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Keine Reise ohne Auslandskrankenversicherung

Jährlich reisen viele Bundesbürger mit dem Auto in den Urlaub, um sich zu erholen. Dabei kommt es zu Autounfälle auf der Fahrt in den Urlaub oder vor Ort mit einem Mietwagen, aber auch Schnittverletzungen am Strand und im Wasser gehören mit zur Tagesordnung sowie Knochenbrüche in den Skiregionen, um nur einige zu nennen.


Um den Krankheitsfall auch im Urlaub abzudecken, bieten viele heimische Krankenkassen für das europäischen Ausland in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, eine sogenannte Europa-Krankenkarte für ihre Versicherten an. Das Problem ist nur, dass die Krankenhäuser und auch Ärzte im Ausland nicht verpflichtet sind, diese zu akzeptieren. Außerhalb Europas wird eine private Abrechnung vorgenommen, was oftmals mit sehr hohen Kosten verbunden ist, wenn nicht eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung im Vorfeld abgeschlossen wurde.

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In vielen außereuropäischen Reiseländern kann im Krankheitsfall eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung wichtig sein, dies gilt auch für privat Versicherte. Sollte es sich bei dem gewählten Urlaubsland um ein medizinisch unterversorgtes Land handeln, und eine Behandlung oder Operation vor Ort nicht durchgeführt werden können, ist es wichtig, dass der medizinisch notwendige Rücktransport und eventuell sogar eine Bergung durch eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung gedeckt ist.


Der Reisende erhält zwar von seiner Krankenkasse eine europäische Krankenversicherungskarte, die in Europa aber nur die Versorgung in staatlichen Krankenhäusern rechtfertigt. Tritt der Notfall ein und es ist nur ein Privatarzt oder eine Privatklinik in der Nähe, zahlt die heimische Krankenkasse später nur den Regelsatz des jeweiligen Landes. Mit einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung kann man sich überall im Ausland entsprechend absichern und sogar den Arzt und das Krankenhaus frei wählen.
Bei einem Abschluss einer solchen Zusatzversicherung ist die Länge des Aufenthaltes im Ausland wichtig. In der Regel sind es sechs Wochen, je nach Tarif ist auch der Abschluss bis zu einem Jahr oder sogar unbefristet möglich. Der Versicherungsschutz für Amerika und Kanada kann nach Wunsch mit berücksichtigt werden, ist aber nicht in allen Auslandkrankenversicherungen wählbar.

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