Jahrespolicen

Für mehrere Reisen pro Jahr. Beitragsbeispiele pro Jahr in EURO, Alter bis 64 Jahre.

Versicherer

Würzburger Versicherungs AG

Europäische Reiseversicherung AG

Elvia /
Mondial

Einzelperson

ab 45 €

69 €

55 €
bis 63 Jahre

Familie

ab 55 €

119 € 

109 €

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Einzelpolice

Für eine Reise. Höchstalter 60 Jahre, ohne Schiffsreisen, ohne Reiseabbruchversicherung (Beitragbeispiele in Euro) 

Tarif

Travel Secure

Elvia

Hanse Merkur

Reisepreis pro Person
(Einzelperson) oder Mietobjekt

Preistipp!
(ohne Selbstbeteiligung)

500

15 (19)

23

19

1.000

26 (36)

41

29

2.000

45 (67)

65

49

3.000

68 (95)

105

81

4.000

99 (127)

140

120

5.000

125 (155)

175

150

Höchstsumme

10.000

10.000

10.000

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Leistungsvergleich für Einzelreisen

Vergleich für Schiffsreisen

Vergleich Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung

Reisekosten Rücktrittsversicherung

Eine Reisekosten Rücktrittsversicherung ist eine Versicherung zum Schutz vor unnötigen Kosten bei Rücktritt von einer Reise. Die Reisebedingungen für eine gebuchte Reise können recht unterschiedlich sein. Überall sind jedoch genauestens die Bedingungen für eine Stornierung aufgelistet. So kann es durchaus sein, dass man im Falle des Rücktritts von einer gebuchten Reise gar kein Geld zurück bekommt. Eine Reisekosten Rücktrittsversicherung kann vor Geldverlusten bewahren und sollte von jedem Reisenden bei der Buchung abgeschlossen werden.

Hinweis:

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Reiserücktrittsversicherung

Allerdings hat die Reiserücktrittsversicherung meist hohe Beiträge. Von daher sollte man Kosten und Nutzen im Vorhinein gut gegeneinander abwägen. Zum Beispiel kann ein Risiko durchaus absehbar sein. Jemand hat ein Familienmitglied mit einer schweren Krankheit. Diese kann jederzeit ausbrechen, das Familienmitglied vielleicht sogar daran sterben. In solch einem Fall wäre es wahrscheinlich ratsam, sich für den Abschluss der Reiserücktrittskostenversicherung zu entscheiden. So hat man den Fall abgesichert, dass das Familienmitglied gerade kurz bevor oder während man auf Reisen ist erkrankt und man die Reise nicht wie geplant durchführen kann. Andere Risiken, wie den oben genannten Hausbrand, kann man in den meisten Fällen nicht absehen.

Da sich die beim Reiserücktritt vom Reisenden zu zahlende Entschädigung in ihrer Höhe staffelt, je näher das geplante Abreisedatum rückt, gibt es bei vielen Versicherern einen Zeitpunkt, an dem die Versicherung bereits abgeschlossen sein muss. Andernfalls werden keine Schäden ersetzt oder die Versicherung kann sogar nicht mehr abgeschlossen werden. Es lohnt sich also, sich früh mit dem Thema auseinander zu setzen.

Neben dem bereits erwähnten Reiseabbruch und Reiserücktritt versichert die Reiserücktrittsversicherung auch noch die Verlängerung einer Reise aus oben genannten Gründen. So werden im Krankheitsfall die Kosten für die Unterkunft und für die Verpflegung von der Versicherung übernommen. Wie beim Abbruch werden sowohl die Stornokosten für den Rückflug als auch die Kosten für einen anderen Flug übernommen.

Die Reiserücktrittsversicherung ist nur ein Teilbereich der Reiseversicherung. Weitere Bereiche sind die Reisekrankenversicherung und die Reisegepäckversicherung sowie die Reiserechtschutzversicherung. Die Reisekrankenversicherung sollte im Gegensatz zu anderen Teilversicherungen der Reiseversicherung nicht als Möglichkeit sondern als Pflicht betrachtet werden. Schnell kann es auch auf Reisen zu gesundheitlichen Problemen kommen. Da geht sogar ein Arztbesuch in die Hunderter, Dazu kommen noch medikamentöse Behandlung, vielleicht eine OP mit anschließendem Krankenhausaufenthalt. An diesen Kosten kann man verarmen. Wenn man sie also nicht selbst tragen möchte, sollte man eine Reisekrankenversicherung abschließen. Kommt es dann wirklich zum Krankheitsfall, schickt man die Rechnungen für die Arztbesuche und Medikamente einfach an die Versicherung und bekommt sein Geld zurückerstattet. Im Falle eines Krankenhausaufenthalts setzt man sich direkt mit der Versicherung in Verbindung, damit sie alles mit dem entsprechenden Krankenhaus regeln kann. Die meisten Auslandskrankenversicherungen decken auch den Rücktransport ins Heimatland ab, wenn dieser medizinisch notwendig ist. So hat man durch einen Unfall keinerlei finanziellen Verlust, was den Urlaub angeht.



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