Jahrespolicen
Für mehrere Reisen pro Jahr. Beitragsbeispiele pro Jahr in EURO, Alter bis 64 Jahre. | ||||
Versicherer | Würzburger Versicherungs AG | Europäische Reiseversicherung AG | Elvia / | |
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Einzelperson | ab 45 € | 69 € | 55 € | |
Familie | ab 55 € | 119 € | 109 € | |
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Einzelpolice
Für eine Reise. Höchstalter 60 Jahre, ohne Schiffsreisen, ohne Reiseabbruchversicherung (Beitragbeispiele in Euro) | ||||
Tarif | Travel Secure | Elvia | Hanse Merkur | |
|---|---|---|---|---|
Reisepreis pro Person | Preistipp! | |||
500 | 15 (19) | 23 | 19 | |
1.000 | 26 (36) | 41 | 29 | |
2.000 | 45 (67) | 65 | 49 | |
3.000 | 68 (95) | 105 | 81 | |
4.000 | 99 (127) | 140 | 120 | |
5.000 | 125 (155) | 175 | 150 | |
Höchstsumme | 10.000 | 10.000 | 10.000 | |
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Leistungsvergleich für Einzelreisen
Vergleich Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung
Rücktrittsversicherung Information
Reisen werden meist rechtzeitig geplant und früh gebucht. Dies schließt jedoch auch das Risiko ein, dass bis zum Antritt der Reise etwas Unvorhersehbares eintreten kann, wodurch diese nicht durchführbar wird. Auch sind ein Reiseabbruch oder die verspätete Rückreise niemals ganz auszuschließen. In all diesen Fällen kommt durch die Zahlung der Stornierungskosten - nicht selten bis zur Höhe des vollen Reisepreises - oder der anfallenden Mehrkosten, eine erhebliche finanzielle Belastung auf den verhinderten oder geschädigten Reisenden zu.
Eine Abfederung dieses Risikos bieten diverse Reiserücktrittsversicherungen unterschiedlicher Anbieter.
Gründe für eine Kostenerstattung
Bei Beachtung kleinerer Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern, sind die wesentlichen Gründe, nach denen eine volle oder teilweise Kostenerstattung an den Versicherten und mitversicherte Familienangehörige erfolgt, der Tod, eine schwere Erkrankung oder ein schwerer Unfall. Darüber hinaus kommen eine Impftunverträglichkeit, eine Schwangerschaft, der Schaden am Eigentum durch eine Straftat oder ein Elementarereignis und der Verlust des Arbeitsplatzes als weitere Ursachen in Frage.
Was ist unbedingt zu beachten?
Wichtigstes Kriterium für den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist der zeitnahe Abschluss derselben nach der Buchung der Reise. Die Fristen für einen Abschluss liegen je nach Versicherer in der Regel zwischen 14 und 42 Tagen.
Um eine möglichst vollständige Rückerstattung der verauslagten Kosten zu sichern, ist weiterhin das Melden des Schadensfalles an den Versicherer unmittelbar nach dessen Eintreten erforderlich. Dazu ist es notwendig, je nach Versicherungsfall ärztliche Atteste mit Diagnose, Stornierungsnachweise, Zahlungsnachweise und Kostenbelege oder sonstige schriftliche Nachweise für die Schadensereignisse, einzureichen.
Versicherbare Reisen
Bei den meisten Anbietern von Reiserücktrittsversicherungen sind sowohl Pauschalreisen als auch Einzelleistungen wie Flug, die gebucht Ferienwohnung oder ein Hotelzimmer versicherbar. Beruflich veranlasste Reisen sind davon ausgeschlossen. Die Reisen oder Leistungen sind weltweit versichert .
Abschließend ist zu bemerken, dass sich die Höhe der erstattungsfähigen Kosten, stets nach dem gewählten Tarif und dem Reisepreis richtet. Detailangaben für die Kostenübernahme für Transport, Unterkunft und ähnlichem, sollten immer den konkreten Versicherungsbedingungen entnommen werden.
Hinweis:
Die Übersichtsseite erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl die Daten mit größter Sorgfalt zusammengestellt wurden, sind Fehler nie ganz auszuschließen. Wir übernehmen daher keinerlei Gewähr für die Korrektheit der Angaben. Es haben alleine die Bedingungen und Tarifbeschreibung der Versicherungsgesellschaften Gültigkeit.
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Allerdings hat die Reiserücktrittsversicherung meist hohe Beiträge. Von daher sollte man Kosten und Nutzen im Vorhinein gut gegeneinander abwägen. Zum Beispiel kann ein Risiko durchaus absehbar sein. Jemand hat ein Familienmitglied mit einer schweren Krankheit. Diese kann jederzeit ausbrechen, das Familienmitglied vielleicht sogar daran sterben. In solch einem Fall wäre es wahrscheinlich ratsam, sich für den Abschluss der Reiserücktrittskostenversicherung zu entscheiden. So hat man den Fall abgesichert, dass das Familienmitglied gerade kurz bevor oder während man auf Reisen ist erkrankt und man die Reise nicht wie geplant durchführen kann. Andere Risiken, wie den oben genannten Hausbrand, kann man in den meisten Fällen nicht absehen.
Da sich die beim Reiserücktritt vom Reisenden zu zahlende Entschädigung in ihrer Höhe staffelt, je näher das geplante Abreisedatum rückt, gibt es bei vielen Versicherern einen Zeitpunkt, an dem die Versicherung bereits abgeschlossen sein muss. Andernfalls werden keine Schäden ersetzt oder die Versicherung kann sogar nicht mehr abgeschlossen werden. Es lohnt sich also, sich früh mit dem Thema auseinander zu setzen.
Neben dem bereits erwähnten Reiseabbruch und Reiserücktritt versichert die Reiserücktrittsversicherung auch noch die Verlängerung einer Reise aus oben genannten Gründen. So werden im Krankheitsfall die Kosten für die Unterkunft und für die Verpflegung von der Versicherung übernommen. Wie beim Abbruch werden sowohl die Stornokosten für den Rückflug als auch die Kosten für einen anderen Flug übernommen.
Die Reiserücktrittsversicherung ist nur ein Teilbereich der Reiseversicherung. Weitere Bereiche sind die Reisekrankenversicherung und die Reisegepäckversicherung sowie die Reiserechtschutzversicherung. Die Reisekrankenversicherung sollte im Gegensatz zu anderen Teilversicherungen der Reiseversicherung nicht als Möglichkeit sondern als Pflicht betrachtet werden. Schnell kann es auch auf Reisen zu gesundheitlichen Problemen kommen. Da geht sogar ein Arztbesuch in die Hunderter, Dazu kommen noch medikamentöse Behandlung, vielleicht eine OP mit anschließendem Krankenhausaufenthalt. An diesen Kosten kann man verarmen. Wenn man sie also nicht selbst tragen möchte, sollte man eine Reisekrankenversicherung abschließen. Kommt es dann wirklich zum Krankheitsfall, schickt man die Rechnungen für die Arztbesuche und Medikamente einfach an die Versicherung und bekommt sein Geld zurückerstattet. Im Falle eines Krankenhausaufenthalts setzt man sich direkt mit der Versicherung in Verbindung, damit sie alles mit dem entsprechenden Krankenhaus regeln kann. Die meisten Auslandskrankenversicherungen decken auch den Rücktransport ins Heimatland ab, wenn dieser medizinisch notwendig ist. So hat man durch einen Unfall keinerlei finanziellen Verlust, was den Urlaub angeht.
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