Jahrespolicen
Für mehrere Reisen pro Jahr. Beitragsbeispiele pro Jahr in EURO; Alter bis 64 Jahre. | |||
Versicherer | Würzburger Versicherungs AG | Hanse Merkur Reiseversicherungs AG | Allianz Global Assistance / AGA Int. S.A. |
|---|---|---|---|
Einzelperson | ab 52 € | ab 39 € | ab 55 € |
Familie | ab 89 € | ab 85 € | ab 109 € |
Jetzt online | |||
Einzelpolice
Für eine Reise. Höchstalter 60 Jahre, ohne Schiffsreisen, ohne Reiseabbruchversicherung (Beitragbeispiele in Euro) | ||||
Tarif | Travel Secure | Elvia Reiseschutz | Hanse Merkur | |
|---|---|---|---|---|
Reisepreis pro Person | Preistipp! | ohne Selbstbeteiligung | Selbstbeteiligung | |
500 | 15 (19) | 30 | 24 | |
1.000 | 26 (36) | 41 | 32 | |
2.000 | 45 (67) | 65 | 49 | |
3.000 | 68 (95) | 114 | 89 | |
4.000 | 99 (127) | 152 | 119 | |
5.000 | 125 (155) | 190 | 139 | |
Höchstsumme | 10.000 | 10.000 | 10.000 | |
Jetzt online | ||||
Zum
Vergleich Reiserücktrittsversicherung
Vergleich Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung
Reiserücktrittsversicherungen Informationen
Reiserücktrittsversicherungen sind oftmals als lohnende Investitionen beschrieben, aber ist das auch wirklich der Fall? Worum geht es im eigentlichen Sinn eigentlich bei einer Reiserücktrittsversicherung, fragen sich oftmals die Verbraucher, welchen zu einer solchen Versicherung geraten wird.
Nun es ist es eigentlich sehr einfach, man stelle sich einmal vor, es ist eine Reise geplant und man freut sich auf den schon baldigen Abflugtermin. Dann tritt des Unmögliche ein, entweder man erhält die Kündigung oder man hat beispielsweise einen folgenschweren Unfall und die Reise kann aus diesen oder anderen Gründen nicht mehr angetreten werden. Nun ist es doch erst einmal viel wichtiger geworden, sich um das Wohl und die Zukunft zu kümmern, als sich irgendwo auf der Welt am Strand oder in den Bergen zu erholen.
Jetzt werden oder sind schon alle Pläne für den Urlaub geplatzt, das ist ja schon schlimm genug, aber wer dann noch keine gültige Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben sollte, dem drohen immense finanzielle Probleme, die durchaus den Ruin für eine ganze Familie nach sich ziehen können. Weiterhin kommt die Tatsache hinzu, dass in den allermeisten Fällen schon die Buchung der Reise abgeschlossen ist und ein Teil der Reise bezahlt worden ist, in manchen Fällen sogar schon der gesamte Reisepreis durch den Kunden bezahlt worden ist. Auch das vertraglich schon festgelegte und eingeräumte Recht auf Rücktritt der Reise des Veranstalters der Reise ist ebenfalls mit sehr immens hohen Stornogebühren behaftet, dass es hier schon erschreckend hohe Ausmaße annimmt. Diese Stornogebühren steigen übrigens immer weiter an, je näher der Abflugtermin oder Reiseantritt rückt.
Jetzt greift die Reiserücktrittsversicherung, denn die steht für die Kosten ein, wenn der Urlauber seine geplante Reise nicht antreten kann oder abbrechen muss. Voraussetzung für eine Reiserücktrittsversicherung ist jedoch, dass eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde und ein anerkannter Rücktrittsgrund vorliegen muss. Dann werden in jedem Fall der größte Teil der anfallenden Kosten übernommen.
Hinweis:
Die Übersichtsseite erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl die Daten mit größter Sorgfalt zusammengestellt wurden, sind Fehler nie ganz auszuschließen. Wir übernehmen daher keinerlei Gewähr für die Korrektheit der Angaben. Es haben alleine die Bedingungen und Tarifbeschreibung der Versicherungsgesellschaften Gültigkeit.
Copyright © A + E GmbH, Niederkassel. Alle Rechte vorbehalten. Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Inhalte ist ohne vorherige Zustimmung unzulässig und strafbar.
Reisegepäckversicherung Hausrat
Reisegepäckversicherung Online
Reiserücktrittversicherung Vergleich
Reiserücktrittversicherung Online
Reiserücktrittversicherung Schiff
Reiserücktrittversicherung Bedingungen
Reiserücktrittversicherung Österreich
Reiserücktrittkostenversicherung
Reiserücktrittversicherung Regeln
Reiserücktrittversicherung versicherungsVergleich
Allerdings hat die Reiserücktrittsversicherung meist hohe Beiträge. Von daher sollte man Kosten und Nutzen im Vorhinein gut gegeneinander abwägen. Zum Beispiel kann ein Risiko durchaus absehbar sein. Jemand hat ein Familienmitglied mit einer schweren Krankheit. Diese kann jederzeit ausbrechen, das Familienmitglied vielleicht sogar daran sterben. In solch einem Fall wäre es wahrscheinlich ratsam, sich für den Abschluss der Reiserücktrittskostenversicherung zu entscheiden. So hat man den Fall abgesichert, dass das Familienmitglied gerade kurz bevor oder während man auf Reisen ist erkrankt und man die Reise nicht wie geplant durchführen kann. Andere Risiken, wie den oben genannten Hausbrand, kann man in den meisten Fällen nicht absehen.
Da sich die beim Reiserücktritt vom Reisenden zu zahlende Entschädigung in ihrer Höhe staffelt, je näher das geplante Abreisedatum rückt, gibt es bei vielen Versicherern einen Zeitpunkt, an dem die Versicherung bereits abgeschlossen sein muss. Andernfalls werden keine Schäden ersetzt oder die Versicherung kann sogar nicht mehr abgeschlossen werden. Es lohnt sich also, sich früh mit dem Thema auseinander zu setzen.
Neben dem bereits erwähnten Reiseabbruch und Reiserücktritt versichert die Reiserücktrittsversicherung auch noch die Verlängerung einer Reise aus oben genannten Gründen. So werden im Krankheitsfall die Kosten für die Unterkunft und für die Verpflegung von der Versicherung übernommen. Wie beim Abbruch werden sowohl die Stornokosten für den Rückflug als auch die Kosten für einen anderen Flug übernommen.
Die Reiserücktrittsversicherung ist nur ein Teilbereich der Reiseversicherung. Weitere Bereiche sind die Reisekrankenversicherung und die Reisegepäckversicherung sowie die Reiserechtschutzversicherung. Die Reisekrankenversicherung sollte im Gegensatz zu anderen Teilversicherungen der Reiseversicherung nicht als Möglichkeit sondern als Pflicht betrachtet werden. Schnell kann es auch auf Reisen zu gesundheitlichen Problemen kommen. Da geht sogar ein Arztbesuch in die Hunderter, Dazu kommen noch medikamentöse Behandlung, vielleicht eine OP mit anschließendem Krankenhausaufenthalt. An diesen Kosten kann man verarmen. Wenn man sie also nicht selbst tragen möchte, sollte man eine Reisekrankenversicherung abschließen. Kommt es dann wirklich zum Krankheitsfall, schickt man die Rechnungen für die Arztbesuche und Medikamente einfach an die Versicherung und bekommt sein Geld zurückerstattet. Im Falle eines Krankenhausaufenthalts setzt man sich direkt mit der Versicherung in Verbindung, damit sie alles mit dem entsprechenden Krankenhaus regeln kann. Die meisten Auslandskrankenversicherungen decken auch den Rücktransport ins Heimatland ab, wenn dieser medizinisch notwendig ist. So hat man durch einen Unfall keinerlei finanziellen Verlust, was den Urlaub angeht.
Hinweis: Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Die A + E GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung der A + E GmbH für die falsche Verwendung der Inhalte ist ausgeschlossen. Gültig sind ausschließlich die Bedingungen, Beiträge und Tarifbeschreibungen der Versicherungsgesellschaften. Bei den Angeboten und Versicherungsvergleichen wurden nicht alle Versicherungsgesellschaften und Angebote weltweit berücksichtigt.