular oder die Eingabemasken aus, und sendet diese an den Versicherer. Bereits wenig später erhält man den Versicherungsschein als Nachweis über die abgeschlossene Versicherung.  



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