Konsulate
2009 trat Generalkonsul USA Edward (Ned) M. Alford in sein Amt in Frankfurt ein. Er blickt auf eine lange Karriere im auswärtigen Dienst zurück. Das Generalkonsulat in Frankfurt ist das größte der amerikanischen Konsulate, nicht nur in Deutschland sondern weltweit. Neben Alford selbst arbeiten dort mehr als 900 weitere Mitarbeiter. Sie sind zuständig für Baden-Württemberg, das Saarland, Hessen und Rheinland-Pfalz. Eine deutsche Vertretung in den USA ist zum Beispiel die Deutsche Botschaft in Washington, D.C., aber auch findet man in jeder größeren Stadt deutsche Konsulate in USA. Zu erwähnen wäre zum Beispiel das Konsulat in USA in New York. Auch in Miami, Chicago, Los Angeles und Las Vegas befinden sich deutsche Consulate in USA.
Auch die Russische Föderation hat diplomatische Vertretungen in Deutschland neben der Botschaft in Berlin. Verschiedene Bundesländer fallen unter den Konsularbezirk verschiedener Konsulate. In welchen Konsularbezirk man fällt, erfährt man auf der Homepage des Konsulats. Vier deutsche Generalkonsulate gibt es in Russland, dazu kommen noch verschiedene andere Konsulate in Russland wie die in Omsk und Saratow. Diese sind die Sitze der Honorarkonsule. Sie sind nicht zuständig für Pass- und Visadienste. Dafür muss man sich an ein anderes Konsulat in Russland wenden. Consulate in Russland sind wichtig, da sie als Anlaufstellen für Deutsche in Russland dienen.
Wer nach Südafrika einreisen möchte, muss bei einem der Konsulate Südafrika ein Visum beantragen. Dieses berechtigt aber nicht direkt zum Betreten des südafrikanischen Hoheitsgebiets sondern nur zur Reise nach Südafrika, wo ein Einreisebeamter das Visum prüft und die letztendliche Entscheidung trifft, ob die Person einreisen darf oder nicht. In Südafrika gibt es vier deutsche Vertretungen, an die sich Deutsche in Südafrika wenden können. Das Generalkonsulat in Kapstadt ist das wichtigste Konsulat in Südafrika, des Weiteren gibt es zwei Consulate in Südafrika, die als Sitz der Honorarkonsuln dienen und natürlich die Deutsche Botschaft. Natürlich haben auch andere Länder ihre Konsulate in Südafrika.
Brasilien ist ein großes Land, das fünftgrößte der Welt. Somit gibt es natürlich auch viele Consulate in Brasilien. Die Fünf wichtigsten Städte Brasiliens sind São Paulo, Rio de Janeiro, Belo Horizonte, Porto Alegre und Recife. Jede dieser Städte hat auch ein Konsulat in Brasilien. Neben Portugiesen, Afrikanern, die als Sklaven in das Land kamen, gehörten Deutsche mit zu den größten Einwanderergruppen nach Brasilien. In der heutigen Bevölkerung sind die Nationalitäten so sehr miteinander verschmolzen, dass man sie zum Großteil nicht mehr klar ihrer ursprünglichen Herkunft zuordnen kann. Kommt es während eines Urlaubs in Brasilien zu Problemen, verliert man seinen Pass oder Ähnliches, dann kann und sollte man sich an eines der Konsulate in Brasilien wenden.
Der asiatische Raum wird in der Weltwirtschaft immer wichtiger und gerade China rangiert ganz vorne. Somit ist es ein großes Plus auf dem Arbeitsmarkt, wenn man Mandarin spricht. Das lernt man am besten im Land selbst. Braucht man diplomatische Unterstützung, bekommt man diese beim Konsulat in China. Zum Beispiel kann man sich an das Konsulat in China in Hong Kong wenden oder aber an das in Shanghai oder Kanton. Natürlich muss man sich nicht unbedingt an eins der Consulate in China wenden, auch die Deutsche Botschaft in Peking ist einer Anlaufstelle.
Eines der Konsulate Thailand hat seinen Sitz in Frankfurt am Main. Die thailändischen Generalkonsulate in anderen Ländern befinden sich unter anderem in Sydney, Vancouver und Mumbai. Neben der Deutschen Botschaft gibt es noch ein Konsulat in Thailand, welches sich in Phuket befindet. Weitere Konsulate in Thailand gibt es nicht für den Deutschen Raum, aber Österreich und die Schweiz haben sowohl Consulate in Thailand als auch Botschaften.
Da man für jede Reise nach Neuseeland ein Visum benötigt, muss man sich vor der Abreise in jedem Fall an das Konsulat Neuseeland wenden. Das kann entweder über die neuseeländische Botschaft in Berlin laufen, oder aber man wendet sich an eines der Generalkonsulate Neuseeland. Dafür lädt man sich auf der Internetseite das benötigte Formular herunter, füllt es aus und sendet es an eines der Consulate Neuseeland. Deutsche Consulate in Neuseeland gibt es nicht. Neben der Botschaft findet man somit als Anlaufstelle nur die Honorarkonsuln. Da diese aber nicht, wie die Konsulate in Neuseeland, die Befugnis für Passangelegenheiten haben, muss man sich in diesen Fällen an die Botschaft wenden. Auch die Österreicher und Schweizer müssen sich statt an ein Konsulat in Neuseeland an ihre Botschaft wenden.
In Stuttgart befindet sich eines der Generalkonsulate Spanien. Wer nicht aus einem Land der Europäischen Union kommt, der muss bei einem der Konsulate Spanien ein Visum beantragen. Es ist äußerst wichtig, dass man das richtige Visum beantragt, denn sich mit dem falschen Visum in Spanien aufzuhalten ist verboten. Neben Institutionen wie vielen deutschen Schulen findet man auch fünf Konsulate in Spanien. Eines davon ist das Konsulat in Spanien in Sevilla. Weitere Consulate in Spanien findet man in den großen Städten, wo sich auch viele Touristen aufhalten, zum Beispiel in Barcelona und Las Palmas de Gran Canaria.
Das Konsulat ist der Arbeitsplatz des Konsul. Dieser wird von einem Staat in ein anderes Land entsandt, um dort die Interessen der Staatsangehörigen zu wahren. Der Titel Konsul geht zurück auf den consul („Berater“), den höchsten römischen Staatsbeamten. Das Konsulat ist eine Behörde, die eigenständig sein kann, wie zum Beispiel das Generalkonsulat, oder einen Teil der Botschaft darstellt. Der Wagen eines Konsul trägt einen Aufkleber mit der Aufschrift „CC“, welche für „Corps Consulaire“ steht. Eine diplomatische Funktion hält der Konsul nicht inne, dafür gibt es Botschafter. Bei seiner Arbeit darf ein Konsul nicht das Recht des Empfangsstaats außer Acht lassen. Die bilateralen Staatsverträge, die den Konsul zu Amtshandlungen berechtigen, sind durch das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen festgelegt.
Das Amt des Konsul wird im Allgemeinen in zwei Status eingeteilt. Zum einen gibt es den Berufskonsul. Dieser hält ein Amt des regulären auswärtigen Dienstes inne und hat eine Laufbahnprüfung für den gehobenen auswärtigen Dienst bestanden. Damit er sein Amt ausüben darf, muss er vom Empfangsstaat die Erlaubnis zur Ausübung seiner Funktion als Konsul erhalten, die Exequatur genannt wird. Ein Berufskonsul genießt in Vertragsstaaten des bereits angesprochenen Wiener Konsularübereinkommens Amtsimmunität in den Vertragsstaaten. Neben dem Berufskonsul gibt es den ehrenamtlichen Konsul, der Honorarkonsul genannt wird. Eine weitere Bezeichnung für ihn ist Handelskonsul. Diese geht darauf zurück, dass zu Beginn vornehmlich Kaufleute Honorarkonsuln wurden, um die Handelsbeziehungen zu erleichtern. Für Bewerber auf das Amt des Honorarkonsul gibt es einige Voraussetzungen, nach denen sie beurteilt werden. Dafür zählen unter anderem Persönlichkeit, Sprachkenntnisse und wie gut er seinen Zuständigkeitsbereich kennt. Im Gegensatz zum Berufskonsul bekommt der ehrenamtliche Konsul kein Geld für seine Arbeit. In einigen Ländern behalten die Honorarkonsuls allerdings die Gebühren, die bei ihrer Arbeit anfallen, zumindest zum Teil ein, während sie in anderen Ländern abgeführt werden müssen. Die Amtsimmunität gilt auch für den Honorarkonsul.
Zu den Aufgaben der Konsuln gehört neben dem Schutz der Interessen des Entsendestaats auch die Förderung der Beziehungen zwischen den Staaten auf Gebieten wie Kultur oder Wirtschaft. Über diese Bereiche informieren sie auch Interessierte, die sich an sie wenden. Wer ein Visum oder ähnliche Dokumente und Urkunden braucht, wendet sich an die Botschaft oder an ein Konsulat. Der Konsul stellt Pässe für Personen aus dem Entsendestaat aus. Des Weiteren gehören jurisitsche Tätigkeiten zum Aufgabenbereich eines Konsuls. Das schließt beispielsweise Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Rechtsschutz und Betreuung von Gefangenen ein. Kommt es zu Naturkatastrophen oder politischen Problemen wie kriegen, findet man im Konsulat Schutz und Hilfe. Stirbt jemand aus dem Entsendestaat im Empfangsstaat, benachrichtigt der Konsul die Angehörigen und helfen bei der Überführung. Notarielle Angelegenheiten erledigt der Konsul ebenfalls.
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