Jahrespolicen
Für mehrere Reisen pro Jahr. Beitragsbeispiele pro Jahr in EURO; Alter bis 64 Jahre. | |||
Versicherer | Würzburger Versicherungs AG | Hanse Merkur Reiseversicherungs AG | Allianz Global Assistance / AGA Int. S.A. |
|---|---|---|---|
Einzelperson | ab 52 € | ab 39 € | ab 55 € |
Familie | ab 89 € | ab 85 € | ab 109 € |
Jetzt online | |||
Einzelpolice
Für eine Reise. Höchstalter 60 Jahre, ohne Schiffsreisen, ohne Reiseabbruchversicherung (Beitragbeispiele in Euro) | ||||
Tarif | Travel Secure | Elvia Reiseschutz | Hanse Merkur | |
|---|---|---|---|---|
Reisepreis pro Person | Preistipp! | ohne Selbstbeteiligung | Selbstbeteiligung | |
500 | 15 (19) | 30 | 24 | |
1.000 | 26 (36) | 41 | 32 | |
2.000 | 45 (67) | 65 | 49 | |
3.000 | 68 (95) | 114 | 89 | |
4.000 | 99 (127) | 152 | 119 | |
5.000 | 125 (155) | 190 | 139 | |
Höchstsumme | 10.000 | 10.000 | 10.000 | |
Jetzt online | ||||
Zum
Vergleich Reiserücktrittsversicherung
Vergleich Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung
Reisegepäck Information
Das Reisegepäck stellt so manchen Urlauber auf eine harte Probe. Egal ob es sich um das Packen, das Aufgeben am Flughafen oder den möglichen Verlust während des Transports handelt; Fallen lauern an jeder Ecke.
Beim Packen haben sich alte Regeln bewährt. Schweres sollte nach ganz unten, dieses sollte dann mit Handtüchern bedeckt und schließlich die leichten Gepäckstücke obenauf gelegt werden. Der Koffer oder die Tasche sollten dabei nicht zu vollgestopft, sondern eher locker gepackt werden, so zerknittern die Kleidungsstücke weniger. Besonders empfindliche Sachen können in spezielle Kleiderhüllen gepackt werden; zerbrechliche Gegenstände können in Schals, Waschlappen oder kleine Handtücher gewickelt werden. Es empfiehlt sich, sich vor dem Packen Gedanken über das Reisegepäck zu machen und bestenfalls eine Liste zu erstellen. Bei der Wahl der mitzunehmenden Sachen sollte man bedenken, dass in vielen Hotels und Ferienwohnungen die Möglichkeit zum Waschen besteht und so lieber etwas Kleingeld für die Maschine, als unnötige Wäsche mitgenommen werden sollte. Auch sollte etwas Platz für mögliche Souvenirs eingeplant werden.
Wer zu seinem Zielort fliegen muss, sollte daran denken, dass an den Flughäfen strenge Regeln für das Reisegepäck gelten. So dürfen die Koffer oder Taschen nur ein gewisses Gewicht besitzen, um kostenfrei mitgeführt werden zu können. Wird das Limit überschritten, wird eine Zahlung fällig. Zudem dürfen im Reisegepäck keine explosiven, flüssigen, giftigen oder leicht entzündlichen Stoffe enthalten sein. In das aufgegebene Gepäck, aber nicht mit in den Passagierraum, dürfen Benzinfeuerzeuge, Sportschläger, Messer, Rasierklingen, Besteck, Stricknadeln oder Maniküresets. Die Liste der Gegenstände, welche mit ins Handgepäck dürfen, ist stark eingeschränkt und sollte bei der jeweiligen Airline erfragt werden. Auf jeden Fall sollten sie ihre Wertgegenstände bei sich tragen, da das Reisegepäck unter Umständen verloren gehen kann.
Dem Fall, dass das Reisegepäck auf der Unternehmung abhanden kommen könnte, kann man vorbeugen, indem man eine sogenannte Reisegepäckversicherung abschließt. Auf diesem Gebiet gibt es immer mehr Anbieter, die für ein Zerstören, einen Verlust oder einer Beschädigung der Gepäckstücke Ersatz leisten.
Wer sich also rechtzeitig Gedanken um sein Reisegepäck macht und ein paar einfache Regeln beachtet, der kann guten Gewissens seinen Abenteuern nachgehen.
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Allerdings hat die Reiserücktrittsversicherung meist hohe Beiträge. Von daher sollte man Kosten und Nutzen im Vorhinein gut gegeneinander abwägen. Zum Beispiel kann ein Risiko durchaus absehbar sein. Jemand hat ein Familienmitglied mit einer schweren Krankheit. Diese kann jederzeit ausbrechen, das Familienmitglied vielleicht sogar daran sterben. In solch einem Fall wäre es wahrscheinlich ratsam, sich für den Abschluss der Reiserücktrittskostenversicherung zu entscheiden. So hat man den Fall abgesichert, dass das Familienmitglied gerade kurz bevor oder während man auf Reisen ist erkrankt und man die Reise nicht wie geplant durchführen kann. Andere Risiken, wie den oben genannten Hausbrand, kann man in den meisten Fällen nicht absehen.
Da sich die beim Reiserücktritt vom Reisenden zu zahlende Entschädigung in ihrer Höhe staffelt, je näher das geplante Abreisedatum rückt, gibt es bei vielen Versicherern einen Zeitpunkt, an dem die Versicherung bereits abgeschlossen sein muss. Andernfalls werden keine Schäden ersetzt oder die Versicherung kann sogar nicht mehr abgeschlossen werden. Es lohnt sich also, sich früh mit dem Thema auseinander zu setzen.
Neben dem bereits erwähnten Reiseabbruch und Reiserücktritt versichert die Reiserücktrittsversicherung auch noch die Verlängerung einer Reise aus oben genannten Gründen. So werden im Krankheitsfall die Kosten für die Unterkunft und für die Verpflegung von der Versicherung übernommen. Wie beim Abbruch werden sowohl die Stornokosten für den Rückflug als auch die Kosten für einen anderen Flug übernommen.
Die Reiserücktrittsversicherung ist nur ein Teilbereich der Reiseversicherung. Weitere Bereiche sind die Reisekrankenversicherung und die Reisegepäckversicherung sowie die Reiserechtschutzversicherung. Die Reisekrankenversicherung sollte im Gegensatz zu anderen Teilversicherungen der Reiseversicherung nicht als Möglichkeit sondern als Pflicht betrachtet werden. Schnell kann es auch auf Reisen zu gesundheitlichen Problemen kommen. Da geht sogar ein Arztbesuch in die Hunderter, Dazu kommen noch medikamentöse Behandlung, vielleicht eine OP mit anschließendem Krankenhausaufenthalt. An diesen Kosten kann man verarmen. Wenn man sie also nicht selbst tragen möchte, sollte man eine Reisekrankenversicherung abschließen. Kommt es dann wirklich zum Krankheitsfall, schickt man die Rechnungen für die Arztbesuche und Medikamente einfach an die Versicherung und bekommt sein Geld zurückerstattet. Im Falle eines Krankenhausaufenthalts setzt man sich direkt mit der Versicherung in Verbindung, damit sie alles mit dem entsprechenden Krankenhaus regeln kann. Die meisten Auslandskrankenversicherungen decken auch den Rücktransport ins Heimatland ab, wenn dieser medizinisch notwendig ist. So hat man durch einen Unfall keinerlei finanziellen Verlust, was den Urlaub angeht.
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