Konsulate Brasilien
Auslandskrankenversicherung für Brasilien
Bei einer Auslandsreise nach Brasilien sollte die Auslandskrankenversicherung nicht fehlen. Oft ist der Nachweis einer Versicherung bei der Visum Beantragung im Konsulat erforderlich.
Adressliste vom Konsulat Brasilien
Adressliste vom deutschen Konsulat
Infos zu Konsulate
Konsulate sind die Niederlassungen fremder Länder in anderen Ländern. Die Konsulate vertreten dabei die Interessen des jeweiligen Landes und dienen hauptsächlich als diplomatische Vertretung. Im Regelfall stellen sie die Kontaktadresse des Gastlandes zu dem Konsulatsland dar und sind für die im Gastland befindlichen Ausländer und Reisenden die erste Ansprechadresse für alle wichtigen Belange. Die Grundstücke der Konsulate befinden sich nicht im Besitz des Gastlandes sondern gehören zum Territorium des Konsulatslandes, besitzen also eine besondere Stellung innerhalb dieses Landes. Ebenso genießen die Diplomaten einen besonderen Status innerhalb des Gastlandes, die Immunität. Auf Grund ihrer herausragenden Stellung als Botschafter eines fremden Landes genießen sie dadurch Immunität vor Strafverfolgung innerhalb dieses Landes, was in Einzelfällen bereits zu diplomatischen Verwerfungen zwischen einigen Ländern geführt hat, aber im Normalfall nicht genutzt wird.
Infos zu Brasilien
Bei der Einreise deutscher Staatsangehöriger ist ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass notwendig. Der Kinderpass wird anerkannt, sollte aber ein Lichtbild enthalten. Falls nicht beide Elternteile mitreisen, ist eine Einverständniserklärung des nicht Anwesenden vorzulegen. Bei einem touristischen Aufenthalt mit einer maximalen Länge von 90 Tagen ist ein Visum nicht notwendig. Vor Ablauf kann eine einmalige Verlängerung um 90 Tage bei einer Dienststelle der Bundespolizei beantragt werden. Geschäftsreisende benötigen meist ein Visum. Dieses muss vorher in Deutschland beantragt werden. Ein nachträglicher Antrag in Brasilien ist nicht möglich.\r\nIn der Regel ist die Verständigung in deutscher Sprache nicht möglich. Selbst die englische Sprache ist außerhalb der Touristenschwerpunkte nur wenig verbreitet. Portugiesische Sprachkenntnisse sind sehr von Vorteil. Das Geld abheben ist mit Kreditkarten und ec-Karten an den damit gekennzeichneten Automaten möglich. Außerdem werden gängige internationale Kreditkarten landesweit akzeptiert. Zum Fahren von Fahrzeugen reicht im Normalfall der deutsche Führerschein in Verbindung mit dem Reisepass. Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist hingegen streng verboten. Für den Besuch von Indianerschutzgebieten ist eine vorherige Genehmigung durch die FUNAI zu beantragen. Leider können in Brasilien Überfälle und Gewaltverbrechen nicht ausgeschlossen werden. Somit ist besondere Vorsicht geboten. Wertgegenstände sollten wenn notwendig, nur verdeckt transportiert werden. Im Fall eines Überfalls sollte kein Widerstand geleistet werden, da die Täter meist sehr gewalttätig sind und auch nicht vor Schusswaffengebrauch zurückschrecken. Auf einen Besuch der Elendsviertel, genannt Favelas, sollte unbedingt verzichtet werden.
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