Jahrespolicen
Für mehrere Reisen pro Jahr. Beitragsbeispiele pro Jahr in EURO; Alter bis 64 Jahre. | |||
Versicherer | Würzburger Versicherungs AG | Hanse Merkur Reiseversicherungs AG | Allianz Global Assistance / AGA Int. S.A. |
|---|---|---|---|
Einzelperson | ab 52 € | ab 39 € | ab 55 € |
Familie | ab 89 € | ab 85 € | ab 109 € |
Jetzt online | |||
Einzelpolice
Für eine Reise. Höchstalter 60 Jahre, ohne Schiffsreisen, ohne Reiseabbruchversicherung (Beitragbeispiele in Euro) | ||||
Tarif | Travel Secure | Elvia Reiseschutz | Hanse Merkur | |
|---|---|---|---|---|
Reisepreis pro Person | Preistipp! | ohne Selbstbeteiligung | Selbstbeteiligung | |
500 | 15 (19) | 30 | 24 | |
1.000 | 26 (36) | 41 | 32 | |
2.000 | 45 (67) | 65 | 49 | |
3.000 | 68 (95) | 114 | 89 | |
4.000 | 99 (127) | 152 | 119 | |
5.000 | 125 (155) | 190 | 139 | |
Höchstsumme | 10.000 | 10.000 | 10.000 | |
Jetzt online | ||||
Zum
Vergleich Reiserücktrittsversicherung
Vergleich Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung
Reiserücktrittversicherung ohne Selbstbeteiligung
Bei einer Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung ist eine Beteiligung an den im Versicherungsfall anfallenden Kosten im Vorfeld ausgeschlossen. Gerade bei Reisen, die sehr kurzfristig abgesagt werden müssen, weil man selbst oder ein naher Familienangehöriger erkrankt ist, können die Stornogebühren für die Absage hoch sein, daher ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung oft sinnvoll. Auf dem Markt der Billigflüge werden die günstigen Flugtickets oft bei Rücktritt nicht erstattet. Zur Vermeidung von unnötigen Verlusten, sollte eine Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung bereits bei Buchung des Fluges abgeschlossen werden.
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Allerdings hat die Reiserücktrittsversicherung meist hohe Beiträge. Von daher sollte man Kosten und Nutzen im Vorhinein gut gegeneinander abwägen. Zum Beispiel kann ein Risiko durchaus absehbar sein. Jemand hat ein Familienmitglied mit einer schweren Krankheit. Diese kann jederzeit ausbrechen, das Familienmitglied vielleicht sogar daran sterben. In solch einem Fall wäre es wahrscheinlich ratsam, sich für den Abschluss der Reiserücktrittskostenversicherung zu entscheiden. So hat man den Fall abgesichert, dass das Familienmitglied gerade kurz bevor oder während man auf Reisen ist erkrankt und man die Reise nicht wie geplant durchführen kann. Andere Risiken, wie den oben genannten Hausbrand, kann man in den meisten Fällen nicht absehen.
Da sich die beim Reiserücktritt vom Reisenden zu zahlende Entschädigung in ihrer Höhe staffelt, je näher das geplante Abreisedatum rückt, gibt es bei vielen Versicherern einen Zeitpunkt, an dem die Versicherung bereits abgeschlossen sein muss. Andernfalls werden keine Schäden ersetzt oder die Versicherung kann sogar nicht mehr abgeschlossen werden. Es lohnt sich also, sich früh mit dem Thema auseinander zu setzen.
Neben dem bereits erwähnten Reiseabbruch und Reiserücktritt versichert die Reiserücktrittsversicherung auch noch die Verlängerung einer Reise aus oben genannten Gründen. So werden im Krankheitsfall die Kosten für die Unterkunft und für die Verpflegung von der Versicherung übernommen. Wie beim Abbruch werden sowohl die Stornokosten für den Rückflug als auch die Kosten für einen anderen Flug übernommen.
Die Reiserücktrittsversicherung ist nur ein Teilbereich der Reiseversicherung. Weitere Bereiche sind die Reisekrankenversicherung und die Reisegepäckversicherung sowie die Reiserechtschutzversicherung. Die Reisekrankenversicherung sollte im Gegensatz zu anderen Teilversicherungen der Reiseversicherung nicht als Möglichkeit sondern als Pflicht betrachtet werden. Schnell kann es auch auf Reisen zu gesundheitlichen Problemen kommen. Da geht sogar ein Arztbesuch in die Hunderter, Dazu kommen noch medikamentöse Behandlung, vielleicht eine OP mit anschließendem Krankenhausaufenthalt. An diesen Kosten kann man verarmen. Wenn man sie also nicht selbst tragen möchte, sollte man eine Reisekrankenversicherung abschließen. Kommt es dann wirklich zum Krankheitsfall, schickt man die Rechnungen für die Arztbesuche und Medikamente einfach an die Versicherung und bekommt sein Geld zurückerstattet. Im Falle eines Krankenhausaufenthalts setzt man sich direkt mit der Versicherung in Verbindung, damit sie alles mit dem entsprechenden Krankenhaus regeln kann. Die meisten Auslandskrankenversicherungen decken auch den Rücktransport ins Heimatland ab, wenn dieser medizinisch notwendig ist. So hat man durch einen Unfall keinerlei finanziellen Verlust, was den Urlaub angeht.
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