Krankenversicherungen für Malaysia
Für Ihren Auslandsaufenthalt in Malaysia benötigen Sie als Residenten, Studenten, Sprachschüler, Reisende, Auswanderer, Firmen, Personen die im Ausland arbeiten, Praktikanten, Working-Holiday-Teilnehmer eine passende Krankenversicherung.
Von der kurzfristigen Reise bis zum unbegrenzten Auslandsaufenthalt.
Krankenversicherung für Deutsche |
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Expat 36/60 - Global P |
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Sondertarife |
Informationen zu Malaysia
Der Staat Malaysia liegt in Südostasien und grenzt südlich an Thailand, während Ostmalaysia auf der Insel Borneo an Indonesien und Brunei grenzt. Malaysia ist im Hinterland mit dichtem tropischen Dschungel bewaldet und hat eine sehr vielfältige Pflanzenwelt zu bieten. Dabei variiert die Vegetation je nach Höhenlage und unter den Baumkronen der gigantischen Urwaldriesen wachsen unzählige, herrliche Orchideenarten. In den Schwemmlandgebieten des Landes gibt es dichte Mangrovenwälder. Die Fauna gestaltet sich ähnlich üppig wie die Flora. Die Regenwälder beherbergen hier zahlreiche Säugetierarten wie Affen, Elefanten und Raubkatzen, Vögel, Schlangen und Insekten. Malaysia hat eine Fläche von etwa 330.000 qkm. Hier leben heute insgesamt rund 24 Millionen Menschen, davon allein 2 Millionen in der Hauptstadt Kuala Lumpur. Was allerdings die wenigsten Touristen wissen – Malaysia ist kein armes Land. Es besitzt eine sehr moderne Infrastruktur. Trotzdem kann man hier sehr preiswert reisen und auf den Märkten nach Herzenslust für kleines Geld einkaufen. Als Amtssprache gilt hier natürlich Malaiisch, allerdings wird bereits schon in der Grundschule als Zweitsprache englisch gelehrt. Der Staat Malaysia ist seit 1957 eine konstitutionelle Monarchie mit insgesamt 13 Bundesländern, die meist monarchisch regiert werden. Die einzigen Ausnahmen sind Penang, Melaka, Sabah und Sarawak. Dieser Länder werden von Gouverneuren regiert. Malaysia ist Vollmitglied in der Welthandelsorganisation WTO und der ASEAN oder Association of South East Asian Nations.
Informationen zu Krankenversicherungen
Der Beitragssatz, den die gesetzliche Krankenversicherung erhebt, ist auf der Basis von weitgehenden Leistungen, die zuvor natürlich staatlich festgelegt wurden, kalkuliert. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung ist laut SGB V übrigens auf die Erfüllung von Leistungen beschränkt, die sowohl als zweckmäßig und notwendig, aber auch genauso als wirtschaftlich günstig sowie vollkommen ausreichend angesehen werden. Die Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen besteht also darin, die Leistungen zu erbringen, die unbedingt notwendig sind, aber keinerlei Leistungen darüber hinaus zu erfüllen.
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