Krankenversicherung für Österreich

Für Ihren Auslandsaufenthalt in Österreich benötigen Sie als Residenten, Studenten, Sprachschüler, Reisende, Auswanderer, Firmen, Personen die im Ausland arbeiten, Praktikanten, Working-Holiday-Teilnehmer eine passende Krankenversicherung.

Von der kurzfristigen Reise bis zum unbegrenzten Auslandsaufenthalt.

Krankenversicherung für Deutsche

Produkt/Bezeichung

1

Krankenversicherung bis 6 Wochen

ARE + AVF

2

Krankenversicherung bis 365 Tage

Vergleich

3

Auslandsaufenthalte 6 bis 60 Monate

Expat 36/60 - Global P

4

Ab 1 Jahr bis unbefristet im Ausland lebende Personen

Vergleich

5

Studenten, Sprachschüler, Praktikanten, Work an Travel

Student

6

Sonderlösungen für Firmen, Verbände und Behörden

Sondertarife

 

 

 

Krankenversicherung in Österreich

Krankenversicherungen sollen den Versicherten Kosten (teilweise oder voll) bei Erkrankungen, für Behandlungen nach Unfällen und bei Mutterschaft erstatten. In vielen Ländern ist es Teil des Gesundheitssystem, und in manchen Ländern Teil des Sozialversicherungssystem, was Länder abhängig ist. Einige Länder haben neben den Finanziellen Leistungen auch noch Sachleistungen, die sie gewähren. In Österreich gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen und zwar die Pflichtversicherung, welche die erforderliche medizinische Behandlung garantiert, und dabei nicht gewinnorientiert arbeitet. Des weiteren gibt es die Privat- oder Zusatzversicherung, womit man Zusatzleistungen wie ein Einbettzimmer bekommt und sie ist gewinnorientiert, da diese durch Private Versicherungen vergeben werden.


Krankenversicherung Österreich Pflichtversicherung
In Österreich bedeutet eine Pflichtversicherung das alle die nicht selbständig sind auch Krankenversichert sind, sofern die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird. Die Krankenversicherung ist Gesetzlich geregelt durch den ASVG(Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) und den Erweiterungen von NVG, BSVG, GSVG, um nur einige zu nennen. Kinder sind grundsätzlich beitragsfrei und bei den Eltern mitversichert. Rentner und Arbeitslose unterliegen der gleichen gesetzlichen Krankenversicherung wie unselbständig Beschäftigte. Den Krankenversicherungsträger kann man sich nicht selber aussuchen, sondern wird vom zuständigen Dienstgeber und dessen Standort zugeteilt. Demnach gibt es in jedem Bundesland eine Gebietskrankenkasse (GKK) die für Menschen aus der Privatwirtschaft zuständig ist. Hinzu kommen Krankenversicherungen die für Bundesbedienstete, Bauern oder Eisenbahner zuständig sind. Selbständige und Unternehmer sind hingegen bei der SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) Unfall-, Pensions- und Krankenversichert. Bei dieser Krankenversicherung müssen die Versicherten allerdings einen Eigenanteil von 20 % leisten, bekommen aber dafür auch mehr Leistungen. Die Versicherungsbeiträge werden dem unselbständigen Arbeitnehmer vom Lohn abgezogen, zusammen mit dem Anteil vom Dienstgeber. Bei Selbstversicherten und Selbständigen muss der Beitrag komplett allein übernommen werden und bei den selbständigen Bauern tritt seit 1979 die SVB ( Sozialversicherung der Bauern) in die Leistung mit ein.


Krankenversicherung Österreich Privatversicherung
Jedem Österreicher steht es frei neben der Pflichtversicherung noch eine zusätzliche Privatversicherung abzuschließen. Bei der freiwilligen Zusatzversicherung kann der Versicherungsträger frei gewählt werden und es können Zusatzleistungen abgeschlossen werden die zum Beispiel den Krankenhausaufenthalt um einiges komfortabler gestalten können (Einzelbett, WC,TV, Telefon etc.) Besuche von Zahnärzten wo ggf. Zahnersatz benötigt wird sind ebenfalls in der Zusatzversicherung enthalten als auch Kosten für Kuren und andere alternativen Heilmethoden. Von der gesetzlichen Pflichtversicherung der GKK werden nur Arbeitnehmer entbunden die z.B. in Liechtenstein, Deutschland, oder der Schweiz arbeiten und in Österreich wohnen. Diese können sich bei der GKK versichern, müssen es aber nicht.

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