Auslandskrankenversicherung für Tschechische Republik
Für Ihren Auslandsaufenthalt in Tschechische Republik benötigen Sie als Residenten, Studenten, Sprachschüler, Reisende, Auswanderer, Firmen, Personen die im Ausland arbeiten, Praktikanten, Working-Holiday-Teilnehmer eine passende Krankenversicherung.
Von der kurzfristigen Reise bis zum unbegrenzten Auslandsaufenthalt.
Krankenversicherung für Deutsche |
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Informationen zu Tschechische Republik
Was einst vor noch nicht mal allzu langer Zeit die Tschechoslowakei war, ist heute die Tschechische Republik oder auch kurz Tschechien genannt, zu dem es am 1. Januar 1993 wurde. Die Tschechische Republik hat folgende Nachbarn, im Süden Österreich, im Osten die Slowakei, im Norden Polen und im Westen und teils Nordwesten Deutschland. Tschechien besteht aus drei Länder, die sehr bekannt sind, nämlich Böhmen, Mähren und Tschechisch-Schlesien. Tschechien wurde 1999 Mitglied der Nato und am 1. Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union. Die Hauptstadt des Staates ist Prag und liegt am Fluß Moldau. In Tschechien findet man den Böhmerwald, das Erzgebirge, die Sudeten und das Riesengebirge. Durch das böhmische Mittelgebirge fließt die Elbe, die tschechisch Labe heißt. Die Tschechische Republik befindet sich in der gemäßigten Temperaturzone und daher wird in Mähren Wein angebaut und in Böhmen Hopfen. Böhmen gehört zu den bekanntesten und traditionellsten Bierbraugebieten überhaupt. In Tschechien wird größtenteils tschechisch gesprochen, aber teilweise auch noch Slowakisch, da dies ja einmal zusammengehörte.
Informationen zu Auslandskrankenversicherung
Eine Auslandskrankenversicherung sollte vor jeder Reise abgeschlossen werden und ist in jedem Fall sinnvoll, da Krankheiten oder Unfälle meist unvorhergesehen auftreten. Als deutscher Reisender vergisst man oft, eine solche Versicherung abzuschließen, da man im deutschen Inland gesetzlich pflichtversichert ist. Die deutsche Krankenversicherung haftet im Ausland jedoch nur sehr eingeschränkt, das heißt erstens nur in gewissen Ländern und auch dort oft nicht zum vollen Betrag der Kosten, sondern nur anteilig. Im europäischen Ausland besteht oft noch ein zumindest anteiliger Schutz des Versicherten, im außereuropäischen Ausland hingegen bietet die deutsche gesetzliche Krankenversicherung oft gar keinen Schutz mehr.
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