Auslandsversicherung für Irak
Für Ihren Auslandsaufenthalt in Irak benötigen Sie als Residenten, Studenten, Sprachschüler, Reisende, Auswanderer, Firmen, Personen die im Ausland arbeiten, Praktikanten, Working-Holiday-Teilnehmer eine passende Krankenversicherung.
Von der kurzfristigen Reise bis zum unbegrenzten Auslandsaufenthalt.
Krankenversicherung für Deutsche |
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Informationen zu Irak
Der Irak (summerisch „Aufgang der Sonne“) ist ein arabisches Land in Vorderasien. Das Land liegt an zahlreichen weiteren Ländern z.B. Kuwait, Jordanien, Türkei, Iran, Syrien und Saudi-Arabien. Der Irak selbst wird zu den Maschrek-Staaten gezählt. Gegründet wurde der Irak zwischen 1920 und 1921 aus 3 osmanischen Provinzen. Dies sind Bagdad, Mossul und Basra. Außerdem wird der Nationalstaat nur als teilssouverän angesehen. Im Norden des Iraks liegt die Temperatur im Winter bei -6°C und im Sommer 47° C. Jedoch gehört der südliche Teil des Iraks zu den Subtropen, das heißt die Durchschnittstemperatur liegt bei 33-34°C. Des Weiteren gibt es dort keinerlei Niederschläge, außer jedoch in den Gebirgsregionen. 97 % der gesamten Bewohner sind muslimisch. 60 % sind Schiiten und etwa 32 % sind Sunniten. Das Christentum und andere Religionen bilden eine Minorität von 3 %. Christen im Irak zählen zu den orientalisch-christlichen Gemeinden (z.B. Römisch-katholische Kirche, Syrisch-katholische Kirche, Alte Apostolische Kirche des Ostens und Chaldäisch-Katholische Kirche) Der Irak ist ein Landbaustaat, dessen Wirtschaft sich seit dem Jahr 1927 nur auf den Ausfuhr von Erdöl spezialisiert hat. Nachdem 1972 fast alle ausländischen Erdölbetriebe verstaatlicht worden, gab es im Land einen Wirtschaftsboom. Dadurch besaß der Irak 1979 finanzielle Mittel in Höhe von 35 Millaraden US-Dollar. Die irakische Politik ist seit seiner Bildung 1920/21 von 2 wesentlichen Punkten beeinflusst. Zum einem der Fülle an Erdöl, wegen den großen Transporten nach Westen und Russland. Und zum anderen die ethnisch-religiösen Unterschieden der drei Provinzen.
Informationen zu Auslandsversicherung
Die Auslandsversicherung tritt in Kraft, wenn es um stationäre oder ambulante Heilbehandlungen geht. Darüber hinaus ist der Urlauber versichert, wenn schmerzstillende Zahnbehandlungen, Reparaturen von Zahnersatz oder Zahnfüllungen erforderlich sind. Der Urlauber hat meist die freie Wahl, welchen Arzt oder welches Krankenhaus in Anspruch genommen werden soll. Der Rücktransport ins Heimatland ist abgesichert und oftmals auch für Haustiere und Kinder, die zur Familie gehören. Die Kosten für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel werden übernommen.
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