Consulate Brasilien
Auslandskrankenversicherung für Brasilien
Bei einer Auslandsreise nach Brasilien sollte die Auslandskrankenversicherung nicht fehlen. Oft ist der Nachweis einer Versicherung bei der Visum Beantragung im Konsulat erforderlich.
Adressliste vom Konsulat Brasilien
Adressliste vom deutschen Konsulat
Infos zu Consulate
Consulate sind die Auslandsvertretungen anderer Länder in einem Land. Sie sind äußerst wichtig, denn ohne sie würden Urlaube von Ausländern in den jeweiligen Ländern überhaupt nicht funktionieren. Einem Consulat steht ein Consul vor, die Bezeichnungen stammen noch aus alter römischer Zeit, als dieser Begriff einen höheren Beamten bezeichnete. Ein Consulat ist im Ausland die Vertretung der Verwaltung des jeweiligen Landes. Dies ist ein ganz entscheidender Unterschied zur Botschaft eines Landes, mit der das Consulat immer wieder verwechselt wird. Es gibt für Consulate ein eigenes Consulargesetz, welches die Kompetenzen der Consule regelt. Oft sind die Consulate in den jeweiligen Ländern an die Botschaften angegliedert.
Infos zu Brasilien
Bei der Einreise deutscher Staatsangehöriger ist ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass notwendig. Der Kinderpass wird anerkannt, sollte aber ein Lichtbild enthalten. Falls nicht beide Elternteile mitreisen, ist eine Einverständniserklärung des nicht Anwesenden vorzulegen. Bei einem touristischen Aufenthalt mit einer maximalen Länge von 90 Tagen ist ein Visum nicht notwendig. Vor Ablauf kann eine einmalige Verlängerung um 90 Tage bei einer Dienststelle der Bundespolizei beantragt werden. Geschäftsreisende benötigen meist ein Visum. Dieses muss vorher in Deutschland beantragt werden. Ein nachträglicher Antrag in Brasilien ist nicht möglich.\r\nIn der Regel ist die Verständigung in deutscher Sprache nicht möglich. Selbst die englische Sprache ist außerhalb der Touristenschwerpunkte nur wenig verbreitet. Portugiesische Sprachkenntnisse sind sehr von Vorteil. Das Geld abheben ist mit Kreditkarten und ec-Karten an den damit gekennzeichneten Automaten möglich. Außerdem werden gängige internationale Kreditkarten landesweit akzeptiert. Zum Fahren von Fahrzeugen reicht im Normalfall der deutsche Führerschein in Verbindung mit dem Reisepass. Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist hingegen streng verboten. Für den Besuch von Indianerschutzgebieten ist eine vorherige Genehmigung durch die FUNAI zu beantragen. Leider können in Brasilien Überfälle und Gewaltverbrechen nicht ausgeschlossen werden. Somit ist besondere Vorsicht geboten. Wertgegenstände sollten wenn notwendig, nur verdeckt transportiert werden. Im Fall eines Überfalls sollte kein Widerstand geleistet werden, da die Täter meist sehr gewalttätig sind und auch nicht vor Schusswaffengebrauch zurückschrecken. Auf einen Besuch der Elendsviertel, genannt Favelas, sollte unbedingt verzichtet werden.
Weitere Infos
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