Auslandskrankenversicherung für Neuseeland

Für Ihren Auslandsaufenthalt in Neuseeland benötigen Sie als Residenten, Studenten, Sprachschüler, Reisende, Auswanderer, Firmen, Personen die im Ausland arbeiten, Praktikanten, Working-Holiday-Teilnehmer eine passende Krankenversicherung.

Von der kurzfristigen Reise bis zum unbegrenzten Auslandsaufenthalt.

Krankenversicherung für Deutsche

Produkt/Bezeichung

1

Krankenversicherung bis 6 Wochen

ARE + AVF

2

Krankenversicherung bis 365 Tage

Vergleich

3

Auslandsaufenthalte 6 bis 60 Monate

Expat 36/60 - Global P

4

Ab 1 Jahr bis unbefristet im Ausland lebende Personen

Vergleich

5

Studenten, Sprachschüler, Praktikanten, Work an Travel

Student

6

Sonderlösungen für Firmen, Verbände und Behörden

Sondertarife

 

 

 

Auslandskrankenversicherung in Neuseeland

Ihre gesetzliche Krankenkasse aus Deutschland erbringt in Neuseeland im Krankheitsfall keine Leistungen. Es ist daher unbedingt erforderlich das Sie eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Insbesondere für Studenten und längere Aufenthalte ist in Neuseeland seit dem Jahre 2004 eine Krankenversicherung Pflicht. Sollten Sie schon eine Auslandskrankenversicherung Neuseeland haben, dann prüfen Sie bitte, ob diese den Vorgaben der örtlichen Behörden entspricht. Es steht Ihnen frei, wo Sie diese abschließen, wenn die angesprochenen Vorgaben erfüllt werden. Ein Abschluss ist bei einem neuseeländischen Anbieter möglich. Entsprechende Hinweise erhalten Sie bei der diplomatischen Vertretung Neuseelands in Deutschland. Wenn Sie in Neuseeland studieren wollen, müssen Sie die Krankenversicherung bei der Einschreibung zum Semesterbeginn vorlegen. Der beste Weg ist somit die Empfehlungen der diplomatischen Vertretung Neuseelands zu beachten.

Die Tarife der Auslandskrankenversicherung sind nach Laufzeit gegliedert. Es sind Versicherungspakete für Kurzaufenthalte, Residenten, Jahresaufenthalte und berufliche Aufenthalte möglich. Bei den beruflichen Aufenthalten kümmert sich in der Regel der Arbeitgeber um Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie von der Firma nach Neuseeland entsendet werden. Kurzaufenthalte und touristische Aufenthalte werden durch eine ganz normale Auslandsreisekrankenversicherung bis zu drei Monaten abgedeckt. Im Internet können Sie vielfältige Angebote der jeweiligen Anbieter vergleichen. Beachten Sie dabei unbedingt die Vertragsbedingungen des jeweiligen Versicherers und vergleichen Sie die Leistungen. Es ist in der Regel eine Single- oder Familienversicherung möglich.

Setzen Sie sich mit ihrer deutschen Krankenversicherung vor Abreise nach Neuseeland in Verbindung, wenn Sie einen längeren Aufenthalt in Neuseeland planen. Vereinbaren Sie eine sogenannte Anwartschaft, damit Sie bei ihrer Rückkehr nach Deutschland problemlos alle Leistungen wieder in Anspruch nehmen können. Die Anwartschaft ist nicht teuer, denn in der Zeit ihres Auslandsaufenthaltes nehmen Sie ja keine medizinischen Leistungen in Deutschland in Anspruch. Bei der Rückkehr brauchen Sie dann nur kurz Kontakt mit ihrer Krankenkasse aufnehmen und mitteilen das Sie wieder Vollmitglied sind.

Ein wichtiger Aspekt ist auch der notwendige Versicherungsschutz, wenn Sie aus Neuseeland besuchsweise nach Deutschland reisen. Für diese Fälle gibt es spezielle Versicherungspolicen die eine begrenzte Heimatlanddeckung einräumen. Entsprechende Angebote sind über das Internet auffindbar. Besonders Residenten und Studenten ist eine solche Krankenversicherung zu empfehlen. Die Auslandskrankenversicherung Neuseeland kann durch entsprechende Zusatzpolicen ihren individuellen Bedarf angepasst werden.



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