Krankenversicherung für Spanien
Für Ihren Auslandsaufenthalt in Spanien benötigen Sie als Residenten, Studenten, Sprachschüler, Reisende, Auswanderer, Firmen, Personen die im Ausland arbeiten, Praktikanten, Working-Holiday-Teilnehmer eine passende Krankenversicherung.
Von der kurzfristigen Reise bis zum unbegrenzten Auslandsaufenthalt.
Krankenversicherung für Deutsche |
Produkt/Bezeichung |
|
|---|---|---|
1 |
ARE + AVF |
|
2 |
Vergleich |
|
3 |
Expat 36/60 - Global P |
|
4 |
Vergleich |
|
5 |
Student |
|
6 |
Sondertarife |
Das spanische Gesundheitssystem
Mit der Verfassung von Cadiz im Jahre 1812 wurde ein System von Sozialleistungen errichtet. Diese sah die Ausweitung der Bildungs- und Gesundheitsprogramme durch lokale Institutionen vor. Das Recht auf Gesundheitsschutz ist somit in Spanien in Artikel 43 der Verfassung verankert.
Die spanische Krankenversicherung ist grundlegend anders organisiert als die deutsche. Auf Basis des Toledo-Pakts erfolgt die Finanzierung des Gesundheitswesens ( INSS-Instituto Nacionale de la Seguridad Social ) durch allgemeine Steuermittel. In Deutschland dagegen auf Basis der Sozialversicherungsbeiträgen. Die Verwaltung des spanischen Gesundheitswesens erfolgt dezentral durch die autonomen Regionen. Daher haben in Spanien alle Bürger, auch wenn sie der staatlichen Versicherung nicht angehören, das Recht auf kostenfreie Behandlung, wenn sie bedürftig sind. Die Bedürftigkeit richtet sich nach dem jährlichen Verdienst. Das gleiche Recht der Bedürftigkeit steht auch Ausländern zu, die sich in Spanien aufhalten, dabei spielt es keine Rolle ob sie in ihren Heimatländern versichert sind oder nicht. Dies gilt im besonderen bei schweren Krankheiten und Unfällen. Ebenso genießen Schwangere ein Anrecht auf ärztliche Versorgung.
In Spanien gibt es genau wie in Deutschland private Krankenversicherungen. Jedoch kann man dort nicht zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Da sie dort eine Pflichtversicherung ist. Auch hat man dort keine freie Arztwahl. Bei Erhalt der Krankenversichertenkarte bekommt der Versicherte seinen Hausarzt zugewiesen. Der Name des Arztes ist meistens auf der Rückseite abgedruckt. Die rein staatlich Versicherten haben meist lange Wartezeiten bei der Terminvergabe sowie in den Wartezimmern, auch müssen sie sich mit spärlich ausgestatten Krankenzimmern abfinden. Bei der Zahnbehandlung werden nur Kontrolluntersuchungen und Zahnextraktionen übernommen. Dagegen müssen die Privat-Versicherten nicht lange auf Terminvergaben warten und können auch komfortablere Kliniken in Anspruch nehmen. Wenn es sich nicht um einen Notfall handelt erfolgt die Behandlung durch den Hausarzt im Gesundheitszentrum. Auch mit der privaten Krankenversicherung Spanien ist die Behandlung in einem beliebigen Gesundheitszentrum nicht möglich. Sondern man muss ein Ärztehaus der privaten Krankenkassen aufsuchen. Die staatlichen Gesundheitszentren leisten lediglich eine Grundversorgung. Für das aufsuchen eines Spezialisten oder die Einweisung ins Krankenhaus, wird eine Überweisung des Hausarztes benötigt. Die spezialisierte Versorgung wird von den staatlichen Krankenhäusern übernommen. Dort sollten Patienten durch gute medizinische Leistungen bestens versorgt werden.
Hinweis: Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Die A + E GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung der A + E GmbH für die falsche Verwendung der Inhalte ist ausgeschlossen. Gültig sind ausschließlich die Bedingungen, Beiträge und Tarifbeschreibungen der Versicherungsgesellschaften. Bei den Angeboten und Versicherungsvergleichen wurden nicht alle Versicherungsgesellschaften und Angebote weltweit berücksichtigt.