Krankenversicherungen für Liechtenstein
Für Ihren Auslandsaufenthalt in Liechtenstein benötigen Sie als Residenten, Studenten, Sprachschüler, Reisende, Auswanderer, Firmen, Personen die im Ausland arbeiten, Praktikanten, Working-Holiday-Teilnehmer eine passende Krankenversicherung.
Von der kurzfristigen Reise bis zum unbegrenzten Auslandsaufenthalt.
Krankenversicherung für Deutsche |
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ARE + AVF |
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Expat 36/60 - Global P |
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Sondertarife |
Informationen zu Liechtenstein
Liechtenstein bezeichnet sich selbst als weltoffen, souverän und als international vernetzt. Mit einer Fläche von etwa 160 Quadratkilometer ist dies der viert kleinste Staat von Europa. Die Hauptstadt von Liechtenstein ist Vaduz. Regiert wird dieser Staat, welcher seit 1342 existiert, durch eine konstitutionelle Erbmonarchie auf der Grundlage von Demokratie und Parlament. Hier ist es wichtig, dass der Fürst und das Volk gemeinsam regieren. Weiterhin wird viel Wert auf eine gut funktionierende Außenpolitik gelegt, somit entsteht die internationale Vernetzung. Das Fürstenhaus ist als traditionsreich, unternehmerisch und volksnah, aber auch als älteste Adelsfamilie Europas, bekannt. Aufgrund einer einzigartigen Kunstsammlung des Fürstenhauses wurde im Jahre 2004 das erste große Liechtenstein- Museum in Wien eröffnet, denn zu der fürstlichen Kunstsammlung gehören Werke die aus dem 16. Jahrhundert stammen. Die Industrie des Staates lässt sich in leistungsfähig, hoch entwickelt und vielseitig zusammenfassen. Viele Arbeitsplätze entstehen in den mehr als 3000 Unternehmen, welche sich stets weiter entwickeln können, aufgrund der nationalen und internationalen Arbeit. Der Finanzplatz des Staates gilt als kompetent, sicher und persönlich. Die Entwicklung im Bereich Finanzmarkt ist rasant gestiegen. Der Staat Liechtenstein hat aber noch vieles mehr zu bieten, sei es von Kulturgenuss bis hin zum Urlaub und eine familienfreundlichen Freizeitgestaltung.
Informationen zu Krankenversicherungen
Der Beitragssatz, den die gesetzliche Krankenversicherung erhebt, ist auf der Basis von weitgehenden Leistungen, die zuvor natürlich staatlich festgelegt wurden, kalkuliert. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung ist laut SGB V übrigens auf die Erfüllung von Leistungen beschränkt, die sowohl als zweckmäßig und notwendig, aber auch genauso als wirtschaftlich günstig sowie vollkommen ausreichend angesehen werden. Die Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen besteht also darin, die Leistungen zu erbringen, die unbedingt notwendig sind, aber keinerlei Leistungen darüber hinaus zu erfüllen.
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