Auslandsversicherung für Lettland

Für Ihren Auslandsaufenthalt in Lettland benötigen Sie als Residenten, Studenten, Sprachschüler, Reisende, Auswanderer, Firmen, Personen die im Ausland arbeiten, Praktikanten, Working-Holiday-Teilnehmer eine passende Krankenversicherung.

Von der kurzfristigen Reise bis zum unbegrenzten Auslandsaufenthalt.

Krankenversicherung für Deutsche

Produkt/Bezeichung

1

Krankenversicherung bis 6 Wochen

ARE + AVF

2

Krankenversicherung bis 365 Tage

Vergleich

3

Auslandsaufenthalte 6 bis 60 Monate

Expat 36/60 - Global P

4

Ab 1 Jahr bis unbefristet im Ausland lebende Personen

Vergleich

5

Studenten, Sprachschüler, Praktikanten, Work an Travel

Student

6

Sonderlösungen für Firmen, Verbände und Behörden

Sondertarife

 

 

 

Informationen zu Lettland

Lettland – dieses kleine und wenig besiedelte Land im Osten Europas gelegen – liegt an der Ostsee sowie der Rigaer Bucht und ist hufeisenförmig umschlossen von seinen Nachbarn Weißrussland, Estland, Litauen und Russland. Die Hauptstadt des Landes ist Riga, welche auch gleichzeitig mit die größte Stadt Lettlands ist. Trotz seiner kleinen Größe wird Riga von zahlreichen Flüssen wie etwa Venta und Daugava etc. durchzogen, welche zum Teil in der Rigaer Bucht und in der Ostsee münden und es gibt ebenfalls sehr viele Seen. Insgesamt ist Lettland ein grünes Land, welches hauptsächlich von der Forstwirtschaft und der Agrarwirtschaft lebt. Die Republik Lettland – es ist eine parlamentarische Demokratie - mit ihrer Nationalhymne „Gott, segne Lettland“ (Dievs, sveti Latviju) erlangte im 20. Jahrhundert bereits zweimal die Unabhängigkeit, einmal 1918 und das andere Mal 1991. Jetzt, Anfang des 21. Jahrhunderts, ist die aktuelle Währung in Lettland der recht stabile Lats. In Lettland wird Lettisch und auch Russisch gesprochen. Das Klima in Lettland kann als gemäßigt angesehen werden und verspricht wunderschöne warme Sommer und richtig schöne knackig kalte Winter mit Schnee und allem, was dazu gehört. Bei Aufenthalten in Lettland bis zu 3 Monaten (90 Tagen) reicht für EU-Bürger der ganz normale gültige Personalausweis bzw. Reisepass und für Kinder ein Kinderausweis mit Lichtbild aus. Bei Aufenthalten, die länger als 90 Tage dauern ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.

Informationen zu Auslandsversicherung

 

Die Auslandsversicherung tritt in Kraft, wenn es um stationäre oder ambulante Heilbehandlungen geht. Darüber hinaus ist der Urlauber versichert, wenn schmerzstillende Zahnbehandlungen, Reparaturen von Zahnersatz oder Zahnfüllungen erforderlich sind. Der Urlauber hat meist die freie Wahl, welchen Arzt oder welches Krankenhaus in Anspruch genommen werden soll. Der Rücktransport ins Heimatland ist abgesichert und oftmals auch für Haustiere und Kinder, die zur Familie gehören. Die Kosten für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel werden übernommen.

 



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