Consulate Georgien
Auslandskrankenversicherung für Georgien
Bei einer Auslandsreise nach Georgien sollte die Auslandskrankenversicherung nicht fehlen. Oft ist der Nachweis einer Versicherung bei der Visum Beantragung im Konsulat erforderlich.
Adressliste vom Konsulat Georgien
Adressliste vom deutschen Konsulat
Infos zu Consulate
Consulate sind die Auslandsvertretungen anderer Länder in einem Land. Sie sind äußerst wichtig, denn ohne sie würden Urlaube von Ausländern in den jeweiligen Ländern überhaupt nicht funktionieren. Einem Consulat steht ein Consul vor, die Bezeichnungen stammen noch aus alter römischer Zeit, als dieser Begriff einen höheren Beamten bezeichnete. Ein Consulat ist im Ausland die Vertretung der Verwaltung des jeweiligen Landes. Dies ist ein ganz entscheidender Unterschied zur Botschaft eines Landes, mit der das Consulat immer wieder verwechselt wird. Es gibt für Consulate ein eigenes Consulargesetz, welches die Kompetenzen der Consule regelt. Oft sind die Consulate in den jeweiligen Ländern an die Botschaften angegliedert.
Infos zu Georgien
Bevor man nach Georgien einreist sollte man sich auf Grund des immer noch sehr hohen Sicherheitsrisikos vorher genau überlegen ob die Reise dorthin wirklich notwendig ist.\r\nDenn immer noch warnen die Auswärtigen Ämter vor Reisen nach Georgien oder das direkt umlegende Gebiet.\r\nDarüber hinaus ist die Gefahr durch Mienen oder andere Sprengsätze verletzt zu werden erschreckend hoch.\r\nEntscheidet man sich dennoch zu einer Reise nach Georgien sollte man Nachts nicht das Hotel verlassen, in dieser Zeit ist die Kriminalität so hoch das es schon ein Wunder wäre wenn einem selber nichts passiert. Für die Einreise selber wird lediglich ein Personalausweis und gültiger Reisepass benötigt. Minderjährige können nur in Begleitung von einem Elternteil nach Georgien einreisen.\r\nDie Zollvorschriften vor Ort sind die üblichen in der gesamten Welt. Allerdings benötigt man für die Ausfuhr von Teppichen oder anderen Antiquitäten eine ausdrückliche Genehmigung der Kulturministers. Mit ein wenig Hilfe vom jeweiligen Verkäufer stellt diese Genehmigung allerdings kein großes Problem da. Für die Reise werden zwar keine Impfungen vorgeschrieben, aber man sollte sich insbesondere vor der Geflügelpest in acht nehmen. Um im Falle einer Krankheit abgesichert zu sein, soll man vor dem Aufsuchen eines Arztes erst die deutsche Botschaft konsultieren. Des Weiteren empfiehlt es unbedingt eine Auslandskrankenversicherung mit Rückhohlversicherung abzuschließen.
Weitere Infos
Hinweis: Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Die A + E GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung der A + E GmbH für die falsche Verwendung der Inhalte ist ausgeschlossen. Gültig sind ausschließlich die Bedingungen, Beiträge und Tarifbeschreibungen der Versicherungsgesellschaften. Bei den Angeboten und Versicherungsvergleichen wurden nicht alle Versicherungsgesellschaften und Angebote weltweit berücksichtigt.