Konsulat Brasilien

Auslandskrankenversicherung für Brasilien

Bei einer Auslandsreise nach Brasilien sollte die Auslandskrankenversicherung nicht fehlen. Oft ist der Nachweis einer Versicherung bei der Visum Beantragung im Konsulat erforderlich.

Adressliste vom Konsulat Brasilien

Adressliste vom deutschen Konsulat

Infos zu Konsulat

Das Konsulat ist den meisten Menschen daher bekannt, dass sie dort eine Aufenthaltsgenehmigung für das Ausland beantragt haben. Denn dies ist eines der Hauptaufgabenfelder von Konsulaten ebenso wie das Ausstellen von Reisepässen oder das Ausstellen von Sichtvermerken oder den entsprechenden Urkunden für Menschen, welche in das Entsendeland einreisen möchten. Die Arbeit im Konsulat ist also hauptsächlich eine Verwaltungsarbeit. Für die politischen Beziehungen eines Landes zu einem anderen ist nämlich im Gegensatz zum Konsulat die Botschaft zuständig. Das Konsulat und die darin beschäftigten Konsuln sind hauptsächlich dafür verantwortlich, Reisenden mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und diese bei Problemen zu unterstützen. Da solche Probleme jedoch auch das Politische betreffen können, sind die Konsulate sehr häufig an die Botschaften im Land angeschlossen. Von Konsulaten wird gemeinhin oft berichtet, wenn Angehörige eines Landes in einem anderen Land im Gefängnis landen oder überhaupt einer Straftat angeklagt werden. Dann treten die Konsulate für jene ein. Genauso aber, wenn die Angehörigen eines Staates in einem anderem bestohlen wurden und nun neue Papiere und Geld benötigen - dann wird das Konsulat tätig.

 

Infos zu Brasilien

Bei der Einreise deutscher Staatsangehöriger ist ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass notwendig. Der Kinderpass wird anerkannt, sollte aber ein Lichtbild enthalten. Falls nicht beide Elternteile mitreisen, ist eine Einverständniserklärung des nicht Anwesenden vorzulegen. Bei einem touristischen Aufenthalt mit einer maximalen Länge von 90 Tagen ist ein Visum nicht notwendig. Vor Ablauf kann eine einmalige Verlängerung um 90 Tage bei einer Dienststelle der Bundespolizei beantragt werden. Geschäftsreisende benötigen meist ein Visum. Dieses muss vorher in Deutschland beantragt werden. Ein nachträglicher Antrag in Brasilien ist nicht möglich.\r\nIn der Regel ist die Verständigung in deutscher Sprache nicht möglich. Selbst die englische Sprache ist außerhalb der Touristenschwerpunkte nur wenig verbreitet. Portugiesische Sprachkenntnisse sind sehr von Vorteil. Das Geld abheben ist mit Kreditkarten und ec-Karten an den damit gekennzeichneten Automaten möglich. Außerdem werden gängige internationale Kreditkarten landesweit akzeptiert. Zum Fahren von Fahrzeugen reicht im Normalfall der deutsche Führerschein in Verbindung mit dem Reisepass. Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist hingegen streng verboten. Für den Besuch von Indianerschutzgebieten ist eine vorherige Genehmigung durch die FUNAI zu beantragen. Leider können in Brasilien Überfälle und Gewaltverbrechen nicht ausgeschlossen werden. Somit ist besondere Vorsicht geboten. Wertgegenstände sollten wenn notwendig, nur verdeckt transportiert werden. Im Fall eines Überfalls sollte kein Widerstand geleistet werden, da die Täter meist sehr gewalttätig sind und auch nicht vor Schusswaffengebrauch zurückschrecken. Auf einen Besuch der Elendsviertel, genannt Favelas, sollte unbedingt verzichtet werden.



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