Gruppenversicherungsvertrag
Unter dem Begriff Gruppenversicherungsvertrag versteht man einen Vertrag, der mit einer Firma oder einer Organisation abgeschlossen wird, und ausschließlich für das Ausland, bzw. den Auslandsaufenthalt gedacht ist. Der Versicherungsnehmer ist die Firma, oder die Organisation. Versichert werden können dann z. B. die Mitglieder des Vereins, oder die Mitarbeiter von Firmen. Bei einem Gruppenversicherungsvertrag können die Beiträge, Leistungen und die Laufzeit individuell ausgehandelt werden. Informationen und Beispiele für einen Gruppenversicherungsvertrag anfordern
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