Krankenversicherungen für Polen
Für Ihren Auslandsaufenthalt in Polen benötigen Sie als Residenten, Studenten, Sprachschüler, Reisende, Auswanderer, Firmen, Personen die im Ausland arbeiten, Praktikanten, Working-Holiday-Teilnehmer eine passende Krankenversicherung.
Von der kurzfristigen Reise bis zum unbegrenzten Auslandsaufenthalt.
Krankenversicherung für Deutsche |
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Expat 36/60 - Global P |
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Sondertarife |
Informationen zu Polen
Die mitteleuropäische demokratische Republik Polen grenzt im Norden mit 210 km an die russische Exklave Kaliningrad und mit 103 km an Litauen. Die östliche Grenze teilt sich das Land auf 416 km mit Weißrussland, die südliche Grenze auf 539 km mit der Slowakei und 790 km mit Tschechien. Die westliche Grenze zu Deutschland hat eine Länge von 467 km. Die Linie der Ostseeküste Polens ist 528 km lang. Sie beginnt bei Swinemünde und führt bis zur Weichselnehrung im Osten. Besonders beliebt ist hier auch die polnische Ostseeinsel Wolin. Erwähnenswerte Hafenstädte Polens sind Gdynia, Stettin, Danzig und Swinemünde. So ist Polen ein Land, das an viele andere Länder angrenzt und auf diese Weise eine Gesamtlänge von 3.582 km Grenzlinie besitzt. Polen ist ein Land mit 21 Bergen, größer als 2.000 m, die sich alle in der Tatra befinden. Hier ist der Rysy, auf dem sich auch einer der schönsten Bergseen des Landes befindet mit 2.499 m der höchste Gipfel. Bei Touristen sind vor allem die Niederen Beskiden, die Gorce sowie die Pieniny bekannt, die sich in einem geschützten Nationalparkgebiet befinden. Der tiefste Punkt Polens findet sich im Weichseldelta in der Nähe von Elbing. Die Waldfläche des Landes nimmt etwa 28 % des Gesamtgebietes ein. Mehr als 50 % der Flächen werden landwirtschaftlich genutzt. Polen besitzt mehr als 20, meist im Süden des Landes befindliche geschützte Nationalparks.
Informationen zu Krankenversicherungen
Der Beitragssatz, den die gesetzliche Krankenversicherung erhebt, ist auf der Basis von weitgehenden Leistungen, die zuvor natürlich staatlich festgelegt wurden, kalkuliert. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung ist laut SGB V übrigens auf die Erfüllung von Leistungen beschränkt, die sowohl als zweckmäßig und notwendig, aber auch genauso als wirtschaftlich günstig sowie vollkommen ausreichend angesehen werden. Die Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen besteht also darin, die Leistungen zu erbringen, die unbedingt notwendig sind, aber keinerlei Leistungen darüber hinaus zu erfüllen.
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