Jahrespolicen
Für mehrere Reisen pro Jahr. Beitragsbeispiele pro Jahr in EURO; Alter bis 64 Jahre. | |||
Versicherer | Würzburger Versicherungs AG | Hanse Merkur Reiseversicherungs AG | Allianz Global Assistance / AGA Int. S.A. |
|---|---|---|---|
Einzelperson | ab 52 € | ab 39 € | ab 55 € |
Familie | ab 89 € | ab 85 € | ab 109 € |
Jetzt online | |||
Einzelpolice
Für eine Reise. Höchstalter 60 Jahre, ohne Schiffsreisen, ohne Reiseabbruchversicherung (Beitragbeispiele in Euro) | ||||
Tarif | Travel Secure | Elvia Reiseschutz | Hanse Merkur | |
|---|---|---|---|---|
Reisepreis pro Person | Preistipp! | ohne Selbstbeteiligung | Selbstbeteiligung | |
500 | 15 (19) | 30 | 24 | |
1.000 | 26 (36) | 41 | 32 | |
2.000 | 45 (67) | 65 | 49 | |
3.000 | 68 (95) | 114 | 89 | |
4.000 | 99 (127) | 152 | 119 | |
5.000 | 125 (155) | 190 | 139 | |
Höchstsumme | 10.000 | 10.000 | 10.000 | |
Jetzt online | ||||
Zum
Vergleich Reiserücktrittsversicherung
Vergleich Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung
Reiserücktrittversicherungen Informationen
Ist ein Urlaub länger geplant, empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, denn auch ein geplatzter Urlaub kann teuer werden. Eine Reiserücktrittsversicherung schützt bei der Stornierung in vielen Fällen. Es müssen jede entsprechende Voraussetzungen vorliegen. Der Schutz tritt beispielsweise bei schweren Unfallverletzungen, Tod eines Mitreisenden oder von Angehörigen oder unerwarteten schweren Erkrankungen ein. Schutz besteht aber auch bei Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, die einen Reiseantritt unmöglich oder unzumutbar macht, bei unerwarteter betriebsbedingter Kündigung des Arbeitsplatzes, gleichzeitig aber auch bei Arbeitsaufnahme, wenn zuvor Arbeitslosigkeit bestand. Im Unterschied zur Reiseabbruchsversicherung, die während der Urlaubszeit greift, sichert die Reiserücktrittsversicherung lediglich bis zum Reiseantritt.
Es gibt verschiedene Formen der Reiserücktrittsversicherungen. Sie werden inklusive oder exklusive einer Reiseabbruchversicherung angeboten. Reiserücktrittsversicherungen ohne Selbstbehalt erstatten im Versicherungsfall den kompletten Reisepreis. Versicherungen mit Selbstbehalt im Gegensatz dazu nur die Summe, die sich aus dem Preis der Reise abzüglich des Selbstbehaltes ergibt. Es lassen sich in der Praxis einzelne Reisen versichern oder komplette Jahresverträge abschließen. Letztere sind vor allem für Vielreisende interessant, wobei sich diese auch im Einzelfall rechnen können. Spezielle Versicherungen gibt es für Schiffsreisen. Hier ist der zu zahlende Beitrag höher, da die Veranstalter bei Schiffsreisen höhere Stornokosten geltend machen.
Reiserücktrittsversicherungen gelten in der Regel bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro. Für höhere Summen müssen gesonderte Verträge abgeschlossen werden.
Kein Versicherungsschutz besteht bei Streik, inneren Unruhen, Kriegsereignissen, bei Pandemien, bei Kernenergievorfällen, bei Beschlagnahmungen oder sonstigen Eingriffen von Seiten des Staates. Selbstverständlich erlischt der Schutz bei vorsätzlich herbeigeführten Versicherungsfällen. Sind bestimmte Ausfallgründe dem Versicherungsnehmer schon beim Abschluss der Police bekannt, kann dies ebenfalls zum Ausschluss führen.
Vor Abschluss einer Police lohnt es sich in jedem Fall die genauen Bedingungen im Versicherungsvertrag nachzulesen. Auch sollte anhand des Reisepreises entschieden werden, ob sich der Abschluss im Versicherungsfall lohnt.
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Allerdings hat die Reiserücktrittsversicherung meist hohe Beiträge. Von daher sollte man Kosten und Nutzen im Vorhinein gut gegeneinander abwägen. Zum Beispiel kann ein Risiko durchaus absehbar sein. Jemand hat ein Familienmitglied mit einer schweren Krankheit. Diese kann jederzeit ausbrechen, das Familienmitglied vielleicht sogar daran sterben. In solch einem Fall wäre es wahrscheinlich ratsam, sich für den Abschluss der Reiserücktrittskostenversicherung zu entscheiden. So hat man den Fall abgesichert, dass das Familienmitglied gerade kurz bevor oder während man auf Reisen ist erkrankt und man die Reise nicht wie geplant durchführen kann. Andere Risiken, wie den oben genannten Hausbrand, kann man in den meisten Fällen nicht absehen.
Da sich die beim Reiserücktritt vom Reisenden zu zahlende Entschädigung in ihrer Höhe staffelt, je näher das geplante Abreisedatum rückt, gibt es bei vielen Versicherern einen Zeitpunkt, an dem die Versicherung bereits abgeschlossen sein muss. Andernfalls werden keine Schäden ersetzt oder die Versicherung kann sogar nicht mehr abgeschlossen werden. Es lohnt sich also, sich früh mit dem Thema auseinander zu setzen.
Neben dem bereits erwähnten Reiseabbruch und Reiserücktritt versichert die Reiserücktrittsversicherung auch noch die Verlängerung einer Reise aus oben genannten Gründen. So werden im Krankheitsfall die Kosten für die Unterkunft und für die Verpflegung von der Versicherung übernommen. Wie beim Abbruch werden sowohl die Stornokosten für den Rückflug als auch die Kosten für einen anderen Flug übernommen.
Die Reiserücktrittsversicherung ist nur ein Teilbereich der Reiseversicherung. Weitere Bereiche sind die Reisekrankenversicherung und die Reisegepäckversicherung sowie die Reiserechtschutzversicherung. Die Reisekrankenversicherung sollte im Gegensatz zu anderen Teilversicherungen der Reiseversicherung nicht als Möglichkeit sondern als Pflicht betrachtet werden. Schnell kann es auch auf Reisen zu gesundheitlichen Problemen kommen. Da geht sogar ein Arztbesuch in die Hunderter, Dazu kommen noch medikamentöse Behandlung, vielleicht eine OP mit anschließendem Krankenhausaufenthalt. An diesen Kosten kann man verarmen. Wenn man sie also nicht selbst tragen möchte, sollte man eine Reisekrankenversicherung abschließen. Kommt es dann wirklich zum Krankheitsfall, schickt man die Rechnungen für die Arztbesuche und Medikamente einfach an die Versicherung und bekommt sein Geld zurückerstattet. Im Falle eines Krankenhausaufenthalts setzt man sich direkt mit der Versicherung in Verbindung, damit sie alles mit dem entsprechenden Krankenhaus regeln kann. Die meisten Auslandskrankenversicherungen decken auch den Rücktransport ins Heimatland ab, wenn dieser medizinisch notwendig ist. So hat man durch einen Unfall keinerlei finanziellen Verlust, was den Urlaub angeht.
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