Vergleichsrechner: Auslandskrankenversicherungen 1 Jahr bis unbefristet im Ausland
Kurzanleitung zu Ihrem Vergleich:
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Leistungsübersicht
Tarif | AS International | AE Gold | Platinum | Orbit | Universe | Expat Retired |
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Versicherer | Allianz Worldwide Care, Irland | NHC Europäische, Dänemark | NHC Europäische, Dänemark | CIGNA SA / | CIGNA SA / | Würzburger Versicherungs AG, Deutschland |
freie Arztwahl? | ja, freie Arztwahl ist mit versichert
| ja, freie Arztwahl ist mit versichert
| ja, freie Arztwahl ist mit versichert
| ja, freie Arztwahl ist mit versichert
| ja, freie Arztwahl ist mit versichert
| ja, freie Arztwahl ist mit versichert
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freie Krankenhauswahl als Privatpatient? | ja, ist mit versichert, mit Zweibettzimmer
| ja, ist mit versichert, mit Einzelzimmer
| ja, ist mit versichert, mit Einzelzimmer
| ja, ist mit versichert, mit Einzelzimmer
| ja, ist mit versichert, mit Einzelzimmer
| ja, ist mit versichert, mit Zweibettzimmer
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auch im Heimatland als Privatpatient im Krankenhaus? | nein, allgemeine Pflegekasse mit Mehrbettzimmer
| Ja, ist mit versichert, mit Einzelzimmer
| ja, ist mit versichert, mit Einzelzimmer
| ja, ist mit versichert, mit Einzelzimmer
| ja, ist mit versichert, mit Einzelzimmer
| nein, allgemeine Pflegekasse mit Mehrbettzimmer
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stationäre und ambulante Rehamaßnahmen? | ja, versichert bis EURO 2.500 pro Versicherungsjahr
| Rehabilitation ist mit versichert für maximal 90 Tage bis Euro 7.000 pro Versicherungsjahr
| Rehabilitation ist mit versichert für maximal 90 Tage bis Euro 14.000 pro Versicherungsjahr
| Nein, ist nicht mit versichert
| Rehabilitation ist mit versichert für maximal 28 Tage
| nein, ist nicht mit versichert
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HIV / AIDS? | HIV / AIDS sind mit versichert (wenn Erkrankung nicht vor Versicherungsbeginn bestanden hat)
| HIV / AIDS sind mit versichert bis Euro 20.000 pro Versicherungsjahr, aber nur mit negativem HIV Test bei Antragstellung
| HIV / AIDS sind mit versichert, aber nur mit negativem HIV Test bei Antragstellung
| HIV / AIDS sind mit versichert (wenn Erkrankung nicht vor Versicherungsbeginn bestanden hat)
| HIV / AIDS sind mit versichert (wenn Erkrankung nicht vor Versicherungsbeginn bestanden hat)
| HIV / AIDS sind mit versichert (wenn Erkrankung nicht vor Versicherungsbeginn bestanden hat)
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Schwangerschaft und Geburt? | ja, sind mit versichert, nach einer Wartezeit von 10 Monaten
| ja, sind mit versichert bis Euro 7.000 pro Schwangerschaft, nach einer Wartezeit von 12 Monaten
| ja, sind mit versichert bis Euro 14.000 pro Schwangerschaft, nach einer Wartezeit von 12 Monaten
| ja, sind mit versichert; Geburt bis EURO 7.500, nach einer Wartezeit von 10 Monaten
| ja, sind mit versichert; Geburt bis EURO 10.000, nach einer Wartezeit von 10 Monaten
| nein, sind nicht mit versichert
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Vorerkrankungen mit versichert? | ja, sind mit versichert, wenn dies auf dem Antragsformular angegeben wurde, und nichts anderes in dem Versicherungsschein sowie in der Sondervereinbarung angegeben ist
| ja, sind mit versichert, wenn dies ausdrücklich in der Police erwähnt, und nach einer Gesundheitsprüfung der Gesellschaft genehmigt wurde (Bedingungen Punkt 1.1)
| ja, sind mit versichert, wenn dies ausdrücklich in der Police erwähnt, und nach einer Gesundheitsprüfung der Gesellschaft genehmigt wurde (Bedingungen Punkt 1.1)
| ja, sind mit versichert, wenn diese auf dem medizinischen Fragebogen angegeben wurden, und der Versicherer den Antrag ohne Sondervereinbarung annimmt (Bedingungen Punkt 3.2.1)
| ja, sind mit versichert, wenn diese auf dem medizinischen Fragebogen angegeben wurden, und der Versicherer den Antrag ohne Sondervereinbarung annimmt (Bedingungen Punkt 3.2.1)
| Vorerkrankungen sind generell ausgeschlossen (Bedingungen § 4.2 a)
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Wichtig: Versicherugnsgarantie? | nein, der Versicherer kann den Tarif einstellen
| ja, der Versicherer kann zwar den Tarif einstellen, verpflichtet sich aber dann einen vergleichbaren Schutz anzubieten (Bedingungen 1.13)
| ja, der Versicherer kann zwar den Tarif einstellen, verpflichtet sich aber dann einen vergleichbaren Schutz anzubieten (Bedingungen 1.13)
| nein, der Versicherer kann den Tarif einstellen. Bei Rückkehr ins Heimatland, um dort zu leben oder zu arbeiten, kann die Versicherung nicht verlängert werden (Bedingungen Punkt 9)
| nein, der Versicherer kann den Tarif einstellen. Bei Rückkehr ins Heimatland, um dort zu leben oder zu arbeiten, kann die Versicherung nicht verlängert werden (Bedingungen Punkt 9)
| nein, der Versicherer kann den Gruppenvertrag kündigen
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Vorsorge- untersuchungen | keine Erstattung | keine Erstattung | Impfungen und Vorsorge- untersuchungen (Wartezeit 6 Monate), max. EURO 400 pro Jahr | Impfungen, Checkup, Mammografie, Pap-Test, PSA-Test, Sehtest, U-Untersuchungen; keine Wartezeit; 100%, max. EURO 800 pro Jahr | Impfungen, Checkup, Mammografie, Pap-Test, PSA-Test, Sehtest, U-Untersuchungen; keine Wartezeit; 100%, max. EURO 1000 pro Jahr | Expat Basis: Im Tarif Expat R-Plus: zusätzlich eine ambulante Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen |
Physiotherapie | verschriebene Physiotherapie, max. EURO 2500 pro Jahr | Physiotherapie, Chiropraktiker, Akupunktur, Sprachtherapie bis max. EURO 1000 pro Versicherungsjahr | Physiotherapie, Chiropraktiker, Akupunktur, Sprachtherapie bis max. EURO 2000 pro Versicherungsjahr | Physiotherapie, Homöopathie, Akupunktur, Chiropraktiker, Osteopathie zu 90%, max. EURO 2000 pro Versicherungsjahr | Physiotherapie, Homöopathie, Akupunktur, Chiropraktiker, Osteopathie zu 100%, max. EURO 3000 pro Versicherungsjahr | nicht mit versichert |
Sehhilfen | keine Erstattung | keine Erstattung | keine Erstattung | Brillengläser, Fassungen, Kontaktlinsen zu 90%, max. EURO 200 pro Versicherungsjahr | Brillengläser, Fassungen, Kontaktlinsen zu 100%, max. EURO 300 pro Versicherungsjahr | im Tarif Expat R-Plus: Sehhilfen bis max. EURO 50 pro Versicherungsjahr |
Höhstversicherungs summe pro Jahr in EURO | 2.250.000 | 2.500.000 | 2.100.000 | 1.500.000 | 3.000.000 | unbegrenzt |
weitere Infos | ||||||
Geltungsbereich | weltweit inkl. USA und Kanada möglich | weltweit ohne USA und Kanada | weltweit ohne USA und Kanada | weltweit inkl. USA und Kanada möglich | weltweit inkl. USA und Kanada möglich | weltweit ohne USA und Kanada |
Versicherungsschutz in USA und Kanada ohne USA Tarif | nur im Akutfall | nur im Akutfall | nur im Akutfall | bis zu 90 Tage pro Versicherungsjahr | bis zu 90 Tage pro Versicherungsjahr | kein Versicherungsschutz |
Dauer des Versicherungsschutzes im Heimatland pro Versicherungsjahr | bis 181 Tage | bis 181 Tage | bis 181 Tage | bis 181 Tage | bis 181 Tage | bis zu 3 Monaten |
Versicherungsdauer | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt |
wann ist der Vertragsabschluss möglich | vor und während des Auslandsaufenthaltes | vor und während des Auslandsaufenthaltes | vor und während des Auslandsaufenthaltes | vor und während des Auslandsaufenthaltes | vor und während des Auslandsaufenthaltes | vor und während des Auslandsaufenthaltes |
Eine Auslandskrankenversicherung deckt die Krankenhaus-, oder Arztkosten vollständig ab, die durch Krankheit oder Unfall während des Auslandsaufenthalts entstehen. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt z. B. die anfallenden Kosten für Medikamente und Arzneimittel, ambulante oder stationäre Behandlungen durch Ärzte und Zahnärzte. Oftmals ist auch der Rücktransport ins Heimatland, falls eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, mit versichert.
Einige Versicherer verlangen zum Abschluss einer langfristigen Auslandskrankenversicherung, dass der Antragssteller im Antrag die Gesundheitsfragen beantwortet. Hierbei müssen dann eventuelle Erkrankungen, Vorerkrankungen, oder chronische Leiden angegeben werden. Wichtig: Die Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Tritt der Leistungsfall ein, und der Versicherer findet heraus, dass bereits im Vorfeld eine Erkrankung vorgelegen hat, die nicht angegeben wurde, kann die Versicherung die Kostenerstattung verweigern, und im schlimsten Fall sogar den Vertrag wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung kündigen.
So erfolgt die Leistungserstattung: Bei der Abrechnung kleinerer Behandlungen wird die Rechnung zunächst durch die versicherte Person selbst bezahlt. Nachträglich kann die Rechnung bei der Versicherung eingereicht, und anschließend an den Versicherten zurück erstattet werden. Man sollte sich jedoch informieren, welche Daten auf dem Beleg stehen müssen, damit dieser akzeptiert wird. Informationen dazu finden Sie in den Bedingungen der Versicherungsgesellschaft.
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