Zurück nach Deutschland: Wo dann versichern?
Was ist, wenn ich zurück nach Deutschland komme?
Die meisten Personen kümmern sich in der Regel nur um den Versicherungsschutz im Ausland. Aber was ist, wenn Sie zwischenzeitlich für ein paar Wochen nach Deutschland zurück kommen, oder ggfs. nach einem Unfall oder schwerer Erkrankung aus medizinischen Gründen nach Deutschland zurück transportiert werden?
Wer zahlt dann in Deutschland, bzw. wo ist man dann in Deutschland versichert? Oft wird gerade bei längerfristigen Aufenthalten die bestehende Krankenversicherung oder Krankenkasse gekündigt.
Beispiel: Peter S. lebte für drei Jahre für eine Ausbildung in Australien und hat seinen Versicherungsschutz für das Ausland optimal ausgewählt.
Kurz vor der Rückkehr passierte ihm ein schwerer Unfall mit Folgebehandlung und vorübergehender Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit. Die Behandlung war im Ausland noch nicht abgeschlossen, sondern musste im Heimatland fortgesetzt werden.
Nun stellte sich die Frage, wer versichert ihn in Deutschland?
Lösungsmöglichkeiten:
Zum 01.04.2007 ist das Gesundheitsreformgesetz in Kraft getreten. Dort ist festgehalten, dass Personen, die schon mal und zuletzt gesetzlich versichert gewesen sind, auch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden müssen.
Personen, die zuletzt privat krankenversichert waren,müssen bei der privaten Krankenversicherung in den Basistarif aufgenommen werden.
Nun könnte man sagen, damit ist die Angelegenheit klar! Ich kündige meine jetzige Mitgliedschaft, da ich später ja wieder aufgenommen werde muss.
Halt! Es gibt noch ein paar Punkte, die beachtet werden sollten:
Für gesetzlich krankenversicherte:
1.) Sie bekommen auch eine Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung, da die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt.
Aber Achtung, in der Pflegeversicherung haben Sie ggf. eine Wartezeit, diese kann bis zu zwei Jahre betragen.
2.) Sie planen die Rückkehr ins Heimatland erst dann, wenn Sie Rentner werden und gerne zu diesem Zeitpunkt in die Krankenversicherung der Rentner (KVDR) eintreten möchten. In diese kommen Sie aber dann unter Umständen nicht rein, bzw. nur durch höhere Beiträge.
Unsere Empfehlung:
Ein persönliches Gespräch mit Ihrer jetzigen gesetzlichen Krankenkasse, um Fragen für Ihre persönliche Situation zu klären. Vielleicht besteht die Möglichkeit Ihrer jetzige Mitgliedschaft in eine Anwartschaftsversicherung umzuwandeln, damit Sie die oben genannten Nachteile mit einem monatlichen Beitrag von ca. 35, -Euro bis 40, - Euro vermeiden können.
Für privat krankenversicherte:
Der Basistarif hat in der Regel nicht den Leistungsumfang wie Ihr jetziger Krankenversicherungsschutz. Zu dem werden Sie zwar auch wieder in der Pflegeversicherung versichert, aber hier können Wartezeiten von bis zu zwei Jahren entstehen. Daher sollten Sie in jedem Fall in einem persönlichen Gespräch und ggf. schriftlich mit Ihrer jetzigen Versicherung klären, was für Sie die beste Lösung ist!
Vielleicht ist ja die Lösung in Form einer Anwartschaft das Beste für Sie. Hierbei unterscheidet man zwischen einer großen und einer kleinen Anwartschaft.
Bei der kleinen Anwartschaft erhalten Sie die Möglichkeit, den alten Versicherungsschutz mit entsprechendem Leistungsumfang ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aufleben zu lassen.
Bei der großen Anwartschaft haben Sie noch den Vorteil, dass die bis dahin gebildete Altersrückstellung bestehen bleibt, und Sie auch weiterhin eine Altersrückstellung aufbauen. So eine Anwartschaft lohnt sich meistens dann, wenn der Auslandsaufenthalt nicht zu lange dauert, und Sie schon lange in der privaten Krankenversicherung versichert sind, und dabei entsprechende Altersrückstellungen aufgebaut haben. Hierbei gilt auch zu prüfen, ob eine Anwartschaft für die Pflegeversicherung möglich ist, um die Wartezeit zu vermeiden. Da es zu den Beiträgen und den jeweiligen Regelungen keine einheitlichen Verfahren gibt, und jede Krankenversicherung dies für sich selbst entscheidet, ist ein Beratungsgespräch empfehlenswert.
Für Auslandskrankenversicherte:
Sie bleiben weiterhin bei Ihrem jetzigen Versicherer versichert.
Dann gilt folgendes zu prüfen:
1.) Bietet der Versicherer mir die Möglichkeit den Vertrag im Heimatland fort zu führen?
2.) Gibt es gesetzliche Regelungen, die etwas anderes vorsehen, z. B. eine Versicherungspflicht.
Alternativ gibt es aber auch spezielle Krankenversicherungen, die Sie sowohl im Ausland versichern, und auch noch ein bis drei Monate Versicherungsschutz in Deutschland gewähren.
Darüber hinaus garantieren aber nur einige wenige Versicherungen die Übernahme in die Normaltarife einer privaten Krankenversicherung in Deutschland. Dabei ist darauf zu achten, dass die Übernahme garantiert ist, und dass keine Ausschlüsse oder Risikozuschläge erhoben werden dürfen.
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