Jahrespolicen
Für mehrere Reisen pro Jahr. Beitragsbeispiele pro Jahr in EURO, Alter bis 64 Jahre. | ||||
Versicherer | Würzburger Versicherungs AG | Europäische Reiseversicherung AG | Elvia / | |
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Einzelperson | ab 45 € | 69 € | 55 € | |
Familie | ab 55 € | 119 € | 109 € | |
Jetzt online | ||||
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Einzelpolice
Für eine Reise. Höchstalter 60 Jahre, ohne Schiffsreisen, ohne Reiseabbruchversicherung (Beitragbeispiele in Euro) | ||||
Tarif | Travel Secure | Elvia | Hanse Merkur | |
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Reisepreis pro Person | Preistipp! | |||
500 | 15 (19) | 23 | 19 | |
1.000 | 26 (36) | 41 | 29 | |
2.000 | 45 (67) | 65 | 49 | |
3.000 | 68 (95) | 105 | 81 | |
4.000 | 99 (127) | 140 | 120 | |
5.000 | 125 (155) | 175 | 150 | |
Höchstsumme | 10.000 | 10.000 | 10.000 | |
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Leistungsvergleich für Einzelreisen
Vergleich Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung
Reiserücktritt Versicherung Informationen
Wer träumt nicht von einem schönem und erholsamen Urlaub. Doch was ist wenn man vor Beginn der Reise krank wird? Wer erstattet dann die Kosten wenn man nicht verreisen kann?
Für jede Reisebuchung empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktritt Versicherung. Eine Reiserücktritt Versicherung tritt, wie der Name schon sagt, bei einer Stornierung der Reise vor Reiseantritt ein.
Versicherte Ereignisse einer Reiserücktritt Versicherung sind Krankheitsfälle, die stationär behandelt werden müssen, Todesfälle des ersten und zweiten Verwandschaftsgrades, unverschuldete Arbeitslosigkeit, Wiedererwerb von Arbeit ( wenn man bei Reisebuchung arbeitslos war) und Havariefälle (Feuer, Einbruch, Hochwasser,...). In all diesen Fällen werden die Stornierungsgebühren, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr und Selbstbeteiligung, zu 100 Prozent erstattet.
Bei Krankheitsfällen, die nicht stationär behandelt werden müssen, aber dennoch eine Reiseunfähigkeit vom Arzt bescheinigt wird, werden von der Reiserücktritt Versicherung 80 Prozent der Stornierungsgebühren erstattet, der Patient oder Kunde trägt also einen Selbstbehalt von 20 Prozent.
Weitere mögliche Ereignisse, die versichert sind, sind Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit und die Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst.
Die Reiseversicherer unterscheiden ihre Reiserücktritt Versicherungen auch noch in Vollschutz Versicherungen und Basisschutz Versicherungen.
In der Vollschutz Versicherung ist der Schutz in oben genannten Fällen zu 100 Prozent gewährleistet und zudem noch eine Reiseabbruch Versicherung und ein Umbuchungsgebührenschutz enthalten. Eine Reiseabbruch Versicherung tritt in Kraft, wenn die Reise bereits angetreten wurde und ein oben genanntes Ereignis im Urlaub stattfindet und dieser dann abgebrochen werden muss. Zurückerstattet bekommt man in diesem Falle die nicht genutzten Leistungen vom Hotel, Verpflegung, Transport, etc.
Ein Umbuchungsgebührenschutz erstattet die Kosten bei einer Umbuchung der Reise.
Die Basisschutz Versicherung beinhaltet die reine Reiserücktritt Versicherung, jedoch werden nicht in allen versicherten Fällen 100 Prozent sondern meist nur 80 Prozent der Stornierungsgebühren zurückerstattet.
In jedem Fall müssen die erforderlichen Unterlagen ( Nachweis zur Buchung, Stornierung, Attest vom Arzt, etc.) bei den Versicherern vollständig eingereicht werden.
Hinweis:
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Allerdings hat die Reiserücktrittsversicherung meist hohe Beiträge. Von daher sollte man Kosten und Nutzen im Vorhinein gut gegeneinander abwägen. Zum Beispiel kann ein Risiko durchaus absehbar sein. Jemand hat ein Familienmitglied mit einer schweren Krankheit. Diese kann jederzeit ausbrechen, das Familienmitglied vielleicht sogar daran sterben. In solch einem Fall wäre es wahrscheinlich ratsam, sich für den Abschluss der Reiserücktrittskostenversicherung zu entscheiden. So hat man den Fall abgesichert, dass das Familienmitglied gerade kurz bevor oder während man auf Reisen ist erkrankt und man die Reise nicht wie geplant durchführen kann. Andere Risiken, wie den oben genannten Hausbrand, kann man in den meisten Fällen nicht absehen.
Da sich die beim Reiserücktritt vom Reisenden zu zahlende Entschädigung in ihrer Höhe staffelt, je näher das geplante Abreisedatum rückt, gibt es bei vielen Versicherern einen Zeitpunkt, an dem die Versicherung bereits abgeschlossen sein muss. Andernfalls werden keine Schäden ersetzt oder die Versicherung kann sogar nicht mehr abgeschlossen werden. Es lohnt sich also, sich früh mit dem Thema auseinander zu setzen.
Neben dem bereits erwähnten Reiseabbruch und Reiserücktritt versichert die Reiserücktrittsversicherung auch noch die Verlängerung einer Reise aus oben genannten Gründen. So werden im Krankheitsfall die Kosten für die Unterkunft und für die Verpflegung von der Versicherung übernommen. Wie beim Abbruch werden sowohl die Stornokosten für den Rückflug als auch die Kosten für einen anderen Flug übernommen.
Die Reiserücktrittsversicherung ist nur ein Teilbereich der Reiseversicherung. Weitere Bereiche sind die Reisekrankenversicherung und die Reisegepäckversicherung sowie die Reiserechtschutzversicherung. Die Reisekrankenversicherung sollte im Gegensatz zu anderen Teilversicherungen der Reiseversicherung nicht als Möglichkeit sondern als Pflicht betrachtet werden. Schnell kann es auch auf Reisen zu gesundheitlichen Problemen kommen. Da geht sogar ein Arztbesuch in die Hunderter, Dazu kommen noch medikamentöse Behandlung, vielleicht eine OP mit anschließendem Krankenhausaufenthalt. An diesen Kosten kann man verarmen. Wenn man sie also nicht selbst tragen möchte, sollte man eine Reisekrankenversicherung abschließen. Kommt es dann wirklich zum Krankheitsfall, schickt man die Rechnungen für die Arztbesuche und Medikamente einfach an die Versicherung und bekommt sein Geld zurückerstattet. Im Falle eines Krankenhausaufenthalts setzt man sich direkt mit der Versicherung in Verbindung, damit sie alles mit dem entsprechenden Krankenhaus regeln kann. Die meisten Auslandskrankenversicherungen decken auch den Rücktransport ins Heimatland ab, wenn dieser medizinisch notwendig ist. So hat man durch einen Unfall keinerlei finanziellen Verlust, was den Urlaub angeht.
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