Diese Information ist für folgende Tarife: ARE und AVF (Auslandsreisekrankenversicherung)

Versicherer: DKV Deutsche Krankenversicherungs AG

Was muss ich beachten, wenn ich einen Arzt oder Zahnarzt brauche?

Bitte teilen Sie dem Arzt mit, dass Sie über eine Auslandskrankenversicherung versichert sind, und die Rechnung zugeschickt bekommen wollen. Diese muss folgende Informationen enthalten: Name und Vorname der behandelten Person, Geburtsdatum, Diagnose, ärztliche Leistungen mit Behandlungsdaten und Rechnungsbetrag.

Wie bekomme ich die Rechnungen erstattet?

Die Originalrechnung schicken Sie an die DKV Deutsche Krankenversicherung
mit Angabe Ihrer Versicherungsschein-Nummer und Ihren Bankdaten.
Das gleiche gilt für Medikamente, die verordnet werden müssen.

Tipp: Fertigen Sie vor dem Absenden der Unterlagen eine Kopie für sich an.

Was muss ich beachten, wenn ich in ein Krankenhaus muss?

Die DKV Deutsche Krankenversicherung ist hierüber sofort zu informieren, damit eine Kostenübernahmeerklärung mit dem Krankenhaus vereinbart werden kann.
Wenden Sie sich an die DKV Deutsche Krankenversicherung.

Was ist bei Medikamentenrechnungen zu beachten?

Medikamente müssen vom Arzt verordnet sein. Die Originalrechnungen mit der
Arztrechnung zusammen an die DKV Deutsche Krankenversicherung schicken.

Wohin kann ich mich wenden? Notrufnummern!

DKV Deutsche Krankenversicherungs AG
Aachener Str. 300
50933 Köln
Notruf-Service:
Telefon: 01801/358222

Gibt es Formulare? Wie bekomme ich diese?

Nein, es gibt keine.

Adresse, Telefon Nr., E-Mail vom Versicherer

DKV Deutsche Krankenversicherungs AG
Aachener Str. 300
50933 Köln
Notruf-Service Telefon: 01801/358222
Telefon 01801/358100
Email: produkte@dkv.com

Tipp

Einen kleinen Zettel mit der Adresse und Notrufnummer sowie Ihrer Versicherungsscheinnummer tragen Sie am besten immer bei sich (z. B. in der Geldbörse).

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so wenden Sie sich an den Versicherer.



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