Vergleiche von Reiserücktrittsversicherungen

Jahrespolicen

Für mehrere Reisen pro Jahr. Beitragsbeispiele pro Jahr in EURO, Alter bis 64 Jahre.

Versicherer

Würzburger Versicherungs AG

Europäische Reiseversicherung AG

Elvia /
Mondial

Einzelperson

ab 45 €

69 €

55 €
bis 63 Jahre

Familie

ab 55 €

119 € 

109 €

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Zum Leistungsvergleich für Jahrespolicen

 

Einzelpolice

Für eine Reise. Höchstalter 60 Jahre, ohne Schiffsreisen, ohne Reiseabbruchversicherung (Beitragbeispiele in Euro) 

Tarif

Travel Secure

Elvia

Hanse Merkur

Reisepreis pro Person
(Einzelperson) oder Mietobjekt

Preistipp!
(ohne Selbstbeteiligung)

500

15 (19)

23

19

1.000

26 (36)

41

29

2.000

45 (67)

65

49

3.000

68 (95)

105

81

4.000

99 (127)

140

120

5.000

125 (155)

175

150

Höchstsumme

10.000

10.000

10.000

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Leistungsvergleich für Einzelreisen

Vergleich für Schiffsreisen

Vergleich Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung

 

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Reiserücktritts- und einer Reiseabbruchversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung versichert Sie bis zum Zeitpunkt des Reiseantritts. Die Reiseabbruchversicherung versichert Sie während der Reise.

 

Einzelpolice oder Jahresvertrag?

Ab zwei Reisen pro Jahr lohnt sich oft schon eine Jahrespolice. Sie brauchen dann nicht immer bei jeder Reise die Reiserücktrittsversicherung zu buchen. Beachten sollte man allerdings die Höchstversicherungssummen.

 

Was ist bei einer Reiserücktrittversicherung versichert?

Der Versicherer leistet Entschädigung bei nicht Antritt der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen vom Versicherten nachweislich geschuldeten Rücktrittskosten.

 

Wann ist die Reiserücktrittsversicherung zur Leistung verpflichtet?

Wenn wichtige Gründe vorliegen. Z.B.: Die Reiseunfähigkeit des Versicherten nach allgemeiner Lebenserfahrung zu erwarten ist oder ihm der Antritt der Reise nicht zugemutet werden kann. Das ist der Fall bei Tod, schwerer Unfall, unerwartet schwere Erkrankungen, unerwarteter Impfunverträglichkeit sowie Schwangerschaft einer versicherten Person.

 

Wann besteht kein Versicherungsschutz bei einer Reiserücktrittsversicherung?

Zum Beispiel bei Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlichen Ereignissen oder wenn z.B. der Versicherungsfall schon bei Abschluss der Versicherung eingetreten ist oder vorhersehbar war.

 

Gibt es eine Selbstbeteiligung bei der Reiserücktrittsversicherung?

Dies ist oft der Fall. Der Selbstbehalt ist dann pro Reise und pro Person oder prozentual von der Entschädigungssumme oder der Versicherungssumme. Tipp: Anbieter wählen der auch Ohne Selbstbeteiligung anbietet. 

 

Was ist der Sinn einer Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittversicherung kann Sie von den finanziellen Folgen schützen wenn ein Reiseantritt nicht möglich ist. Denn oft verlangen die Reiseveranstalter in einem solchen Fall die Erstattung des gesamten Reisepreises oder eine entsprechende Stornogebühr. Diese wird dann durch die Reiserücktrittsversicherung ganz oder teilweise abgedeckt. Also schützt Sie die Reiserücktrittsversicherung vor dem finanziellen Verlust und erstattet die Stornokosten ganz oder teilweise.

 


Gibt es ein Höchsteintrittsalter um eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen?

Ja. Oft haben die Versicherer ein Höchsteintrittsalter für den Vertragsabschluss festgelegt.

 

Wie hoch ist die Versicherungssumme bei der Reiserücktrittsversicherung?

Oftmals werden von Seiten des Versicherers Höchstversicherungssummen z.B. 10.000 Euro pro Reise festgelegt.

 

Sind Schiffsreisen auch mitversichert?

Teilweise ja; Jacht und Segelboot aber oftmals nicht. Nicht selten verlangen die Versicherer auch einen höheren Beitrag.

Informationen zur Auslandskrankenversicherung

Wichtiger als die Reiserücktrittsversicherung ist eine Auslandskrankenversicherung. Beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sollte man vorher immer auch das Kleingedruckte in dem Vertrag aufmerksam durchlesen. Hat man verschiedenen Tarife verglichen, benötigte Leistungen und Abdeckungen ausreichend abgewägt und hat man schließlich eine passende Versicherung gefunden, ist man gut für die Reise oder den Urlaub gerüstet.

Nun gibt es aber einige Spezialfälle, bei denen man besonders genau in das Kleingedruckte der Vertragspolicen schauen sollte, um Ärger und finanzieller Belastung vorzubeugen.

Ein solcher besonderer Fall ist die Schwangerschaft: Hier ist insbesondere wichtig, dass unvorhergesehene Geschehnisse, wie zum Beispiel, Komplikationen für Kind oder Mutter wärend der Schwangerschaft auftreten, in der Auslandskrankenversicherung mitversichert sind.

Ein anderer sind ältere Menschen: Senioren wird empfohlen sich vor Antritt der Reise die Reisefähigkeit von einem Arzt bescheinigen zu lassen. Das beugt eventuellen Anfechtungen des Versicherers im Ernstfall vor und stellt so gesehen eine zusätzliche Sicherheit für den Versicherten dar, dass die Gesellschaft die Kosten übernimmt.

Einen Einblick in die Arbeitswelt bekommen und dabei noch einen Auslandsaufenthalt verbringen - das Praktikum im Ausland bietet die Möglichkeit dazu. Ob nach Abschluss der Schule, der Universität oder noch als Student, es ist eine interessante Erfahrung, deren Chance man ergreifen sollte. Es gibt viele Agenturen, die einen bei der Bewerbung unterstützen und auch auf eigene Faust findet man im Internet viele Stellen, auf die man sich bewerben kann.

Konsulate sind Auslandsvertretungen, welche die Verwaltung des Auslands in einem Land vertreten. Ihnen steht ein Konsul vor, wobei man zwischen Berufskonsuln und Honorarkonsul entscheidet. Das Amt des Konsul geht zurück auf die Römische Republik, in der es das höchste zivile und militärische Amt war, dass man erreichen konnte.    



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