Diese Information ist für folgenden Tarif: Mawista Visum
Versicherer: Elvia Reiseversicherung eine Marke der Mondial International AG
Was muss ich tun wen ich einen Arzt oder Zahnarzt brauche?
Bitte teilen Sie dem Arzt mit, das Sie über eine Auslandskrankenversicherung versichert sind und er Ihnen die Rechnung zuschicken möge. Diese muss folgende Informationen enthalten: Name und Vorname der behandelten Person, Geburtsdatum, Diagnose, ärztliche Leistungen mit Behandlungsdaten und Rechnungsbetrag.
Wie bekomme ich die Rechnungen erstattet?
Die Originalrechnung schicken Sie an die Elvia Reiseversicherung mit einer Kopie des Versicherungsscheines, Kopie des vollständigen Reisepasses der versicherten Person mit Personalien, Einreisevisum und Einreisedatum in den Geltungsbereich der Versicherung und Ihren Bankdaten.
Das gleiche gilt für Medikamente, die verordnet werden müssen.
Tipp: Fertigen Sie vor dem Absenden der Unterlagen eine Kopie für sich an.
Was muss ich tun, wenn ich ins Krankenhaus muss?
Die Elvia Reiseversicherung ist hierüber sofort zu informieren, damit diese eine Kostenübernahmeerklärung mit dem Krankenhaus vereinbaren kann.
Wenden Sie sich an die Elvia Reiseversicherung.
Was ist bei Medikamentenrechnungen zu beachten?
Medikamente müssen vom Arzt verordnet sein. Die Originalrechnungen (hierauf muss der Preis sowie der Apothekenstempel vermerkt sein) mit der Arztrechnung zusammen an die Elvia Reiseversicherung schicken.
An wen kann ich mich wenden? Notrufnummern
Elvia Reiseversicherungs-Gesellschaft AG
Schadensabteilung
Ludmillastr. 26
81543 München
Notrufzentrale:
Telefon: 089/62424-570
Gibt es Formulare? Wie bekomme ich diese?
Nein, es gibt keine.
Adresse, Telefon Nr., E-Mail vom Versicherer
Elvia Reiseversicherungs-Gesellschaft AG
Schadensabteilung
Ludmillastr. 26
81543 München
Telefon 089/62424-0
Fax: 089/62424-222
Tipp
Ein kleiner Zettel mit der Adresse und Notrufnummer sowie Ihrer Versicherungsscheinnummer tragen Sie am besten immer bei sich (z.B. in der Geldbörse).
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so wenden Sie sich an den Versicherer.
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