Jahrespolicen
Für mehrere Reisen pro Jahr. Beitragsbeispiele pro Jahr in EURO; Alter bis 64 Jahre. | |||
Versicherer | Würzburger Versicherungs AG | Hanse Merkur Reiseversicherungs AG | Allianz Global Assistance / AGA Int. S.A. |
|---|---|---|---|
Einzelperson | ab 52 € | ab 39 € | ab 55 € |
Familie | ab 89 € | ab 85 € | ab 109 € |
Jetzt online | |||
Einzelpolice
Für eine Reise. Höchstalter 60 Jahre, ohne Schiffsreisen, ohne Reiseabbruchversicherung (Beitragbeispiele in Euro) | ||||
Tarif | Travel Secure | Elvia Reiseschutz | Hanse Merkur | |
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Reisepreis pro Person | Preistipp! | ohne Selbstbeteiligung | Selbstbeteiligung | |
500 | 15 (19) | 30 | 24 | |
1.000 | 26 (36) | 41 | 32 | |
2.000 | 45 (67) | 65 | 49 | |
3.000 | 68 (95) | 114 | 89 | |
4.000 | 99 (127) | 152 | 119 | |
5.000 | 125 (155) | 190 | 139 | |
Höchstsumme | 10.000 | 10.000 | 10.000 | |
Jetzt online | ||||
Zum
Vergleich Reiserücktrittsversicherung
Vergleich Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung
Reiserücktrittsversicherung Europäische
Eine Reiserücktrittsversicherung kommt für die finanziellen Folgen bei der Stornierung einer gebuchten Reise vor Reiseantritt aus unvorhersehbaren Gründen auf. Zu den versicherbaren Stornierungsgründen gehören Unfälle, die einen Reiseantritt unmöglich machen; der Tod eines Mitreisenden oder nahen Angehörigen; eine unerwartete schwere Erkrankung eines der Mitreisenden, dazu gehören auch die gesundheitlichen Folgen im Falle einer Impfunverträglichkeit; Schwangerschaft; ein vor Reiseantritt eingetretener Schaden am Eigentum, der beispielsweise durch einen Einbruch verursacht wurde und die Anwesenheit eines oder mehrerer Mitreisenden zur Aufklärung erfordert; die unerwartete betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsplatzes oder die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus. Die Reiserücktrittsversicherung Europäische hat im Frühjahr 2009 auf die aktuelle wirtschaftliche Krisen-Situation reagiert und für eine geringe Zusatzprämie eine zunächst zeitlich befristete Reiserücktrittsversicherung für den Fall von konjunkturbedingter Kurzarbeit angeboten.
Die Rücktrittsversicherung Europäische kann bei Buchung der Reise, muss jedoch spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abgeschlossen werden. Im Falle einer Last-Minute-Reise, bei welcher weniger als 30 Tage zwischen Buchung und Reiseantritt liegen, muss die Reiserücktrittsversicherung bei Buchung abgeschlossen werden.
Es gibt mehrere Arten von Reiserücktrittsversicherungen. So kann man bei der Europäischen Reiseversicherung zwischen einer Reiserücktrittsversicherung mit und ohne Selbstbehalt (20% des erstattungsfähigen Schadens) und einer Reiserücktrittsversicherung mit und ohne Reiseabbruchversicherung wählen. Zusätzlich hat man die Wahl einer Einmalversicherung oder einer Jahresversicherung. Einmalversicherungen bieten sich bei einmaligen Urlaubsreisen pro Jahr an, während Jahresversicherungen bei mehrmaligen Urlaubsreisen pro Jahr günstiger sind.
Die Kombination einer Reiserücktrittsversicherung mit einer Reiseabbruchversicherung ist empfehlenswert. Wird die Reise aus einem anerkannten versicherten Grund abgebrochen, werden eventuell anfallende zusätzliche Rückreisekosten und der anteilige Reisepreis für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen erstattet. Ein zusätzlicher Service der Europäischen Reiseversicherung ist der medizinische Beratungsservice, bei dem unabhängige Mediziner telefonisch beraten, ob eine Reise bei einer bestimmten Krankheit oder anderen medizinischen Problemen angetreten werden sollte oder nicht. Als Höchstreisepreise für Reiserücktrittsversicherungen gelten im Allgemeinen Reisen bis zu 10.000 Euro pro Person. Bei höheren Reisepreisen werden Sondertarife festgelegt. Bei Schiffsreisen gelten wiederum andere Tarife, da bei der Stornierung einer Schiffsreise meist auch höhere Stornogebühren anfallen.
Von einer Reiserücktrittsversicherung Europäische sind Ereignisse wie Streik, Unruhen und Krieg nicht versichert. Zusätzlich entfällt der Versicherungsschutz für Ereignisse durch höhere Gewalt oder von hoher Hand in Ländern, für welche eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt ausgesprochen wurde.
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Allerdings hat die Reiserücktrittsversicherung meist hohe Beiträge. Von daher sollte man Kosten und Nutzen im Vorhinein gut gegeneinander abwägen. Zum Beispiel kann ein Risiko durchaus absehbar sein. Jemand hat ein Familienmitglied mit einer schweren Krankheit. Diese kann jederzeit ausbrechen, das Familienmitglied vielleicht sogar daran sterben. In solch einem Fall wäre es wahrscheinlich ratsam, sich für den Abschluss der Reiserücktrittskostenversicherung zu entscheiden. So hat man den Fall abgesichert, dass das Familienmitglied gerade kurz bevor oder während man auf Reisen ist erkrankt und man die Reise nicht wie geplant durchführen kann. Andere Risiken, wie den oben genannten Hausbrand, kann man in den meisten Fällen nicht absehen.
Da sich die beim Reiserücktritt vom Reisenden zu zahlende Entschädigung in ihrer Höhe staffelt, je näher das geplante Abreisedatum rückt, gibt es bei vielen Versicherern einen Zeitpunkt, an dem die Versicherung bereits abgeschlossen sein muss. Andernfalls werden keine Schäden ersetzt oder die Versicherung kann sogar nicht mehr abgeschlossen werden. Es lohnt sich also, sich früh mit dem Thema auseinander zu setzen.
Neben dem bereits erwähnten Reiseabbruch und Reiserücktritt versichert die Reiserücktrittsversicherung auch noch die Verlängerung einer Reise aus oben genannten Gründen. So werden im Krankheitsfall die Kosten für die Unterkunft und für die Verpflegung von der Versicherung übernommen. Wie beim Abbruch werden sowohl die Stornokosten für den Rückflug als auch die Kosten für einen anderen Flug übernommen.
Die Reiserücktrittsversicherung ist nur ein Teilbereich der Reiseversicherung. Weitere Bereiche sind die Reisekrankenversicherung und die Reisegepäckversicherung sowie die Reiserechtschutzversicherung. Die Reisekrankenversicherung sollte im Gegensatz zu anderen Teilversicherungen der Reiseversicherung nicht als Möglichkeit sondern als Pflicht betrachtet werden. Schnell kann es auch auf Reisen zu gesundheitlichen Problemen kommen. Da geht sogar ein Arztbesuch in die Hunderter, Dazu kommen noch medikamentöse Behandlung, vielleicht eine OP mit anschließendem Krankenhausaufenthalt. An diesen Kosten kann man verarmen. Wenn man sie also nicht selbst tragen möchte, sollte man eine Reisekrankenversicherung abschließen. Kommt es dann wirklich zum Krankheitsfall, schickt man die Rechnungen für die Arztbesuche und Medikamente einfach an die Versicherung und bekommt sein Geld zurückerstattet. Im Falle eines Krankenhausaufenthalts setzt man sich direkt mit der Versicherung in Verbindung, damit sie alles mit dem entsprechenden Krankenhaus regeln kann. Die meisten Auslandskrankenversicherungen decken auch den Rücktransport ins Heimatland ab, wenn dieser medizinisch notwendig ist. So hat man durch einen Unfall keinerlei finanziellen Verlust, was den Urlaub angeht.
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