Auslandsversicherung für Monaco
Für Ihren Auslandsaufenthalt in Monaco benötigen Sie als Residenten, Studenten, Sprachschüler, Reisende, Auswanderer, Firmen, Personen die im Ausland arbeiten, Praktikanten, Working-Holiday-Teilnehmer eine passende Krankenversicherung.
Von der kurzfristigen Reise bis zum unbegrenzten Auslandsaufenthalt.
Krankenversicherung für Deutsche |
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Expat 36/60 - Global P |
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Informationen zu Monaco
Das Fürstentum Monaco liegt zwischen Nizza und der italienisch-französischen Küste. Mit einer Größe von etwa 197 ha ist Monaco nach dem Vatikan der zweitkleinste unabhängige Staat. Von den etwa 34000 Einwohnern die die vier Stadtbezirke Stadt Monaco (Sitz der Fürsten Grimaldi), Monte-Carlo (Casino), La Condamine (Hafen) und Fontvieille (Industrien) bevölkern sind etwa 1000 Deutsche. Monacos Verfassung wurde am 17. Dezember 1962 verabschiedet. Der Fürst als Staatsoberhaupt wird in wichtigen Grundsatzfragen von einem siebenköpfigen Kronrat beraten. Als Amtssprache gilt in Monaco Französisch, Monegassisch ist ein lokaler Dialekt der mit der italienischen Sprache verwandt ist. Monaco wurde am 28. Mai 1993 als 183. Mitgliedstaat der UNO aufgenommen und ist Mitglied in einigen Unterorganisationen der Vereinten Nationen. Die Internationela hydrographische Organisation sowie die Internationale Organisation zur wissenschaftlichen Erforschung des Mittelmeers haben ihren Sitz in Monaco. Die freundschaftlichen Beziehungen zu Deutschland zeigt eine von wenigen Botschaften Monacos in Berlin. Die Haupteinnahmequellen des Staates sind Mehrwertsteuer, Körperschaftssteuer sowie andere Steuerquellen. Auf die Erhebung von Einkommenssteuer wird verzichtet. Als Währung gilt in Monaco der Euro. Das hochklassige Kulturangebot erfreut sich weltweit über große Beliebtheit. Seit etwa 150 Jahren hat Monaco ein philharmonisches Orchester, die Oper von Monte-Carlo gibt es seit ca. 130 Jahren. Auch das jährliche Ziurkusfestival oder der Große Preis von Monaco in der Formel 1 erhalten internationale Aufmerksamkeit.
Informationen zu Auslandsversicherung
Wenn der Urlaub im Ausland geplant wird, sollte in jedem Fall vorab eine Auslandsversicherung oder eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Die normale Krankenversicherung deckt im Ausland keine Arztbehandlungen ab. Im Urlaub, gerade bei Aktivurlauben, kann es schnell zu einem Unfall kommen und sollte nicht unterschätzt werden. Im Schadensfall ist der Urlauber durch die Auslandsversicherung abgedeckt. Unnötige Ausgaben können schnell hunderte oder tausende Euro betragen, die dann von der Versicherung getragen werden. Viele Versicherungsgesellschaften bieten Auslandsversicherungen schon sehr günstig an und wer einen geringen Aufpreis bezahlt, kann sich so auch das ganze Jahr über versichern lassen. Es besteht auch die Möglichkeit, mit der Auslandsversicherung die ganze Familie mitversichern zu lassen.
Die Versicherungen haben bestimmte Regularien und Vorschriften, die eingehalten werden müssen. So tritt die Auslandsversicherung nur dann in Kraft, wenn der Versicherungsnehmer auch wirklich im Urlaub ist und dort der Unfall passiert ist. Ein Zusatzbeitrag wird dann nötig, wenn der Urlaub länger als vier Wochen dauert, damit der Versicherungsschutz auch über die Zeit hinaus noch bestand hat.
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