Informationen zur Befreiung aus der Schweizer Pflichtversicherung

Um sich aus der schweizer Pflichtversicherung befreien zu lassen, ist es erforderlich, dass Sie einen anderen Krankenversicherungsschutz nachweisen können. An diesen Krankenversicherungsschutz sind gewisse Leistungsvoraussetzungen geknüpft.


Der Tarif Expat 36/60 erfüllt diese Vorraussetzungen nicht, und wird in der Regel von den schweizer Kantonen nicht zur Befreiung akzeptiert. Sollten Sie also eine Befreiung wünschen, so wählen Sie den Tarif Expat Global P.

Sollte der Antrag auf Befreiung vom schweizer Kanton mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Tarif Expat Global P die Leistungsvorraussetzungen nicht erfüllt, so haben Sie die Möglichkeit den BDAE schriftlich darüber zu informieren, und um die Aufhebung des Vertrags zu bitten. Der Ablehnungsbescheid ist hierbei bitte beizufügen.

Zum Tarif Expat Global P



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