Visum

Das Visum ermöglicht einen Grenzübertritt und begrenzten Aufenthalt unter speziellen Vorraussetzungen, die bei Beantragung des Visums nachgewiesen werden müssen. Hierbei existieren sowohl Ein- als auch Ausreisevisa, das heißt eine durch das Visum erteilte Erlaubnis zur Ein- oder Ausreise. Das Visum gilt immer nur für ein Land und ist nciht aif ein anderes Land übertragbar. Ein Besuchervisum ist in der Regel maximal drei Monate gültig und wird zum Beispiel für Urlaubreisen in betroffene Länder angwandt, während ein Arbeitsvisum auch länger und über Jahre hinweg gelten kann. Ausstellungsbehörde der Reiseerlaubnis ist das Konsulat des betroffenen Staates. Von diesem Konsulat wird das Visum ähnlich einem Ausweis in den Pass des Beantragenden eingefügt.

Zur Visabeantragung ist eine persönliche Erscheinung des Beantragenden meist erforderlich, so dass ein Visum aus der Ferne nicht erteilt werden und auch nciht nachtröglich verlängert werden kann. Ein Visum ist immer nur für einen bestimmten Zeitraum und für einen im Vorraus bestimmten Reisegrund gültig. Voraussetzung für den Erhalt des Visums sind ein bestimmter Zweck sowie eine gesicherte Finanzierung der Reise sowie die sichere Möglichkeit zur Rückreise. Ausserdem muss für ausreichend Versicherungsschutz während der Reise gesorgt sein. Zum Nachweis dieser Gegebenheiten, die je nach Reisezweck unterschiedlich gefordert werden, ist in der Regel eine Einladung aus dem Gastland nötig. Oft müssen auch Kenntnisse der jeweiligen Gastlandessprache und ein gewisses Wissen über die Gepflogenheiten des Landes nachgewiesen werden. Die häufigsten Visaausstellungen dienen der Arbeit in einem fremdem Land. Weniger häufig erfolgen Urlaubsreisen mit Visapflicht, für die in der Regel allerdings problemlos Visa gewährt werden.

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