Für dein Visum und für die Hochschule benötigst du einen Nachweis, dass du in Deutschland krankenversichert bist.
Vor Beginn deines Studiums.
Die passende Krankenversicherung für dich zu finden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So ist es beispielsweise wichtig, wie alt du bist, in welcher Art Studium du dich befindest usw...
Alter
Du bist zu Beginn deines Studiums jünger als 30 Jahre?
In diesem Fall kannst du dich zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und einer Auslandskrankenversicherung entscheiden. Studierende unter 30 Jahren sind per Gesetz in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Wenn du wünschst, in die Auslandskrankenversicherung zu gehen, musst du vorab einen Antrag stellen, um dich von dieser Pflicht befreien zu lassen.
Du bist zu Beginn deines Studiums älter als 30 Jahre?
Bist du zu Beginn älter als 30 Jahre, so kommt für dich zwar auch sowohl die gesetzliche Krankenkasse als auch die Auslandskrankenversicherung in Frage. Allerdings hast du in der gesetzlichen Krankenkasse keinen speziellen Studierendenstatus mehr und zahlst entsprechend deutlich höhere Beiträge.
Art des Studiums / Vorbereitungskurs (pathway, path to Bachelor, pre-studies, preparation courses)
Du befindest dich noch im Vorbereitungskurs für dein Studium?
In dem Fall kommt für dich, solange bis dein reguläres Studium beginnt, nur die Auslandskrankenversicherung in Frage. Kümmere dich am besten jetzt schon, spätestens aber 3 Monate vor Beginn, um eine Versicherung für das reguläre Studium.
Dauer des Studiums
Du bist nur für 1-2 Semester zum Studium in Deutschland (Austauschprogramm)?
In dem Fall entscheiden sich Studierende oft aufgrund der Kürze des Aufenthaltes für eine Auslandskrankenversicherung.
Selbstverständlich kannst du dich aber auch in der gesetzlichen Krankenkasse versichern.
In der gesetzlichen Kasse zahlst du einen fixen Beitrag. Dieser beträgt 84,22€ in der Krankenkasse und 22,69€ in der inkludierten Pflegeversicherung. Als Gesamtbetrag zahlst du monatlich also 106,91€. Für Studierende, die älter sind als 23 und keine Kinder haben, erhöht sich der Beitrag in der Pflegeversicherung geringfügig. Als Gesamtbetrag zahlst du dann 108,77€ monatlich. In der Regel erhöhen sich die Beiträge nicht. Das liegt unter anderem daran, dass du bei der gesetzlichen Versicherung nicht "nach deinem Risiko" zahlst, sondern einen besonders staatlich festgelegten Beitrag für Studenten.
Somit bist du nicht nur im Krankheitsfall sondern auch (ggf. mit Wartezeit) im Pflegefall bestens abgesichert. Die Beiträge werden in der Regel von deinem Konto abgebucht, sofern du dem zustimmst.
Wichtig ist, dass du dich um die Beitragszahlung kümmerst. Wenn du beispielsweise nicht bezahlst und deine Krankenkasse darüber nicht informierst so wird nach einiger Zeit deine Universität darüber benachrichtigt. Dies kann im schlimmsten Fall zu deiner Exmatrikulation führen.
Ambulante Behandlung | ja, unbegrenzt |
Stationäre Behandlung | ja, unbegrenzt - Zuzahlung 10€ / Tag |
Zahnärztliche Behandlung |
ja, unbegrenzt - bei Zahnersatz ggf. Eigenanteile |
Arznei- und Verbandmittel |
ja, unbegrenzt - Zuzahlung 10% der Kosten, mindestens 5€, maximal 10€ pro Medikament/Verbandmittel |
Heilmittel |
ja, unbegrenzt - Zuzahlung 10€ pro Verordnung + 10€ der Kosten |
Hilfsmittel |
ja, unbegrenzt - Zuzahlung 10% der Kosten, mindestens 5€, maximal 10€ bei üblicher Versorgung |
Schwangerschaft, Entbindung | ja |
Psychotherapeutische Leistungen | ja |
Medizinisch nicht anerkannte Behandlungen, ansonsten volle Kostenübernahme präventive, kurative und rehabilitative Behandlung.
Bestehende Vorerkrankungen werden nicht ausgeschlossen. Du kannst dich also ohne Sorge in Behandlung begeben.
KEINE Bezahlung vorweg nötig. Einzahlung monatlicher Beiträge, Bereitstellung elektronischer Gesundheitskarte.
Beim Arztbesuch wird die Karte eingescannt, Kostenabwicklung läuft zwischen Arzt und gesetzlicher Krankenkasse. Dies gilt sowohl für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen.
In der gesetzlichen Krankenkasse schließt du keine Verträge mit eingeschränkter Laufzeit ab. Die Versicherung läuft so lange weiter, wie du sie brauchst. Wenn du nach deinem Abschluss beispielsweise in dein Heimatland zurückkehrst, kannst du die Versicherung kündigen.
Wichtig: Solange du in Deutschland eingeschriebener Student bist, besteht deine Krankenkasse fort.
Die gesetzliche Krankenkasse ist in Deutschland sehr verbreitet. Rund (80%) der Studierenden in Deutschland und (90%) der Gesamtbevölkerung ist gesetzlich versichert.
Zusätzlich zur Krankenkasse ist eine Pflegeversicherung in den Verträgen mit enthalten. So kann es sein, dass dir im Falle eines Unfalls eine Pflegekraft gestellt wird, die dir beim waschen, anziehen, essen etc. behilflich ist. Hier kann es jedoch zu Wartezeiten kommen,bis du einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hast. Ein Abschluss ohne Pflegeversicherung ist nicht möglich - dies ist gesetzlich geregelt.
Wichtig: In der gesetzlichen Krankenkasse erhältst du keine klassische Versicherungspolice. Dies hängt damit zusammen, dass der Leistungsumfang größtenteils gesetzlich festgelegt ist und du keine individuellen Tarife abschliessen musst, in denen ggf. Leistungen ausgeschlossen werden.
Name: Alexander Gießbach ("Alex")
Mobil: +49 16090456779
E-Mail: alexander.giessbach@barmer.de
Sprachen: Deutsch, Englisch
www.barmer.de/e000041
Versicherungsdauer |
Student Classic |
1.bis 12. Monat (bis 40 Jahre) | 33,10 € |
ab 13. bis 48. Monat (bis 40 Jahre) | 59,70 € |
Ambulante Behandlung | ja, 100% |
Stationäre Behandlung | ja, 100 %, allgemeine Pflegeklasse und Mehrbettzimmer |
Zahnärztliche Behandlung |
ja, schmerzstillende Zahnbehandlung und Reperaturen von Zahnprothesen 100 % , bis 500 EURO je Versicherungsjahr |
Arznei- und Verbandmittel | ja, 100 % |
Heilmittel | ja, 100 % max. 6 Behandlungen je Versicherungsjahr |
Hilfsmittel | Unfallbedingt max. 250 EURO |
Schwangerschaft, Entbindung | ja, nach einer Wartezeit von 8 Monaten |
Psychotherapeutische Leistungen | keine Leistungen |
Selbstbeitrag pro Schadensfall | 50€ |
Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, die ein Anlass für den Aufenthalt im vereinbarten Geltungsbereich sind;
Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor dem Aufenthalt im vereinbarten Geltungsbereich oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt waren oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste;
jede Art von Vorsorgeuntersuchungen oder Kontrolluntersuchungen oder Impfungen sowie Nähr- und Stärkungsmittel;
Kieferorthopädische Behandlungen, Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen, Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien hinausgehen. Zahnersatz, Inlays (nur im Tarif Student Classic ®);
Schwangerschaftsabbruch, Schwangerschaft, die vor Beginn bestanden hat, sonst 8 Monate Wartezeit;
Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten;
die Behandlung geistiger oder seelischer Störungen sowie Hypnose- und Psychotherapie;
Honorare und Gebühren, die den in dem betreffenden Land als allgemein üblich und angemessen betrachteten Umfang übersteigen sowie für Wahlleistungen wie z.B. Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung.
Bei Arzt- oder Krankenhausbesuchen ohne Übernachtung (ambulanten Behandlungen), erhältst du eine Rechnung von deinem Arzt- oder dem Krankenhaus. Die Rechnung musst du an den behandelnden Arzt oder das Krankenhaus überweisen. Eine Barzahlung wird nur in seltenen Fällen gefordert. Damit du die Kosten schnell von der Versicherung erstattet bekommst, benötigen wir von dir folgende Unterlagen:
Deinen Namen
Deine Versicherungsnummer
Behandlungsdaten vom Arzt (inkl. Diagnose)
ärztliche Leistungen + Kostenaufstellung
ggf. ärztlich verordnete Rezepte (mit Medikament, Preis und Stempel der Apotheke)
Die Belege kannst du bequem über unser Online-Formular, per E-Mail oder Post einreichen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 Wochen.
Der Vertrag kann für max. 48 Monate abgeschlossen werden. Wenn du die Versicherung nicht mehr benötigst, kannst du sie jederzeit zum Endes Monats kündigen.
Eine Pflegeversicherung ist in der Auslandskrankenversicherung nicht enthalten.
Wichtig: du erhältst eine Versicherungspolice. Bei einem Arztbesuch sollten du diese dabei haben. Denn dort stehen für den Arzt die abrechenbaren Leistungen drin.
Zusätzlich zum Nachweis der Krankenversicherung benötigst du für dein Visum eine Bestätigung, dass du ein Sperrkonto eröffnet hast. Hier findest du die passenden Informationen und kannst dein Sperrkonto direkt online eröffnen.
Warum brauche ich das?
Um zu zeigen, dass Sie Ihre Ausgaben in Deutschland bezahlen können, ist es erforderlich, den Nachweis über die Eröffnung eines Sperrkontos für Ihr Visumsgespräch zu erbringen. Sie können es oben beantragen.
Dieses Sperrkonto ist vom Auswärtigen Amt offiziell genehmigt und bietet Ihnen eine automatisierte, schnelle und sichere Möglichkeit, Ihre Finanzen zu verwalten. Sie bieten sogar eine App für eine bessere Übersicht.
Name: Hans Walter Schäfer
Service-Telefon: +49 (0) 228 33 88 77 0
E-Mail: team@expertensicher.de
Sprachen: Deutsch