Reiseversicherung für länger als 56 Tage

Viele Reisende buchen eine Reise, und machen sich erst kurz vor Reisstart, oder erst nachträglich, Gedanken über eine Reisekrankenversicherung. In der Regel besteht bei vielen der Schutz zur Krankenversicherung für die Urlaubsreise von sechs Wochen in einer Jahrespolice oder sogar über die Kreditkarte. Was aber ist, wenn die sonnige Urlaubsreise nun doch verlängert werden soll, oder man sich spontan dazu entschließt, doch noch nach dem sechs Wochen Kulturtrip einen einwöchigen .....

 

... Strandurlaub anzuschließen. Um nun einen nahtlosen Übergang des Krankenschutzes für das Ausland zu gewährleisten, wäre der Abschluss eines Tarifes notwendig, der nach Ablauf der sechs Wochen Police greift, und auch noch abgeschlossen werden kann, wenn man sich bereits im Ausland befindet, und darüber hinaus vielleicht gar keine Reiseversicherung gebucht hat. Mit dem Tarif Reisecare sind alle diese Varianten kein Problem, und der Auslandaufenthalt kann in Ruhe und vor allem sicher genossen werden. Egal ob nun der Urlaub oder die Reise verlängert werden soll, oder man schlicht und einfach an den Krankenschutz für das Ausland nicht gedacht hat, der Abschluss zur Reiseversicherung kann nun schnell und unkompliziert direkt online nachträglich erfolgen, und die Verlängerung des Auslandsaufenthaltes absichern. Sollte der Anschluss an die Reiseversicherung für sechs Wochen nicht nahtlos erfolgen, so besteht eine Wartezeit von sieben Tagen. Bei unfallbedingten Behandlungen entfällt diese Wartezeit, so dass in jedem Fall zumindest der Notfall abgesichert ist, was mit Sicherheit sinnvoll ist. Vor allem, wenn der Notfall dann tatsächlich eintritt! Am sinnvollsten oder empfehlenswertesten ist es sicherlich, wenn man von Beginn der Reise bis zum Schluss eine Reiseversicherung in Anspruch nimmt, um Wartezeiten zu vermeiden, oder gar auf möglichen Kosten sitzen zu bleiben, die während dem Übergang der zwei Tarife zur Reiseversicherung entstanden sind. Wenn nämlich eine Behandlung aus dem sechs Wochenschutz in den Anschlusstarif übergreift, so gelten die daraus resultierenden Folgemaßnahmen als Vorerkrankung für den neuen Krankenschutz, und sind somit nicht mit versichert, bzw. vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sollte also vor Beginn einer Reise bereits fest stehen, dass die Reise über die sechs Wochen hinaus verläuft, und damit auch die 6 Wochen Reiseversicherung nachträglich mit hoher Wahrscheinlichkeit verlängert werden muss, bzw. eine Anschlussversicherung erfolgen muss. In diesem Fall sollte im Vorfeld eine Reiseversicherung für die absehbare Zeit, und besser noch darüber hinaus, vor Reisestart abgeschlossen werden. Reiseversicherungen können bis zu 365 Tagen Versicherungsschutz bieten. Letztendlich ist also für jede Reise und jede Variante der Spontaneität und Vergesslichkeit für die passende Reiseversicherung gesorgt, auch nach 6 Wochen Reiseversicherung.