Consulate Österreich
Auslandskrankenversicherung für Österreich
Bei einer Auslandsreise nach Österreich sollte die Auslandskrankenversicherung nicht fehlen. Oft ist der Nachweis einer Versicherung bei der Visum Beantragung im Konsulat erforderlich.
Adressliste vom Konsulat Österreich
Adressliste vom deutschen Konsulat
Infos zu Consulate
Eine der Hauptaufgaben der Consulate ist das Ausstellen von Aufenhaltsgenehmigungen, wenn der Reisende diese für das jeweilige Land benötigt. Das Consulat ist eine offizielle Passbehörde, welche auch Reisepässe oder Sichtvermerke und Urkunden ausstellt. Das ist wohl der Grund, aus dem die meisten Reisenden Kontakt mit dem Consulat eines Landes bekommen. Eine weitere Aufgabe der Consulate ist die Regelung von notariellen und Nachlassangelegenheiten. Ganz allgemein ist es zusätzlich auch immer Aufgabe des Consulats, die Beziehungen zwischen den Ländern zu fördern sowie darauf zu achten, dass die Infrastruktur im jeweiligen Entsendestaat verbessert wird, sofern dies notwendig ist. Zusammenarbeit in kultureller Hinsicht gehört dazu ebenso wie im Bereich der Wirtschaft oder des Verkehrs. Dazu kommt Unterstützung für Wissenschaftler und deren Projekte im jeweiligen Ausland.
Infos zu Österreich
Wer nach Österreich reisen möchte hat verschiedene Möglichkeiten. Man kann mit der Bahn, mit dem Bus, dem Flugzeug oder mit dem Auto reise. Wer mit dem Auto nach Österreich fährt muss daran denken dass die Benutzung der Autobahnen kostenpflichtig ist. Man benötigt eine Vignette die für die Dauer des Aufenthalts gültig sein muss. Wer ohne Vignette angetroffen wird muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Für die Einreise von Deutschland aus genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Kinder können bis zum 12. Lebensjahr in den Reisepass der Eltern eingetragen werden. Auch der Führerschein ist in Österreich ohne Einschränkung gültig. Wenn man Haustiere mit ins Land bringen möchte müssen diese einen gültigen Heimtierausweis mit sich führen. Wenn man im Sommer einreist sollte man eine Zeckenschutzimpfung haben. Im Winter sind Schneeketten vorgeschrieben. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Autobahnen für PKW und Motorräder 130 km/h. Auf Autostraßen gilt für PKW und Motorräder die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Auch wenn es an Grenzübergängen keine offiziellen Grenzen mehr gibt muss man mit stichprobenartigen Kontrollen rechnen. Man darf nach dem Geldwäschegesetz nicht mehr als 10.000 Euro nach Österreich einführen. Bei einem höheren Betrag muss man dies vorab beim Zoll anmelden.
Weitere Infos
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