Visa-Infos zu ausgewählten Ländern
Visa China werden bei der Chinesischen Botschaft beantragt. Dort findet man ein Formular das auszufüllen ist und ein Merkblatt zum Visum China, auf diesem findet man alle Informationen zu den weiteren Schritten sowie Gebühren und erforderliche Papiere, die je nach Visum (z.B. Holiday Visum China, Travel Visum China oder Tourismus Visum China) Variieren. Dabei spielt auch die Staatsangehörigkeit eine Rolle, so ist unter Anderem ein Touristenvisum China für einen US-Amerikaner teuerer als für einen deutschen Staatsbürger. Falls man in China arbeiten möchte ist zu beachten, dass ein Work Visum China noch nicht als Arbeitserlaubnis gilt. Dafür benötigt man noch eine Genehmigung. Wie die Eheschließung mit einem Partner aus den meisten nicht-europäischen Länder ist auch der Erhalt eines Heiratsvisum China ein relativ langwieriges und kompliziertes Prozedere. Möchte man in China studieren benötigt man ein Studentenvisum China. Für ein Student Visum China werden unter Anderem der Zulassungsbescheid der chinesischen Hochschule und ein Gesundheitszeugnis verlangt. Die Unterlagen können maximal 50 Tage vor der Abreise eingereicht werden. Infos zum Student Visum China erhält man auch an seiner deutschen Universität.
Bei einem touristischen Aufenthalt bis zu drei Monaten braucht man kein Visum Türkei. Visa Türkei wie Touristenvisum Türkei oder Holiday Visum Türkei werden erst nötig, wenn man über einen längeren Zeitraum in der Türkei bleiben möchte. Auch sechs Monate sind noch nicht problematisch, die Verlängerung kann ganz einfach beantragt werden. Also ist ein dreimonatiger Urlaub, der auch die Gelegenheit bietet, das Land zu erkundigen, ganz ohne Travel Visum Türkei oder Tourismus Visum Türkei möglich. Wer nicht nur den Urlaub in der Türkei verbringen sondern auch dort arbeiten möchte, der benötigt ein Work Visum Türkei. Dieses ist die Voraussetzung einer Erwerbstätigkeit und wird am besten über den zukünftigen Arbeitgeber beschafft. Es gilt für ein Jahr und wird dann auf drei Jahre verlängert, danach bleibt es mit jeder Verlängerung für 5 Jahre gültig. Eine Eheschließung in der Türkei wird in Deutschland anerkannt. Möchte man also in der Türkei heiraten, braucht man ein Heiratsvisum Türkei und ein Ehefähigkeitszeugnis. Um ein Studentenvisum Türkei zu erhalten, muss man nachweisen, dass man einen Studienplatz hat. Dies geschieht mit dem Einschreibebeleg. Das Student Visum Türkei wird in den Pass gestempelt, angefordert wird es beim Konsulat oder bei der Botschaft im Heimatland des Antragsstellers. Wie lange das Visum Studium Türkei gültig ist, entscheidet die Dauer des Studienaufenthalts.
Was ist ein Visum und welche Arten von Visa gibt es?
Ein Visum ist ein Sichtvermerk, der im Reisepass angebracht wird und die Ein- bzw. Ausreise vermerkt oder erlaubt. In manchen Ländern werden auch Visa zur Reise innerhalb des Landes nötig. In der Regel beantragt man das Visum beim Konsulat oder der konsularischen Abteilung der Botschaft, es gibt aber auch Länder, in denen man das Visum erst an der Grenzübergangsstelle erhält. Das Problem beim letzten Fall ist, dass an der Grenze nicht die vollen Möglichkeiten bestehen, die Voraussetzungen zu Prüfen, die für die Einreise benötigt werden. Zu diesen Voraussetzungen zählen zum Beispiel der Nachweis einer Auslandskrankenversicherung, dass man die Reise finanzieren und zum Teil zusätzlich die geplante Rückweise nachweisen kann, beispielsweise durch Vorlage der Rückflugtickets. In einigen Ländern wie Russland oder China wird sogar eine persönliche Einladung gefordert, zum Beispiel von der Universität, wenn man dort studieren möchte oder von der eigenen Familie, wenn die Reise zwecks Familienbesuch stattfindet und man auch bei der Familie wohnen wird. Bei Beantragung eines Visums fallen Konsulatsgebühren an, die je nach Visum, Aufenthalt- oder Ausstellungsdauer unterschiedlich hoch sind. Welche Dokumente für den Visumsantrag nötig werden, kann man beim Konsulat erfragen oder auf der Webseite der Botschaft nachlesen. Dort findet man meist Merkblätter, auf denen alles zusammengefasst ist. Je nach Ausstellerland variieren die Voraussetzungen, die sich bei manchen Staaten auch zwischendurch ändern. Es empfiehlt sich daher, sich vor einer Antragsstellung zu informieren, selbst wenn man schon einmal ein Visum für das Zielland beantragt hat. Manche Länder behandeln das Visum unabhängig vom Aufenthaltsrecht. Zu diesen Ländern gehören zum Beispiel die USA. Hier gilt das Visum als Vorraussetzung, an der Grenzübergangsstelle den Einreise- und Aufenthaltsantrag zu stellen. Das heißt also, dass es im Ermessen der Einwanderungsbeamten liegt, ob eine Person einreisen darf oder nicht. Im Gegensatz dazu gilt ein Visum unter anderem im Schengen-Raum bereits als Einreise- und Aufenthaltserlaubnis, was nicht heißt, dass das Visum nicht bei der Einreise kontrolliert wird. Auch hier bleibt die Möglichkeit bestehen, das Visum zu widerrufen und somit die Einreise nicht zu gestatten.
Im Schengen-Raum gibt es fünf Visumkategorien, A bis D sowie D+C. Typ A bezeichnet das Flughafen-Transitvisum. Dieses berechtigt nicht zur Einreise, nur zum Aufenthalt im Transitbereich eines Flughafens. Typ B ist das Durchreisevisum, welches für bis zu fünf Tage ausgestellt wird. Um eine Durchreise handelt es sich, wenn sowohl Start- als auch Zielpunkt der Reise nicht im Schengenraum liegen. Für einen Kurzaufenthalt benötigt man ein Visum des Typs C, mit dem Typ D Visum ist neben einem längerfristigen Aufenthalt auch die Durchreise durch andere Schengen-Staaten in das Zielland abgedeckt. Typ D+C kombiniert die beiden Visumstypen, weshalb auch die Erteilungsvoraussetzungen für beide einzuhalten sind. Ab April 2010 werden durch den Visakodex die Regelungen in Europa geändert, wodurch einige Typen wegfallen werden.
Für eine Reise nach Russland braucht man auf jeden Fall ein Visum Russland. Möchte man ein Student Visum Russland beantragen, benötigt man die Einladung der Universität, an der man das Studium aufnehmen wird. Was die Reiseversicherung angeht, die Voraussetzung ist, so werden nicht alle Versicherer angenommen. Hält man sich länger als 3 Monate in Russland auf, braucht man für das Studentenvisum Russland einen HIV-Test. Das gilt auch für alle anderen Arten von Visa Russland. So, wie das Visum Studium Russland mit viel Warten und Kosten verbunden ist, verhält es sich auch mit dem Tourismus Visum Russland oder Holiday Visum Russland. Bucht man eine Pauschalreise, übernimmt oftmals das Reisebüro die Beschaffung des Touristenvisum Russland. Das kann zu einem Aufschlag der Kosten führen. Hat man kein Hotel gebucht, muss eine Einladung von einer Privatperson vorliegen. Erst dann kann das Travel Visum Russland beantragt werden. Jede Ausübung einer Arbeit, die durch einen zivilrechtlichen oder Arbeitsvertrag geregelt wird, ist in Russland eine Arbeitstätigkeit. Dafür benötig nicht nur der Arbeitende ein Work Visum Russland, auch der Arbeitgeber muss eine Genehmigung einholen, dass er ausländische Arbeitnehmer beschäftigen darf. Möchte man in Russland arbeiten, benötigt man kein gesondertes Heiratsvisum Russland, es ist auch mit einem Business- oder Studentenvisum möglich.
Das einfache Touristenvisum Ukraine berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise. Hat man vor, einen Urlaub zu verbringen, der einen mehrmals in die Ukraine führt, muss man ein zweifaches Tourismus Visum Ukraine beantragen. Das zwei- oder mehrfache Visum ist natürlich teurer als ein einfaches Travel Visum Ukraine. Seit 2005 kann man sich allerdings 90 Tage ohne Travel Visum Ukraine in der Ukraine aufhalten, wenn man aus einem EU-Land, den USA/Kanada, der Schweiz oder Japan kommt. Bei Aus- und erneuter Einreise verlängert sich die Zeit wieder um 90 Tage. Für ein Visum Ukraine sind Reisepass, Visumsformular mit Passfoto sowie die Einladung des Gastgebers im Original vonnöten. Diese muss von der Meldebehörde bestätigt werden, damit man ein Holiday Visum Ukraine erhält. Die Gebühren für ein Studentenvisum Ukraine erfährt man auf Anfrage bei der Botschaft. Dieses Student Visum Ukraine ist nötig, wenn man ein Semester oder längere Zeit in der Ukraine studieren möchte. Auch wenn man sein volles Studium in der Ukraine absolvieren möchte, sollte man zuerst ein Visum Studium Ukraine beantragen. Hat man das Studium dann beendet und möchte in der Ukraine ins Berufsleben einsteigen, beantragt man ein Work Visum Ukraine. Weitere Visa Ukraine sind Gruppen- oder Transitvisa und auch das Heiratsvisum Ukraine kann wichtig werden. Möchte man jemanden mit ukrainischer Staatsbürgerschaft heiraten, kann sich das in der Ukraine ein bisschen unkomplizierter gestalten, als es in Deutschland der Fall ist.
Auch für die Einreise nach Marokko brauchen Deutsche kein Visum, es sei denn, der Aufenthalt wird länger als drei Monate dauern. Dann wird, je nach Aufenthaltsgrund, ein Holiday Visum Marokko, ein Studentenvisum Marokko oder auch ein Work Visum Marokko nötig. Oder aber man braucht ein Heiratsvisum Marokko, was aber nur der Fall ist, wenn man dort heiraten möchte, wie der Name schon sagt. Der Großteil der Menschen, die nach Marokko reisen, sind geschäftlich oder privat unterwegs. Für einen mehr als drei Monate umfassenden Urlaub beantragt man ein Touristenvisum Marokko. Dafür benötigt man unter anderem das Antragsformular in zweifacher Ausführung, zwei biometrische Passfotos und den Personalausweis. Den Reisepass muss man erst nach Genehmigung des Tourismus Visum Marokko vorlegen. Für das Travel Visum Marokko braucht man lediglich den Personalausweis, wenn man eine Pauschalreise gebucht hat. Dieser muss noch mindestens drei Monate gültig sein. Neben diesen genannten Visa Marokko gibt es noch andere. Eines ist zum Beispiel das Student Visum Marokko. In diese Kategorie fällt man, wenn man einen Studienaufenthalt in Marokko verbringen möchte. Plant man den Studienaufenthalt über eine Organisation, wird sich diese um das Visum Studium Marokko kümmern. Für jedes Visum Marokko fallen Visagebühren an, die sich nach Aufenthaltsdauer und Einreisehäufigkeit staffeln.
Die Geschichte des Visums
Im Mittelalter konnten privilegierte Reisende durch einen Geleitbrief unter den Schutz des Staates gestellt werden. Reisende, die diesen Schutz nicht hatten, wurden oftmals angesiedelt, wenn sie entdeckt wurden. Da unnötige Reisen vermieden werden sollten, musste für jede Reise ein Reisepass beantragt werden, in welchem die Reiseroute und die Zeit festgehalten wurden. Zwischen dem späten 18. und frühen 19. Jahrhundert wurden die Reisepässe an Staatsgrenzen gekennzeichnet. Ab 1813 benötigten Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung für Preußen, wenn sie sich länger als 24 Stunden dort aufhielten. Nur mit dieser Aufenthaltsgenehmigung durften die in einer Gaststätte unterkommen. Innerhalb Deutschland wurden die Visa abgeschafft, als die Passkarte eingeführt wurde. Das geschah durch die Dresdener Konvention 1850. Später wurden in Österreich-Ungarn und in vielen Teilen Deutschlands die Pass- und Visumspflicht abgeschafft.
Um die Erfüllung der Wehrpflicht abzusichern und Spionen keine Chance zur Einreise zu geben, galt in allen Ländern, die am Ersten Weltkrieg beteiligt waren, ein Pass- und Visumzwang während des Krieges, der in vielen Ländern auch nach Kriegsende noch erhalten blieb. 1925 wurden die Visa für Reichsangehörige abgeschafft. Für Reisende, die noch immer ein Visum benötigten, galt, dass ihr Antrag unbegründet abgelehnt werden konnte. Ein Grund konnte sogar die „Persönlichkeit des Reisenden“ sein. Wollten ausländische Arbeiter einreisen, konnten sie es ohne Pass und Visum tun, solang sie eine Aufnahmezusage der Deutschen Arbeiterzentrale vorweisen konnten. Ausreisevisa wurden 1932 in Deutschland abgeschafft. Mitte der 1920er Jahre wurde die Visumspflicht zwischen Deutschland und vielen Nachbarstaaten aufgehoben. Viele europäische Länder folgten wenige Jahre darauf, lediglich Polen, Belgien, Litauen und Frankreich behielten die Visumspflicht bei. Unter dem NS-Regime hatte der Reichsinnenminister die Macht, die gesamte Rechtslage bezüglich Visa und Pässen neu zu regeln. Als viele Juden aus Österreich in benachbarte Länder flohen, kehrten viele Länder zur Visumspflicht für reichsdeutsche Staatsbürger zurück. Im Oktober 1938 wurden Reisepässe von Juden ungültig. Die Gültigkeit bekamen sie erst wieder, nachdem ein Kennzeichen angebracht worden war. Dies wurde von einer Vorlagepflicht unterstützt. Der allgemeine Visumzwang wurde wieder eingeführt, als der Zweite Weltkrieg begann. Deutsche, die dich schon vor Kriegsausbruch im Ausland aufhielten, wurden ebenso Visumpflichtig wie Ausländer.
Wie nach dem Ersten Weltkrieg, so blieben auch nach dem Zweiten Weltkrieg die Visumsbestimmungen der beteiligten Länder erhalten. Erst gegen Ende der 1940er Jahre wurde die Visumspflicht langsam abgebaut. 1955 wurde der Visumszwang zwischen Deutschland und den Staaten, mit denen diplomatische Beziehungen bestanden, aufgehoben. Manche Länder führten wegen hoher Flüchtlingszahlen wieder einen Visumszwang für Einwanderer ein. In den 1980er Jahren wurden die Einwanderungsgesetze in Deutschland mehrmals verschärft. Mit dem Mauerfall wurde sowohl die innerdeutsche als auch die Visumspflicht zwischen Deutschland und Teilen Osteuropas abgeschafft. Seit 1995 gibt es keine Grenzkontrollen mehr im Schengen-Raum, da hier die Visumsregelungen durch das Schengener Durchführungsübereinkommen vereinheitlicht wurden.
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