Konsulat Schweiz

Auslandskrankenversicherung für Schweiz

Bei einer Auslandsreise nach Schweiz sollte die Auslandskrankenversicherung nicht fehlen. Oft ist der Nachweis einer Versicherung bei der Visum Beantragung im Konsulat erforderlich.

Adressliste vom Konsulat Schweiz

Adressliste vom deutschen Konsulat

Infos zu Konsulat

Das Konsulat ist den meisten Menschen daher bekannt, dass sie dort eine Aufenthaltsgenehmigung für das Ausland beantragt haben. Denn dies ist eines der Hauptaufgabenfelder von Konsulaten ebenso wie das Ausstellen von Reisepässen oder das Ausstellen von Sichtvermerken oder den entsprechenden Urkunden für Menschen, welche in das Entsendeland einreisen möchten. Die Arbeit im Konsulat ist also hauptsächlich eine Verwaltungsarbeit. Für die politischen Beziehungen eines Landes zu einem anderen ist nämlich im Gegensatz zum Konsulat die Botschaft zuständig. Das Konsulat und die darin beschäftigten Konsuln sind hauptsächlich dafür verantwortlich, Reisenden mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und diese bei Problemen zu unterstützen. Da solche Probleme jedoch auch das Politische betreffen können, sind die Konsulate sehr häufig an die Botschaften im Land angeschlossen. Von Konsulaten wird gemeinhin oft berichtet, wenn Angehörige eines Landes in einem anderen Land im Gefängnis landen oder überhaupt einer Straftat angeklagt werden. Dann treten die Konsulate für jene ein. Genauso aber, wenn die Angehörigen eines Staates in einem anderem bestohlen wurden und nun neue Papiere und Geld benötigen - dann wird das Konsulat tätig.

 

Infos zu Schweiz

Gegenstände, welche für den persönlichen Bedarf bestimmt sind, dürfen abgaben- und bewilligungsfrei mitgebracht werden. Zum Reisegut zählen auch Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel, Schmuck , Sportgeräte, Campingzubehör, Fotoapparate sowie tragbare Musikinstrumente. Die Voraussetzung für die Abgaben- sowie die Bewilligungsfreiheit ist, dass es sich hierbei um gebrauchte Güter handelt. Diese Güter müssen bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Zu dem Reisegut zählt auch der Reiseproviant. Die Freimenge für alkoholische Getränke und Tabak liegen bei 200 Zigaretten oder 250g Pfeifentabak. Ebenso kann man 2 Liter 15% und 1 Liter mehr als 15% Alkohol mit sich führen. Dies kann sich jedoch ändern. Am Besten fragt man beim Zoll oder dem Auswärtigen Amt nach. Hier erfahren Sie auch alles über Souvenirs. Die Auskünfte sind aktueller. Den Zoll gibt es übrigens in jeder größeren Stadt.



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